Immatrikulation Bachelor & Erste Juristische Prüfung
Die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge (kein NC) für das erste Fachsemester ist an der Universität Potsdam immer nur zum jeweiligen Wintersemester innerhalb der Immatrikulationsfristen möglich. Die Angaben zur Zulassungsbeschränkung (NC UP oder kein NC) können Sie dem aktuellen Studienangebot (Kurzfassung, PDF) entnehmen. Die Immatrikulation in Mehrfachstudiengängen setzt immer das Vorliegen einer vollständigen Fächerkombination voraus. Sollten nicht alle Fächer Ihres gewählten Studienganges zulassungsfrei (kein NC) sein, ist eine vorherige Bewerbung erforderlich.
Die Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge (kein NC) für ein höheres Fachsemester ist an der Universität Potsdam sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester innerhalb der Immatrikulationsfristen möglich, sofern ein entsprechendes Studienangebot im beantragten Fachsemester besteht. Die Angaben zur Zulassungsbeschränkung (NC UP oder kein NC) und zu den angebotenen Fachsemestern können Sie dem aktuellen Studienangebot (Kurzfassung, PDF) entnehmen. Die Immatrikulation in Mehrfachstudiengängen setzt immer das Vorliegen einer vollständigen Fächerkombination voraus. Sollten nicht alle Fächer Ihres gewählten Studienganges zulassungsfrei sein, ist eine vorherige Bewerbung erforderlich. Vor Ihrer Immatrikulation sollten Sie sich über Ihren geplanten Hochschul- bzw. Studienfachwechsel und die damit erforderliche Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen und die Einstufung in das jeweilige Fachsemester informieren.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC UP)kann die Immatrikulation nur erfolgen, wenn nach vorheriger Bewerbung eine Zulassung erteilt wurde. Die Entscheidung über Ihren Antrag/Ihre Anträge auf Zulassung können Sie nach Durchführung der Zulassungsverfahren (voraussichtlich Mitte Februar für das Sommersemester/Mitte August für das Wintersemester) im Studienplatz-Portal sowie bei hochschulstart.de einsehen. Zusätzlich erhalten Sie einen Bescheid auf dem Postweg. Zusätzlich wird Ihnen der Bescheid im Portal von hochschulstart.de zum Abruf bereitgestellt.
Wichtige Hinweise zur Immatrikulation
Studierende, die bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert sind, informieren sich bitte hier.
Eignungsprüfungen und Online-Self-Assessment
Bitte beachten Sie, dass die in einer Reihe von Fächern stattfindenden Eignungsprüfungen für einige Studienfächer Immatrikulationsvoraussetzung sind.
Informationen zum Online-Self-Assessment finden Sie hier.
1. Studienberechtigung für das Land Brandenburg
Bewerber, die Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung) müssen vor der Immatrikulation in das 1. und/oder höhere Fachsemester die Anerkennung als Studienberechtigung für das Land Brandenburg über folgenden Weg vornehmen lassen (Insofern sie dies nicht bereits für eine Bewerbung - für ein NC-Fach - vorgenommen haben):
- Staatliches Schulamt Cottbus: Reichen Sie die für die Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses erforderlichen Unterlagen (Beachten Sie dazu auch das Merkblatt auf der Internetseite vom Staatlichen Schulamt Cottbus.) beim Staatlichen Schulamt Cottbus ein. Sie erhalten vom Staatlichen Schulamt Cottbus eine Bescheinigung (Bestätigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der umgerechneten Note), mit welcher Sie sich dann - inkl. einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer HZB - an der Universität Potsdam über das "Studienplatz-Portal" immatrikulieren können.
oder - uni-assist e.V.: Nutzen Sie für die Anerkennung über uni-assist e.V. bitte das Online-Bewerberportal und registrieren sich dort für die Universität Potsdam, für das Fach "Bewertung der HZB". Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sowie beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse schicken Sie anschließend zu uni-assist e.V. Beachten Sie dazu auch das Merkblatt (PDF). Von uni-assist e. V. erhalten Sie einen Prüfbericht (Bestätigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der umgerechneten Note), mit welchem Sie sich dann - inkl. einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer HZB - an der Universität Potsdam über das "Studienplatz-Portal" immatrikulieren können.
