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Kurse & Prüfungen


UNIcert II/2 – Englisch der Rechtswissenschaft

  • Speziell auf den Bedarf von Studierenden der Rechtswissenschaft ausgerichteter Kurs zur Verbesserung ihrer Sprachfertigkeiten in rechtswissenschaftlichen Kontexten,
  • Studierende lernen Rechtssysteme englischsprachiger Länder und deren Rechtssprache kennen,
  • Durch den erfolgreichen Abschluss dieses Kurses wird die rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 9 der Studienordnung nachgewiesen.
  • Voraussetzung: 55-69 Punkte im Einstufungstest oder erfolgreicher Abschluss von "UNIcert II/1 – Englisch für akademische Zwecke"

UNIcert III/1 – Englisch der Rechtswissenschaft

  • Speziell auf den Bedarf von Studierenden der Rechtswissenschaft ausgerichteter inhaltsorientierter Kurs zur Verbesserung ihrer Sprachfertigkeiten in rechtswissenschaftlichen Kontexten,
  • Studierende lernen Rechtssysteme englischsprachiger Länder und deren Rechtssprache kennen und wenden diese an, indem sie zum Beispiel rechtswissenschaftliche Texte aus unterschiedlichen Quellen lesen und aktiv an Diskussionen über Rechtsthemen teilnehmen,
  • Durch den erfolgreichen Abschluss dieses Kurses wird die rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 9 der Studienordnung nachgewiesen.
  • Voraussetzung: 70-100 Punkte im Einstufungstest oder erfolgreicher Abschluss von "UNIcert II/2 – Englisch für akademische Zwecke"

UNIcert® III/2  English for Law

  • Dieser Kurs entwickelt die Sprachfertigkeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprechen) der Studierenden in rechtswissenschaftlichen Kontexten und bereitet sie auf die UNIcert® III (C1) Prüfungen mit rechtswissenschaftlicher Orientierung vor,
  • Besonders geeignet für Studierende, die ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum planen und dafür einen C1-Nachweis gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen benötigen. Teilnahmevoraussetzung sind Sprachkenntnisse, die durch den erfolgreichen Abschluss des Kurses UNIcert III/1 Englisch der Rechtswissenschaft nachgewiesen werden,
  • Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss des Kurses "UNIcert III/1 – Englisch der Rechtswissenschaft" (kein Quereinstieg möglich)