Sollten Sie keine Vorkenntnisse in der spanischen Sprache haben, wählen Sie den UNIcert I/1 aus unserem Lehrangebot Schlüsselkompetenz. Das gilt für alle Studierenden, die Spanisch NICHT als Studienfach in Bachelor-Studiengängen belegen oder wenn Sie Spanisch ohne Verbuchung von Leistungspunkten lernen möchten. Die Einschreibung erfolgt über das PULS-System.
Das UNIcert ist ein einheitliches Zertifikat im universitären Bereich, das Sprachkenntnisse nachweist. Es soll die Gleichwertigkeit der Sprachausbildung befördern sowie die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen vereinheitlichen. Mehr Informationen über UNIcert finden Sie hier.
... finden Sie hier.
Sollte in Ihrer Studien- bzw. Prüfungsordnung eine weitere moderne Fremdsprache vorgesehen sein, so können Sie u.a. Spanisch wählen. Dazu müssen Sie die UNIcert-Kurse aus dem Angebot Spanisch als Schlüsselqualifikation belegen. Das zu erreichende Niveau wird vom jeweiligen Institut bestimmt.
Es wird empfohlen, zu den angegebenen SWS, z.B. 6 Semesterwochenstunden (SWS) für die Anfänger:innenkurse, zusätzlich noch die gleiche Anzahl an Stunden für die Hausaufgaben einzuplanen.
Die Kurse, die eine Nachphase haben, enden NICHT am Ende der Vorlesungszeit. In der Regel werden noch 2 Wochen Unterricht in der „vorlesungsfreien Zeit“ angehängt. Diese Intensivphase ist Bestandteil des Kurses und somit Pflicht.
Die Anforderungen an Sprachkenntnisse werden von den verschiedenen Studienordnungen gestellt und nicht vom Zessko. Bitte dazu in die jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsordnungen nachschlagen.
Für Studierende sind die "UNIcert-Kurse" kostenfrei. Die Gebühren für andere Teilnehmer:innen entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung des Zessko (gültig ab 05.05.2018).
Ja. Wenn Sie keine Vorkenntnisse haben, wählen Sie den Unicert I/1-Kurs aus unserem Lehrangebot Schlüsselkompetenz aus. Die Einschreibung erfolgt durch das PULS-System.
Wenn Sie Vorkenntnisse haben, müssen Sie an einem Einstufungstest teilnehmen, um das Sprachniveau festzustellen zu lassen. Näheres dazu lesen Sie in unseren FAQS unter der Rubrik: „Rund um den Einstufungstest“.
Auch wenn Ihr Studium nicht über Puls verwaltet wird, können Sie sich zur Teilnahme am Einstufungstest anmelden. Näheres dazu lesen Sie unter der Rubrik„Rund um den Einstufungstest“.
Wenn Sie sich über Puls nicht einschreiben können, werden Sie am ersten automatischen Zulassungsverfahren nicht teilnehmen können. Um die Formalitäten der Einschreibung und der Zulassung erfüllen zu können, kontaktieren Sie die Dozentin Ihres gewünschten Kurses VOR DEM ZULASSUNGSTAG.
Wenn es nach der Zulassung der UP-Studierenden noch freie Plätze gibt, können andere Bewerber:innen in die Lehrveranstaltungen aufgenommen werden.
UP-Mitarbeitende erkundigen sich direkt bei der zuständigen Lehrkraft oder dem Sprachbereich, ob es in der gewünschten Lehrveranstaltung freie Plätze gibt. Für die Teilnahme gilt die Gebührensatzung des Zessko.
Studierende anderer Hochschulen oder Personen u.a., die an keiner Hochschule immatrikuliert sind, stellen einen Antrag auf Nebenhörerschaft bzw. Gasthörerschaft und erfragen im ersten Schritt bei der zuständigen Lehrkraft oder bei der Sprachbereichsleitung, ob es freie Plätze gibt (Unterschrift auf dem Antragsformular). Der vom Studierendensekretariat genehmigte Antrag ist vor Beginn der Kursteilnahme der zuständigen Lehrkraft vorzulegen.
