Einstufung & Anmeldung
Einstufungstests für Studierende der Rechtswissenschaft
Ein gültiges Einstufungstestergebnis ist die Voraussetzung für die Teilnahme an ausnahmslos allen Englischkursen der Universität Potsdam. Das erreichte Testergebnis ist verbindlich für die Kursbelegung.
Es wird empfohlen, bereits im 1. oder spätestens im 2. Semester am Einstufungstest teilzunehmen, um anhand des Testergebnisses planen zu können, wann welche Kurse zu belegen sind. Studierende mit einem Einstufungstest zwischen 50 und 54 Punkten müssen mehr als einen Englischkurs belegen: UNIcert II/1 Englisch für akademische Zwecke und anschließend UNIcert II/2, English der Rechtswissenschaft. Diese Studierenden sollten den UNIcert II/1 Englisch für akademische Zwecke Kurs so früh wie möglich absolvieren.
Studierende der Rechtswissenschaft folgen bitte diesem Link, um sich für den Einstufungstest anzumelden und sich in die Informationsliste einzutragen.
Der Einstufungstest für Englisch ist ein 40-minütiger 100-Item-Test, der aus unterschiedlichen schriftlichen Aufgabentypen besteht, darunter Wortschatz-, Grammatik-, Leseverstehens- und Lückentext-Aufgaben. Da er als diagnostischer Test zur Feststellung Ihrer aktuellen Sprachkompetenz konzipiert ist, ist eine spezifische Vorbereitung darauf nicht wünschenswert oder erforderlich. Um sich mit den Aufgabenformaten und dem Testniveau vertraut zu machen, wird dringend empfohlen, vor dem Ablegen des Einstufungstests den Übungstest – ebenfalls im Test-Moodle – zu absolvieren.
Kurszuordnung auf der Grundlage des erreichten Einstufungstestergebnisses
Ergebnis des Einstufungstests | Kurse / Link zur Anmeldung | Weitere Informationen |
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0-49 Punkte | Die Universität Potsdam bietet keine Kurse auf dieser Niveaustufe an. Es können Vorbereitungskurse an anderen Einrichtungen besucht werden. | Alternativ kann die Fremdspachenpflicht erfüllt werden, indem bestimmte Kurse in anderen Sprachen belegt werden. |
50-54 Punkte | UNIcert II/1 Englisch für akademische Zwecke Infos und Anmeldung über PULS | Bei erfolgreichem Kursabschluss wird die Fremdsprachenpflicht nach § 9 der Studienordnung NICHT erfüllt. |
55-69 Punkte | UNIcert II/2 Englisch der Rechtswissenschaft Infos und Anmeldung über PULS | Bei erfolgreichem Kursabschluss wird die Fremdsprachenpflicht nach § 9 der Studienordnung erfüllt. |
70-100 Punkte | UNIcert III/1 Englisch der Rechtswissenschaft Infos und Anmeldung über PULS | Bei erfolgreichem Kursabschluss wird die Fremdsprachenpflicht nach § 9 der Studienordnung erfüllt. |
Nur als Folgekurs zu UNIcert III/1 - Englisch der Rechtswissenschaft | UNIcert III/2 Englisch der Rechtswissenschaft Infos und Anmeldung über PULS | Bereitet auf die UNIcert III Prüfung vor. (Sprachnachweis für C1) |