UNIcert® ist ein einheitliches System, nach dem Fremdsprachenkompetenzen im Hochschulkontext vermittelt, geprüft und zertifiziert werden. Dieses System definiert und setzt hochschulübergreifende Standards für Sprachunterricht und -prüfungen und stellt somit ein Qualitätssiegel dar, das für alle akkreditierten Hochschulen und Universitäten gilt und darüber hinaus anerkannt wird.
Ein UNIcert®-Zertifikat ist ein einheitliches Zertifikat im universitären Bereich, das fremdsprachliche Kenntnisse auf einem bestimmten Niveau nach GeR und u.U. in einem bestimmten Fachbereich bescheinigt. UNIcert®-Zertifikate werden von akkreditierten Einrichtungen vor allem deutschlandweit ausgestellt und gegenseitig anerkannt. Näheres über die Zertifikate können Sie auch hier nachchlesen.
Für Sprachausbildung und Prüfungen nach dem UNIcert®-Konzept stehen die Berücksichtigung der Hochschulspezifik, die Handlungsorientierung und der Praxisbezug im Vordergrund. Dadurch ergeben sich folgende wesentliche Unterschiede zu anderen Sprachnachweisen:
Ein UNIcert®-Zertifikat …
Um einen passenden UNIcert®-Kurs zu finden, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Zessko über das aktuelle Kursangebot.
Wenn Sie über keine Vorkenntnisse in der gewünschten Sprache verfügen, können Sie den Kurs UNIcert® Basis I in Chinesisch, Polnisch oder Russisch bzw. den Kurs UNIcert® I/1 in Französisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch direkt über PULS suchen und zu Beginn des jeweiligen Semesters belegen.
Sollten Sie über Vorkenntnisse in der gewünschten Sprache verfügen, müssen Sie sich vor der erstmaligen Kursbelegung am Zessko einstufen lassen. Die Einstufungstests finden immer zu Beginn des Semesters statt. Die Informationen zu Einstufungstests finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Sprache über die Internetpräsenz des Zessko. Nach dem Einstufungstest erhalten Sie von den Lehrenden des jeweiligen Sprachbereichs Informationen zu passenden Kursen.
Alle Kurse sind für Studierende gebührenfrei. Für weitere Zielgruppe können lt. §1(3) der Gebührensatzung des Zessko Gebühren für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen anfallen. Für Für die Teilnahme an der UNIcert®-Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro gemäß §2(2) der Gebührensatzung des Zessko erhoben.
Anforderungen an Sprachkenntnisse für das Absolvieren eines Auslandssemesters können an verschiedenen Gastuniversitäten unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die geforderten Kenntnisse im International Office. Die Fremdsprachenlehrenden am Zessko beraten Sie anschließend darüber, wie Sie da notwendige Niveau erreichen können und wie viel Zeit Sie dafür benötigen.
Wenn Sie ein Auslandssemester planen, müssen Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Sprachkenntnisse an der Gastuniversität Ihrer Wahl gefordert werden. Bitte informieren Sie darüber im International Office. Als Richtwert können Sie davon ausgehen, dass Sie für das Erlernen einer Fremdsprache im Rahmen von Sprachlehrveranstaltungen am Zessko vom Anfängerniveau bis zum Niveau B2 nach GeR vier bis fünf Semester brauchen.
Studierende einiger Masterstudiengänge können UNIcert®-Kurse über ein Wahlpflichtmodul im Rahmen ihres Studiums belegen. Ob diese Möglichkeit für Sie besteht, können Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.
Sieht ein Masterstudiengang keine UNIcert®-Kurse in einem der Wahlpflichtmodule vor, so können Masterstudierende u.U. an UNIcert®-Kursen teilnehmen, falls dies die Kapazitäten des gewünschten Kurses zulassen. Informieren Sie sich auf den Seiten des jeweiligen Sprachbereichs oder wenden Sie sich an die Lehrenden im gewünschten Kurs, um zu erfahren, ob Kapazitäten vorhanden sind und Master-Studierende aufgenommen werden können.