Vor einer Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Sprachkenntnisse voraussetzen, sind entweder ein Einstufungstest abzulegen oder entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen. Mehr Infos über den Einstufungstest finden Sie hier.
Für die Teilnahme im Rahmen eine Gasthörerschaft gelten die Bedingungen der Gebührensatzung des Zessko.
Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze im Kurs besteht grundsätzlich nur der Anspruch, den jeweiligen Kurs einmal zu besuchen. Falls Sie dennoch einen Kurs zum wiederholten Male belegen möchten, halten Sie bitte Rücksprache mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter. Sofern noch Plätze im Kurs frei sind, können Sie ggf. zugelassen werden. Eine eventuell schon bestandene Kursabschlussprüfung dürfen Sie nicht wiederholen.
In der Einschreibewoche stehen die Dozentinnen des Spanischbereichs für Beratungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden semesterbegleitend Sprechzeiten angeboten.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und zur Leistungserfassung (Klausuren, Hausarbeiten oder andere Leistungsnachweise) erfolgt über das PULS-System (PULS). Die Anmeldung über PULS ist für modularisierte Studiengänge zwingend notwendig.
Für die Zulassung zur Lehrveranstaltung ist nicht der Zeitpunkt des Belegens entscheidend, ob Sie einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhalten. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung (siehe Termine und Fristen) werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt. Wenn es mehr Eintragungen als Plätze in der gewünschten Lehrveranstaltung gibt, wird in einem gesonderten Verfahren auf der Grundlage der von den Fächern definierten Kriterien entschieden, wer einen Platz erhält. Sie können hier weiter lesen.
Nein, das Zessko weist routinemäßig darauf hin, dass die Bestätigung der Anmeldung für den Kurs nicht automatisch eine Platzbestätigung darstellt. Entscheidend ist die Zulassung. Ihre endgültige Zulassung ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie zum ersten Veranstaltungstermin erscheinen oder (ggf.) Ihre Abwesenheit rechtzeitig (also VOR dem Beginn der ersten Unterrichtsstunde) schriftlich zu entschuldigen!
Nachdem Sie den E-Test gemacht haben, können Sie sich in PULS einschreiben. Falls Sie sich nicht einschreiben können, könnte es u.a. daran liegen:
a) Die Ergebnisse müssen zuerst in Puls übergetragen werden; erst dann ist es möglich, sich in PULS einzuschreiben. Sie müssen sich in der Regel 4-8 Stunden nach dem Beenden des E-Tests gedulden.
b) Wenn Sie an der Durchführung des Einstufungstest ohne Matrikelnummer teilgenommen (s. Frage 3, Rund um den Einstufungstest), müssen Sie warten bis Sie die "richtige" Matrikelnummer erhalten. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie sich bei uns melden (s. Kontakt), damit wir das Ergebnis manuell in PULS übertragen können. Erst dann können Sie sich über PULS einschreiben.
Wenn Sie sich immatrikulieren, läuft der E-Mail verkehr automatisch und ausschließlich durch die E-Mail Adresse der Universität. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Requisiten für die Erteilung einer universitätsinternen Mailadresse erfüllt haben.
Wenn Sie keinerlei Kenntnisse der spanischen Sprache haben, schreiben Sie sich in einen UNIcert I/1 Kurs ein.
Sollten Sie Kenntnisse haben, dann nehmen Sie am Einstufungstest (E-Test) teil, der am Anfang jedes Semesters angeboten wird. Der Einstufungstest stellt eine Diagnose Ihrer Kenntnisse dar und ist somit nur intern zu verwenden. Um den aktuellen Termin des E-Tests zu erfahren schauen Sie hier nach: „Einstufungstest“.
