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Anforderungen


Studierende der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam sind verpflichtet, eine rechtssprachliche Fremdsprachenausbildung zu absolvieren (Studienordnung, § 9). Studierende, die Englisch als Fremdsprache wählen, erfüllen die Fremdsprachenpflicht – "rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz" – gemäß § 9 und erhalten einen Teilnahmeschein, wenn sie einen Kurs

UNIcert II/2 Englisch der Rechtswissenschaft – English for Law oder
UNIcert III/1 Englisch der Rechtswissenschaft – English for Law

erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein erfolgreicher Kursabschluss setzt die regelmäßige Teilnahme an einem der beiden oben genannten Kurse (4 Semesterwochenstunden) und das Bestehen eines Kursabschlusstests voraus.

Es wird empfohlen, den Kurs im dritten, vierten oder fünften Semester zu belegen. Darüber hinaus ist es auch möglich, den Kurs im zweiten oder sechsten Semester zu absolvieren. Erst zur Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Fremdsprachennachweis (Teilnahmeschein) vorzulegen.