Die Aufnahmekapazitäten in den Sprachkursen am Zessko können variieren. Informieren Sie sich frühzeitig auf den Seiten des jeweiligen Sprachbereichs oder wenden Sie sich an die Lehrenden im gewünschten Kurs, um zu erfahren, ob Kapazitäten vorhanden sind und Erasmus-Studierende aufgenommen werden können.
Die Aufnahmekapazitäten in den Sprachkursen am Zessko können variieren. Informieren Sie sich frühzeitig auf den Seiten des jeweiligen Sprachbereichs oder wenden Sie sich an die Lehrenden im gewünschten Kurs, um zu erfahren, ob Kapazitäten vorhanden sind und Lehramtsstudierende aufgenommen werden können.
Studienordnungen rechtswissenschaftlicher Studiengänge (LLB-O, Bachelor Rechtswissenschaft) schreiben vor, dass die nachgewiesene rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz mindestens dem Niveau UNIcert® II entsprechen muss. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Zessko über das aktuelle Angebot an UNIcert®-Kursen mit fachsprachlicher rechtswissenschaftlicher Orientierung.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Studierende anderer Universitäten und Hochschulen im Rahmen einer Neben- bzw. Gasthörerschaft Kurse an der Universität Potsdam belegen. Jedoch können die Aufnahmekapazitäten in den Sprachkursen am Zessko variieren. Informieren Sie sich frühzeitig auf den Seiten des jeweiligen Sprachbereichs oder wenden Sie sich an die Lehrenden im gewünschten Kurs, um zu erfahren, ob Kapazitäten vorhanden sind und Neben- bzw. Gasthörende aufgenommen werden können.
Ja. Bei den Sprachkursen handelt es sich um den Veranstaltungstyp "Übung". Die Anwesenheit der Studierenden in sprachpraktischen Lehrveranstaltungen ist durch den § 5a(2) der BAMA-O geregelt und ist dringend erforderlich, weil andernfalls die Lernziele nicht erreicht werden können und eine Leistungserfassung im Sinne des § 6(1) der UNIcert®-Prüfungsordnung nicht möglich ist.
Gemäß Modulkatalog für Studiumplus ist für den erfolgreichen Abschluss eines Kurses der Module Fremdsprache I und Fremdsprache II, zu denen die UNIcert®-Kurse zählen, die aktive Teilnahme an mind. 80% der angebotenen sprachpraktischen Übungen erforderlich. Diese Regelung lässt also zu, dass Sie in einem UNIcert®-Kurs maximal dreimal entschuldigt fehlen dürfen.
Wenn Sie einen UNIcert®-Kurs absolviert und ihn auf Grund der nicht bestandenen Prüfung gemäß § 12 (2) der UNIcert®-Prüfungsordnung wiederholen müssen, ist die Wiederholung des Kurses möglich. Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze im Kurs besteht grundsätzlich nur der Anspruch, den jeweiligen Kurs einmal zu besuchen. Falls Sie dennoch einen Kurs zum wiederholten Male belegen möchten, halten Sie bitte Rücksprache mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter. Sofern noch Plätze im Kurs frei sind, können Sie ggf. zugelassen werden. Eine eventuell schon bestandene Kursabschlussprüfung dürfen Sie nicht wiederholen.
Ja. Wenn Sie einen UNIcert®-Kurs über PULS belegen und bis zum Ablauf des Belegungszeitraums im Kurs eingeschrieben bleiben, sind Sie automatisch zur Kursabschlussprüfung angemeldet. Sollten Sie den belegten Kurs mit einem UNIcert®-Zertifikat abschließen wollen, müssen Sie sich zusätzlich fristgerecht zur UNIcert®-Zertifikatsprüfung anmelden. Informationen zu Anmeldemodalitäten erhalten Sie im Rahmen Ihres UNIcert®-Kurses. Außerdem können Sie sich dazu hier informieren.
Nein. Wenn Sie einen UNIcert®-Kurs über PULS belegen und im Kurs bleiben, sind sie automatisch zur Kursabschlussprüfung angemeldet. Zu einer UNIcert®-Prüfung müssen Sie sich zusätzlich fristgerecht anmelden. Informationen zu Anmeldemodalitäten erhalten Sie im Rahmen Ihres UNIcert®-Kurses. Außerdem können Sie sich dazu hier informieren.