Studierende ohne Vorkenntnisse und Studierende, die einen UNIcert-Kurs unmittelbar fortsetzen, sind vom Einstufungstest befreit.
Ja, kontaktieren Sie die Verantwortlichen des E-Tests (s. unter: Kontakt am Tag des "Einstufungstests").
Nein, leider nicht. Unsere Sprachtests dienen ausschließlich dazu, das Eingangsniveau unserer Studierenden festzustellen, um ihnen den entsprechenden Kurs vorschlagen zu können. Falls Sie einen Sprachnachweis brauchen, müssen Sie an einer unserer kostenpflichtigen Sprachniveaufeststellungsprüfungen teilnehmen. Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber.
Am Ende des Semesters wird ein Abschlusstest geschrieben.
Da die Leistungen in PULS erfasst bleiben, werden keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Eine Ausnahme stellen ERASMUS Studierende und solche, deren Studiengang nicht durch PULS verwaltet wird, dar. Es ist aber unabdingbar die Lehrkraft AM ANFANG DES SEMESTERS über die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung zu informieren. Für Programm-/Austauschstudierende (Erasmus etc.) schicken wir die "Scheine" an das International Office, wo das "Transcript of Records" ausgefüllt wird.
Die UNIcert-Zertifikate werden an dem Standort ausgegeben, an dem der Kurs absolviert worden ist, und zwar jeweils im Sekretariat.
Möchten Sie Spanische Philologie / Zwei-Fach-Bachelor oder Spanisch /Lehramtbezogenes Bachelorstudium an der Universität Potsdam studieren? Dann müssen Sie an der Eignungsprüfung im Juni bzw. Juli oder im August bzw. September teilnehmen. Die Prüfung ist durch die Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für die Bachelorstudienfächer Romanistik bzw. Spanisch (Lehramt) an der Universität Potsdam geregelt.
Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko) führt die kostenlose elektronische Eignungsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Romanistik der Universität Potsdam durch.
Um das Philologische Studium aufnehmen zu können, sollten Sie über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen (GER). Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, ab WiSe 2019/2020 an der Universität Potsdam eine Orientierungsphase für das Studium an der Philosophischen Fakultät zu beginnen, bei der Sie die vorausgesetzten Vorkenntnisse erlangen werden.
Bei der Auswahl des Termins müssen Sie beachten, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt ist und Sie sich deshalb bereits zum 15. Juli bewerben müssen und ob Sie gegebenenfalls weitere Eignungsprüfungen in anderen Sprachen ablegen müssen. Bei Fragen zu Zulassungsbeschränkungen Ihres Wunschstudiengangs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam.
Richten Sie bitte Ihre Fragen an das Studierendensekretariat oder an das Institut für Romanistik
Äquivalente Sprachnachweise sind:
Bevor Sie sich für einen Termin zur Eignungsprüfung anmelden, prüfen Sie bitte, ob Sie einen der äquivalenten Sprachnachweise vorlegen können. Fragen zur Anerkennung von äquivalenten Testleistungen bzw. zur Befreiung von der Eignungsprüfung des Instituts für Romanistik. Richten Sie bitte Ihre Fragen bzw. beantragen Sie die Anerkennung an den Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik.
Nein, auf keinen Fall. Wenn Sie mit dem Studium beginnen, haben Sie durch die Eignungsprüfung bzw. durch die Äquivalenz ihr Sprachniveau bestätigt bekommen.
Ja, Sie müssen am E-Test teilnehmen. Es sei denn, Sie haben ursprünglich ein Studium der Spanischen Philologie angestrebt und somit die Eignungsprüfung im Sommer Semester abgelegt. Sie haben mit dem offiziellen Bescheid auch eine Empfehlung für einen bestimmten Kurs bekommen. Beim Einschreiben richten Sie sich unbedingt nach dieser Empfehlung.