Hinweis: Planen Sie in jedem Fall eine längere Bearbeitungszeit dafür ein. Die Anerkennung muss der Universität Potsdam bis zum Ende der Immatrikulationsfrist vorliegen.
2. Deutschkenntnisse
Bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ist zur Immatrikulation zusätzlich der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z. B. DSH 2 oder TestDaf 4x4) erforderlich.
3. Vorbereitende Kurse
Bitte informieren Sie sich auch über vorbereitende Kurse, die die Universität Potsdam den Internationalen Studienbewerbern anbietet.
2. Durchführung der Immatrikulation
Bewerber für NC-Studiengänge können das Studienplatz-Portal für die Immatrikulation (nach Zulassung) in dem auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Zeitraum nutzen.
Die Immatrikulation für alle zulassungsfreien (kein NC) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor und Erste juristische Prüfung erfolgt über das Studienplatz-Portal. Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben wird ein Immatrikulationsantrag erstellt (PDF-Dokument). Dieser Antrag muss unterschrieben und mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat geschickt werden. Bewerber, die eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (NC) erhalten haben, werden über das Verfahren der Immatrikulation und die für sie geltenden Fristen im Zulassungsbescheid informiert.
Nach Prüfung der eingegangenen Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:
- Universitätschipkarte (PUCK)
- Hinweise zur Aktivierung des Zentralen Universitäts-Accounts
- iTAN-Liste (für die Nutzung von PULS - Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal)
- Über dieses Portal können Sie u. a. Studienbescheinigungen ausdrucken und Lehrveranstaltungen belegen.
Wichtige Informationen zum Studienstart finden Sie hier.
3. Einzureichende Unterlagen
Welche erforderlichen Immatrikulationsunterlagen in welcher Form einzureichen sind, wird Ihnen - bezogen auf Ihren konkret gestellten Immatrikulationsantrag - im Antragsformular bekanntgegeben. Der Immatrikulationsantrag wird nach der elektronischen Antragstellung im Studienplatzportal zur Verfügung gestellt (pdf-Datei). Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach den von Ihnen im Studienplatzportal gemachten Angaben.
Die mit "ggf." gekennzeichneten Unterlagen sind einzureichen, wenn der Sachverhalt zutrifft bzw. diese Unterlage vorliegt.
- schriftlicher Immatrikulationsantrag mit eigenhändiger Unterschrift
- Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber*innen mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife - eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife mit Durchschnittsnote;
- Bewerber*innen mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Fachhochschulreife – eine amtlich beglaubigte Kopiedes Zeugnisses der Fachhochschulreife bzw. fachgebundenen Fachhochschulreife mit Durchschnittsnote (Haben Sie nur eine Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife, ist dies nicht ausreichend. Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil können Sie die volle Fachhochschulreife erlangen. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle oder an die Zeugnisanerkennungsstelle des Landes Brandenburg .)
- Beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - das Ergebnis der Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (ausgestellt durch die Universität Potsdam)mit den im Bescheid aufgeführten Nachweisen in amtlich beglaubigter Kopie bzw.den Antrag zur Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 9 Abs. 2 BbgHG mit den im Antrag aufgeführten Nachweisen in amtlich beglaubigter Kopie
- Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben – eine amtlich beglaubigte Kopie der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen oder englischen Übersetzung, deren Richtigkeit durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigt ist und eine einfache nicht beglaubigte Kopie der Anerkennung der Gleichwertigkeit als Studienberechtigung für das Land Brandenburg vom Staatlichen Schulamt Cottbus bzw. eine einfache nicht beglaubigte Kopie des Prüfberichtes von uni-assist e.V.
- einfache nicht beglaubigte Kopie eines amtlichen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass); sofern eine 2. Staatsbürgerschaft vorliegt, einfache nicht beglaubigte Kopie des Reisepasses oder der Einbürgerungsurkunde (Aus der Kopie muss der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum und das Gültigkeitsdatum hervorgehen. Sie haben die Möglichkeit alle weiteren Angaben zu schwärzen. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl. Die Kopie des Ausweisdokuments wird nach erfolgreicher Immatrikulation vernichtet.)
