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Prüfungsmodalitäten


Prüfungsanmeldung

Die Prüfungen sind generell am Ende des Semesters abzulegen, in dem der Kurs besucht wurde. Wird die Prüfung nicht am Semesterende abgelegt, müssen sich die Prüfungskandidaten erneut fristgerecht zur Prüfung sowohl bei PULS als auch im Zessko anmelden (siehe Wiederholungs-/Nachholprüfungen).

Laut Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Zessko der Universität Potsdam müssen sich die Kandidaten bis 6 (sechs) Wochen vor dem Ende des Vorlesungszeitraums bei ihrer Lehrkraft/ Kursleiter schriftlich für die UNIcert®-III-Prüfungen anmelden. Dazu muss zusätzlich zur Anmeldung bei PULS ein gesonderter Antrag auf Prüfungszulassung zum UNIcert® III WiWiEn persönlich in der Lehrveranstaltung ausgefüllt werden. Dieser gesonderte Antrag ersetzt nicht Ihre Prüfungsanmeldung über PULS! Studierende, die den Kurs als Schlüsselkompetenzen belegen, füllen nur den UNIcert® Antrag aus; eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung bei PULS entfällt.

Rücktritt von der UNIcert® III-Prüfung
Als Datum des Rücktritts von der Prüfung gilt das jeweils vom Prüfungsausschuss des Zessko festgelegte Datum. Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend"/"NB"/"5,0" bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.