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Studieren an der Universität Potsdam

Studierende im Homeoffice

Wissensspeicher: Fit fürs digitale Studieren

Tipps & Tricks für das digitale Studieren in Zeiten von Corona.

Heizkostenzuschuss und Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende

Aufgrund der gestiegenen Preise entlastet die Bundesregierung Studierende und BAföG-Geförderte finanziell. Neben einem zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro, welcher im September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung alle Studierende eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Mehr Informationen zur Einmalzahlung von 200 Euro finden Sie auf der Seite des Bundesbildungsministeriums. (Stand 22.02.2023)

Information zur Auszahlung der Energiekostenpauschale für Studierende

Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten, haben Anspruch auf Auszahlung einer Einmalzahlung in Höhe von 200 €.

Immatrikulierte Studierende der Universität Potsdam erhalten ab dem 15. März 2023 über PULS einen Zugangscode zur Beantragung der Einmalzahlung. Mit dem Zugangscode können Sie bis zum 30. September 2023 auf antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Für das Verfahren wurden die personenbezogenen Daten der Studierenden auf Grundlage von § 3 BbgEPPSGDV durch die Universität Potsdam verarbeitet und verschlüsselt ans Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) als zuständige Stelle weitergegeben (siehe Datenschutzerklärung).

Neben dem von der Universität Potsdam zugestellten Zugangscode benötigen Sie für die Antragstellung eine elektronische ID (Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat). Steht Ihnen keine elektronische ID zur Verfügung und können Sie diese auch nicht einrichten, legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an und nutzen die unter PULS separat vom Zugangscode zur Verfügung gestellte PIN.

Wenn Sie im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 exmatrikuliert wurden, erhalten Sie den Zugangscode per Post an Ihre bei PULS hinterlegte Anschrift. Dem Brief können Sie alle weiteren Informationen zur Antragstellung entnehmen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter: www.einmalzahlung200.de.

Studierende am Campus Griebnitzsee

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