Die Universität Potsdam möchte Studieninteressierte und Bewerber bei der Wahl ihres Studiums unterstützen und dafür Sorge tragen, dass Studierende die für ein Studium notwendigen Qualifikationen mitbringen. Hierzu wurden verschiedene Verfahren entwickelt, die auf dieser Seite aufgelistet werden.
Das Bestehen der untenstehenden Eignungsprüfungen ist Voraussetzung für die Bewerbung bzw. Immatrikulation zum 1. Fachsemester. Im Gegensatz zu diesen Prüfungen bilden die Online-Self-Assessments (OSA) einen Bestandteil der Studienorientierung. Das Ergebnis eines OSAs hat keinen Einfluss auf ihre Bewerbung, kann aber ein Ausgangspunkt eines Beratungsgesprächs mit der Zentralen Studienberatung oder der Studienfachberatung sein.
Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie in den Ordnungen zur Eignungsprüfung. Die Nachweise über das Bestehen der Prüfung müssen bei der Bewerbung bzw. der Immatrikulation vorliegen.
Termine für die Eignungsprüfungen
Für folgende Studiengänge sind an der Universität Potsdam Eignungsprüfungen nachzuweisen:
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt unbegrenzt.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt unbegrenzt.
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Alle Informationen zum Ablauf und der Anmeldung entnehmen Sie bitte den obigen Links.
Sie erhalten im Internet zusätzlich Informationen zu den anerkannten Äquivalenzregelungen für die jeweiligen Eignungsprüfungen. Bitte beachten Sie, dass für das Fach Musik (lehramtsbezogener Bachelor) ausschließlich die Prüfung der Universität Potsdam anerkannt wird.
Studieninteressierte der Studiengänge und Fächer:
mit wenigen oder keinen Kenntnissen der entsprechenden Sprachen haben die Möglichkeit im Rahmen einer zweisemestrigen Orientierungsphase im Studiengang Philologische Studien diese Sprachkenntnisse aufzubauen.
Mit Hilfe von Online-Self-Assessments können Sie ihre Fähigkeiten, Begabungen und Interessen in Bezug auf ein Studium überprüfen. So können Sie bereits vor dem Studium feststellen, welche fachlichen Interessen Sie haben, ob Sie die Anforderungen des von Ihnen favorisierten Studiengangs erfüllen und ob Sie über ein realistisches Bild des Studiums an einer Forschungsuniversität verfügen.
Im Anschluss an die Tests erhalten Sie ein automatisiertes und individuelles Feedback im Sinne eines Kompetenzprofils. Darin erfahren Sie, ob die für das Studium erforderlichen Kompetenzen bereits vorhanden sind, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen und welche Lehr- und Lernangebote Sie in der Studienvorphase und Studieneingangsphase zur Weiterentwicklung der eigenen Stärken wahrnehmen können. Das Testergebnis eignet sich sehr gut, um mit der Zentralen Studienberatung oder der Studienfachberatung über Ihre Studienwahl zu sprechen.
Das Ergebnis des Tests können sie gern im Rahmen einer Beratung in der Zentralen Studienberatung besprechen.