Sprachliche Eignungsprüfung Spanisch
Die Universität Potsdam führt zum Wintersemester 2025/26 neue Bachelor-Studiengänge am Institut für Romanistik ein. Die Sprachliche Eignungsprüfung Spanisch ist dann nur noch für den Bachelor-Studiengang Lehramt Spanisch notwendig.
Sofern Sie sich für den Studiengang Spanische Philologie interessieren, müssen Sie nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen. Sie können sich auch ohne Spanischkenntnisse bzw. ohne einen entsprechenden Sprachnachweis immatrikulieren. Falls Sie bereits Spanischkenntnisse mitbringen, nehmen Sie nach der Immatrikulation im Oktober 2025 am Einstufungstest Spanisch teil, um einen geeigneten Spanischkurs aus dem Angebot des Zessko zu finden.
Bei Fragen zu den Studiengängen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Instituts für Romanistik.
Sprachliche Eignungsprüfung Spanisch
Der Bachelor-Studiengang Spanisch für das Lehramt am Institut für Romanistik der Universität Potsdam setzt bereits grundlegende zielsprachliche Kompetenzen voraus. Studieninteressierte können diese in der Sprachlichen Eignungsprüfung nachweisen oder einen Antrag auf Anerkennung vorhandener Sprachnachweise stellen (s.u.). Die Sprachliche Eignungsprüfung in Spanisch wird vom Sprachbereich Spanisch am Zessko in Zusammenarbeit mit dem Institut für Romanistik der Universität Potsdam durchgeführt.
Die Durchführung der Eignungsprüfung ist in der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für Bachelorstudiengänge bzw. -fächer, angeboten durch das Institut für Romanistik (EPO Romanistik) an der Universität Potsdam geregelt.
Äquivalente Sprachnachweise
Wenn Sie über Spanisch-Kompetenzen auf dem Niveau A2 verfügen und dies anhand geeigneter Nachweise (z.B. Spanisch als Abiturfach) belegen können, können Sie einen Antrag auf Äquivalenzbescheinigung stellen.
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag auf Ausstellung eines Äquivalenznachweises (lt. Eignungsprüfungsordnung, §6) zusammen mit den entsprechenden Belegen bis spätestens zwei Wochen vor Ende des Anmeldezeitraums an Dr. Ludovic Ibarrondo am Institut für Romanistik.
Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss der Romanistik (Vorsitzende: Prof. Dr. Annette Gerstenberg).
Schicken Sie den Antrag NICHT ans Zessko!
Nachteilsausgleich
Interessent*innen wird gemäß § 3 der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für Bachelorstudiengänge bzw. -fächer, angeboten durch das Institut für Romanistik (EPO Romanistik) an der Universität Potsdam die Möglichkeit für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs explizit eingeräumt.
Melden Sie sich bitte zur Eignungsprüfung an und beantragen Sie gleichzeitig und formlos beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich für die Eignungsprüfung Spanisch bei Prof. Dr. Annette Gerstenberg. Bitte geben Sie die erforderlichen Maßnahmen an und senden Sie ein ärztliches Gutachten im Anhang, das die beantragten Maßnahmen belegt bzw. begründet. Schicken Sie den Antrag NICHT ans Zessko!
Sofern Ihr Antrag auf einen Nachteilsausgleich bewilligt wurde, nehmen Sie bitte umgehend, spätestens jedoch 5 Werktage vor dem gewünschten Prüfungstermin Kontakt zum Zessko auf ep-spanischuuni-potsdampde damit die notwendigen Prüfungsmodifikationen rechtzeitig vorgenommen werden können. Legen Sie den bewilligten Nachteilsausgleich bitte am Tag der Prüfung vor. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag nicht erst am Tag der Prüfung oder rückwirkend stellen können.
Termine
Die Eignungsprüfungen für den Bachelor-Studiengang Lehramt Spanisch sind für das Jahr 2025 bereits abgeschlossen.
Die Termine für die Eignungsprüfung im Jahr 2026 werden Anfang 2026 an dieser Stelle veröffentlicht.
Haben Sie noch Fragen?
Lesen Sie hier in unseren FAQs nach:
- THEMA 5: Rund um die sprachliche Eignungsprüfung
- THEMA 6: Rund um den Einstufungstest
Sollten Sie weitere Fragen zur Durchführung der sprachlichen Eignungsprüfung haben, schreiben Sie uns ein Mail an: ep-spanischuuni-potsdampde