Die Anmeldung zu UNIcert®-Zertifikatsprüfungen erfolgt – zusätzlich zur Kursbelegung über PULS – über die Plattform Moodle.EFP. Informationen zu Anmeldemodalitäten erhalten Sie im Rahmen Ihres UNIcert®-Kurses. Außerdem können Sie sich dazu hier informieren.
Wenn Sie einen UNIcert®-Kurs über PULS belegen und bis zum Ablauf des Belegungszeitraums im Kurs eingeschrieben bleiben, sind Sie automatisch zur Kursabschlussprüfung angemeldet. Die Dauer und die Bestandteile dieser Prüfung sind im Modulkatalog für Schlüsselkompetenzen / Studiumplus geregelt. Mit dem Bestehen der Kursabschlussprüfung werden Ihnen in PULS 6 LP und eine Note verbucht. Eine Kursabschlussprüfung kann in jedem über PULS angebotenen UNIcert®-Kurs absolviert werden.
Möchten Sie den von Ihnen belegten UNIcert®-Kurs mit einem UNIcert®-Zertifikat abschließen, so müssen Sie sich zusätzlich zur UNIcert®-Zertifikatsprüfung anmelden. Die Dauer und die Bestandteile dieser Prüfung sind in der UNIcert®-Prüfungsordnung geregelt. Mit dem Bestehen der UNIcert®-Zertifikatsprüfung gilt auch die Kursabschlussprüfung als bestanden. Mit UNIcert®-Zertifikatsprüfungen können nur UNIcert®-Kurse der Teilstufe …/2 absolviert werden (d.h. die Kurse UNIcert® Basis II, UNIcert® I/2, UNIcert® II/2, UNIcert® III/2 und UNIcert® IV/2).
Nein, das ist nicht möglich. Das UNIcert®-System stellt ein einheitliches System aus Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung dar. Gemäß § 6(1) der UNIcert®-Prüfungsordnung setzt die Zulassung zur einer UNIcert®-Prüfung den Abschluss der dazugehörigen Sprachlehrveranstaltung vor.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, müssen Sie gemäß § 11(2) der UNIcert®-Prüfungsordnung ihre Erkrankung schriftlich anzeigen und innerhalb von sieben Tagen einen ärztlichen Attest beim Prüfenden vorlegen. Ihr nicht wahrgenommener Prüfungsversuch wird nicht gewertet und Sie können an einer Nachprüfung teilnehmen.
Nicht bestandene Prüfungsteile können gemäß § 12(1) der UNIcert®-Prüfungsordnung zweimal wiederholt werden. Sollten Sie nach zweifacher Wiederholung einen Prüfungsteil nicht bestehen, gilt die gesamt UNIcert®-Prüfung als nicht bestanden. Die gesamte UNIcert®-Prüfung kann ebenfalls wiederholt werden, setzt allerdings gemäß § 12(2) der UNIcert®-Prüfungsordnung die Wiederholung der dazugehörigen Sprachlehrveranstaltung voraus.
Um eine UNIcert®-Prüfung zu bestehen, müssen Sie gemäß § 9(2) der UNIcert®-Prüfungsordnung alle vier Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bestehen. Nähere Informationen zu Prüfungsteilen und Bestehensgrenzen erhalten Sie im Rahmen der entsprechenden Sprachlehrveranstaltung.
In einer UNIcert®-Prüfung werden immer vier Teilfertigkeiten (Hörverstehen bzw. audiovisuelles Verstehen, Leseverstehen, mündliche Produktion und Interaktion, schriftliche Produktion und Interaktion) geprüft. Der genaue Aufbau der Prüfung richtet sich nach allgemeinen Vorgaben des § 8(3) der UNIcert®-Prüfungsordnung und hängt von konkreten Inhalten und Zielen Ihrer Sprachlehrveranstaltung ab.
Die Dauer der Prüfung unterscheidet sich je nach Stufe. Die ungefähre Dauer der jeweiligen Prüfung ist im § 8(3) der UNIcert®-Prüfungsordnung geregelt. Nähere Informationen zur Prüfungsdauer erhalten Sie im Rahmen Ihrer Sprachlehrveranstaltung.