Informationen für Deutsche und Internationale Bewerber
Bewerbung| Wichtige Hinweise | Studienplatz-Portal | Einzureichende Unterlagen| Losverfahren / Clearingverfahren
Die Universität Potsdam nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester am dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teil. Das Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Zulassung in mindestens einem Antrag aus allen weiteren Nachrückverfahren ausscheiden. Es erfolgt auch dann keine Teilnahme am Nachrückverfahren für die abgelehnten Studiengänge, wenn Sie die Zulassung nicht annehmen. Bewerben Sie sich daher nur für Studiengänge, die Sie auch wirklich studieren möchten.
Es ist auch dann eine Bewerbung erforderlich, wenn eines Ihrer Kombinationsfächer zulassungsfrei (kein NC) ist.
Drei gleichrangige Anträge
Sie können gleichzeitig bis zu drei gleichrangige Zulassungsanträge stellen. Ausnahme: Wer sich für ein Zweitstudium zum 1. Fachsemester bewirbt, darf nur einen Zulassungsantrag stellen.
Eignungsprüfungen und Online-Self-Assessment
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bis zum Bewerbungsschluss vorliegen muss.
Informationen zum Online-Self-Assessment finden Sie hier.
Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich - VERBESSERUNG DER DURCHSCHNITTSNOTE
Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich - VERBESSERUNG DER WARTEZEIT
Informationen zum Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für AUSSERGEWÖHNLICHE HÄRTE
Informationen für Bewerber*innen für ein ZWEITSTUDIUM
Informationen für Bewerber*innen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung so früh wie möglich ein. Sie helfen uns damit, eine zügige Bearbeitung und Durchführung der Zulassungsverfahren zu gewährleisten und haben die Chance, auf ggf. von uns noch erbetene Nachforderungen fristgerecht zu reagieren.
Wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind, werden diese in einem Losverfahren / Clearingverfahren vergeben. Das Losverfahren / Clearingverfahren wird nur für das 1. Fachsemester durchgeführt!
Auf den Seiten "Internationale Studierende" haben wir Informationen zu folgenden Themen für Sie bereitgestellt: Einreisebestimmungen (VISUM), Krankenversicherung, Finanzierung des Studienaufenthaltes und Buddy-Programm.
Studentische Info-Hotline der Zentralen Studienberatung (ZSB/Studierende)
Tel: +49 331 977-1715, -4086
Studentische Mitarbeiter (Studierende) - ausschließlich für Bachelor-Interessenten
Tel: +49 331 977-4088, -4089
Sachbearbeiterinnen des Studierendensekretriates (Studierendensekretariat)
Studieninteressierte und Studierende (außer internationale) mit den Anfangsbuchstaben des
Familiennamens A - Hof:
Tel: +49 331 977-1707, -1355
Familiennamens Hog - Pt:
Tel: +49 331 977-1670, -1361
Familiennamens Pu - Z:
Tel: +49 331 977-1669, -1385
Internationale Studierende (A - Z)
Tel: +49 331 977-1676
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
10-11 Uhr | Studierende | Studierende | Studierende | Studierende | ZSB/Studierende |
11-12 Uhr | Studierende | Studierende | Studierende | Studierende | ZSB/Studierende |
12-13 Uhr | Studierende | Studierende | Studierende | Studierende | - |
13-14 Uhr | Studierendensekretariat | - | Studierende | Studierende Studierendensekretariat | - |
14-15 Uhr | Studierendensekretariat | ZSB/Studierende | Studierende | Studierendensekretariat | - |
15-16 Uhr | - | ZSB/Studierende | - | - | - |
16-17 Uhr | - | ZSB/Studierende | - | - | - |