Für das Studium am Institut für Slavistik in den Studiengängen Zweifachbachelor Polonistik, im LA Polnisch und Angewandte Kultur- und Translationsstudien müssen Bewerberinnen und Bewerber mit Polnisch-Vorkenntnissen eine sprachliche Eignungsprüfung ablegen. Diese wird vom Sprachbereich Slawische Sprachen am Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Slavistik der Universität Potsdam durchgeführt.
Die Durchführung der Prüfung ist in der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für Bachelorstudiengänge Polonistik und Polnisch Lehramt an der Universität Potsdam geregelt.
Die sprachliche Eignungsprüfung stellt einen der möglichen Wege in Ihr Studium im Wunschstudiengang dar. Wenn Sie über Polnisch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen und dies anhnand geeigneter Nachweise belegen können, können Sie einen Antrag auf Äquivalenzbescheinigung stellen, die im Rahmen des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens eingereicht werden kann.
Nähere Informationen zur Beantragung einer Äquivalenzbescheinigung sowie eine Liste der anerkennungsfähigen Nachweise und Zertifikate finden Sie auf den Seiten des Instituts für Slavistik. Bevor Sie sich für einen Termin zur sprachlichen Eignungsprüfung anmelden, überprüfen Sie bitte, ob Sie einen der äquivalenten Sprachnachweise vorlegen können. Weitere Fragen zu Äquivalenzbescheinigungen sowie formlose Anträge auf Ausstellung dieser können Sie an Frau Dr. Birgit Krehl (Institut für Slavistik) richten.
Die sprachliche Eignungsprüfung Polnisch ist im Jahr 2022 bereits abgeschlossen.
Die Termine für die sprachliche Eignungsprüfung Polnisch im Jahr 2023 werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.
über Moodle für Eignungsprüfungen an der Universität Potsdam:
Am Tag der Prüfung
Das erwartet Sie in der Prüfung
Über die Ergebnisse der sprachlichen Eignungsprüfung werden Sie innerhalb einer Woche nach Ihrem Prüfungstermin von Frau Małgorzata Pilitsidou (Institut für Slavistik) per E-Mail informiert. Die E-Mail enthält Informationen darüber, ob Sie die Prüfung bestanden oder nicht bestanden haben, sowie weitere Hinweise und Empfehlungen für Ihre Bewerbung an der Universität Potsdam.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung bzw. die Äquivalenzbescheinigung gelten "für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs" (§7(2) der "Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen"). Einer der beiden Nachweise muss Ihrer Bewerbung für ein Studium an der Universität Potsdam beigefügt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Immatrikulation.
Eine Eignungsprüfung, in der die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden konnten, ist kein Hindernis für Ihr Studium an der Universität Potsdam. Auch ohne Polnisch-Vorkenntnisse oder mit geringen Polnisch-Kenntnissen können Sie Ihr Studium beginnen und in der einjährigen Orientierungsphase UP°grade die für ein polonistisches Fachstudium erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben. Dieses Angebot steht auch allen Bewerber*innen offen, die die sprachliche Eignungsprüfung nicht bestehen.