- wenn der Immatrikulationsantrag nicht eigenhändig unterzeichnet wurde: schriftliche Vollmacht mit einfacher nicht beglaubigter Kopie eines amtlichen Identitätsnachweises (Personalausweis bzw. Reisepass) des Bevollmächtigten (Aus der Kopie muss der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgehen. Sie haben die Möglichkeit alle weiteren Angaben zu schwärzen. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl. Die Kopie des Ausweisdokuments wird nach erfolgreicher Immatrikulation vernichtet.)
- wenn auf den eingereichten Dokumenten abweichende Namen zu den Angaben im Studienplatzportal angegeben sind: eine einfache nicht beglaubigte Kopie der Urkunde / des Nachweises über die Namensänderung
- von Bewerber*innen, die nicht Deutsche sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben: Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache (gilt nicht für den Studiengang Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch)
- für den Studiengang Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch): Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift
- elektronischer Krankenversicherungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Regelung für das Antragssemester. BITTE BEACHTEN: Sie müssen bei der von Ihnen gewählten deutschen Krankenkasse die „Meldung nach Meldegrund M10 für die Universität Potsdam“ (Absendernummer H0001228) anfordern. Die Krankenkasse übermittelt die Angaben elektronisch an die Universität Potsdam. Die Anforderung der Meldung ist auch bei Befreiung von der Versicherungspflicht erforderlich. Das Einreichen von Unterlagen zur Krankenversicherung auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
Ein Nachweis der privaten Krankenversicherung reicht nicht aus! Studierende unter 30 Jahren müssen sich an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Dort muss die Bestätigung beantragt werden, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vorliegt. - zusätzlich für die Studienfächer Anglistik/Amerikanistik und Englisch (außer Förderpädagogik Englisch) 1. Fachsemester:
- Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenzbescheinigung
- zusätzlich für das Studienfach Förderpädagogik Englisch:
- Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenzbescheinigung
- zusätzlich für die Studienfächer Französische Philologie und Französisch
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses des Institutes für Romanistik
- zusätzlich für das Studienfach Italienische Philologie
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses des Institutes für Romanistik
- zusätzlich für das Studienfach Kunst
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung
- zusätzlich für die Studienfächer Latinistik und Latein
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses der Klassischen Philologie
- zusätzlich für das Studienfach Musik
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung
- zusätzlich für die Studienfächer Polonistik und Polnisch
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses des Institutes für Slavistik
- zusätzlich für die Studienfächer Russistik und Russisch
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses des Institutes für Slavistik
- zusätzlich für die Studienfächer Spanische Philologie und Spanisch
- Nachweis über bestandene Eignungsprüfung bzw. Äquivalenznachweis des Prüfungsausschusses des Institutes für Romanistik
- zusätzlich für die Studienfächer Sport, Sporttherapie und Prävention und Sportmanagement:
- Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung Sport an der Universität Potsdam oder Äquivalenzbescheinigung des Prüfungsausschusses über die Anerkennung der Eignungsprüfung einer anderen Hochschule
- ggf. Nachweise über das bisherige Studium und über den Studienabschluss:
- für zulassungsfreie Studiengänge im höheren Fachsemester:Einstufung in das beantragte Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss
- ggf. vom zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Potsdam bearbeiteter "Antrag auf Einstufung" mit einer Einstufungsentscheidung in das 1. Fachsemester – wird benötigt wenn eine Einschreibung in einem verwandten Studiengang vorlag, aber keine anrechenbaren Leistungen nachgewiesen werden können, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen
- einfache nicht beglaubigte Kopie der/des Exmatrikulationsbescheid(e)s, der zuletzt besuchten Hochschule(n) in Deutschland mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester,
- fehlen die Angaben zu Studiengang, Hochschul- und Fachsemester auf dem/den Exmatrikulationsbescheid(en): letzte Studienbescheinigung der vorherigen Hochschule mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester,
- Dokumente über den Studienabschluss (Zeugnis und Abschlussurkunde) in einfacher nicht beglaubigter Kopie,
- ggf. weitere Anträge (Teilzeitstudium, Doppelstudium, Parallelstudium)
- nur für minderjährige Bewerber*innen (unter 16 Jahre): eine durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete Generaleinwilligung (PDF)
Hinweise für internationale Studieninteressierte
Auf den Seiten desInternational Office finden Sie Informationen zu folgenden Themen: Einreisebestimmungen (VISUM), Krankenversicherung, Finanzierung des Studienaufenthaltes und Buddy-Programm.