Nein, Ihre im Ausland erbrachten Leistungen müssen Sie sich beim Fachbereich Romanistik anerkennen lassen. Weitere Informationen unter: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Formulare für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Übersicht über die Sprachstufen finden Sie hier.
Diese Übersicht ermöglicht Ihnen eine Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter Rund um den Einstufungstest (Thema 3 bzw. Thema 6)
Benachrichtigen Sie bitte Ihre/n Dozent/in und schicken Sie ihm/ihr innerhalb der nächsten 3 Tage eine Kopie des Krankenscheins oder scannen Sie ihn ein und schicken ihn per E-Mail. Sie können dann eine Wiederholungsprüfung am Semesterende schreiben, i.d.R. Ende März bzw. Ende September. Dafür müssen Sie den Krankenschein dem Prüfungsamt schicken und sich für die Wiederholungsprüfung über PULS anmelden. Die genauen Termine finden Sie unter "Prüfungen".
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungen oder aus Krankheitsgründen nicht geschriebene Prüfungen können wiederholt werden (Nachschreibeprüfungen). Die genauen Termine finden Sie unter Nachholklausuren. Wiederholungsprüfungen sind nur in folgenden Fällen vorgesehen:
- bei Krankheit (die Krankschreibung muss dem Prüfungsamt geschickt und die Lehrkraft muss informiert werden);
- bei Nichtbestehen der Kursabschlussprüfung (i.d.R. nur mit Zustimmmung der Lehrkraft).
Bitte beachten Sie, dass es pro Semester zwei Prüfungstermine gibt: den Termin für die reguläre Abschlussprüfung und den Termin für die Wiederholungsprüfung. Sie finden i.d.R. am Semesterende (Ende März bzw. Ende September) statt.
Da die Leistungen in PULS erfasst bleiben, werden keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Eine Ausnahme stellen ERASMUS Studierende und solche, deren Studiengang nicht durch PULS verwaltet wird, dar. Es ist aber unabdingbar die Lehrkraft AM ANFANG DES SEMESTERS über die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung zu informieren
1. Ich möchte meine Sprachkenntnisse über ein Tandem vertiefen. An wen kann ich mich wenden?
Im Zessko helfen wir Ihnen nach einem/einer geeigneten TandempartnerIn zu suchen und außerdem können wir Sie beim Tandemlernen unterstützen. Bei Fragen zur Tandemvermittlung und Tandembetreuung besuchen Sie unsere Webseite Sprachentandem.
Für eine eingehende Auskunft zu diesem Thema setzen Sie sich bitte mit dem International Office in Verbindung.
Wenn Sie keine Sprachkurse am Zessko belegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Spanischkenntnisse mittels unserer Sprachniveaufeststellungsprüfung bestätigen zu lassen. Bitte achten Sie auf die aktuellen Termine auf unserer Webseite Sprachniveaufeststellungsprüfung.
Falls Sie einen Kurs am Zessko belegen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Kursleiter/in.
Wenn Sie nur die Leistungspunkte für Ihr Studium brauchen, sollten Sie sich für die UNIcert Kurse anmelden.
Wenn Sie Philologiestudent/in sind, sollten Sie sich mit Frau Navas Méndez in Verbindung setzen und mit ihr die Kurse, die für Sie in Frage kommen, bestimmen.
Sie müssen Ihre Leistungen beim Fachbereich anerkennen lassen.
Wenn Sie, trotz sorgfältigen Lesens, keine Antwort auf Ihre Frage in unseren FAQS finden, senden Sie uns bitte Ihr Anliegen an die Adresse consultasuuni-potsdampde. Sie werden zeitnah eine Antwort bekommen, vorausgesetzt die Frage steht nicht hier aufgelistet.
Universität Potsdam
Zessko - Spanisch
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-1620
Fax: +49 331 977-1340
Fax: +49 331 977-3697
E-Mail: mendezuuni-potsdampde