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Häufig gestellte Fragen - FAQ


Folgende FAQs sind alphabetisch nach Themen geordnet; die Einträge sind nach Oberbegriffen aufgelistet (z.B. Kursgebühren und Nebenhörergebühren sind unter „G = Gebühren“ zu finden; "Klausuren" finden Sie unter "P = Prüfungen").

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V   X  Y  Z

A

Anmeldung

Ich habe mich über PULS angemeldet. Bin ich automatisch zugelassen? 

Nein, das Zessko weist routinemäßig darauf hin, dass die Bestätigung der Anmeldung für den Kurs nicht automatisch eine Platzbestätigung darstellt. Entscheidend ist die Zulassung. Ihre endgültige Zulassung ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie zum ersten Veranstaltungstermin erscheinen oder (ggf.) Ihre Abwesenheit rechtzeitig (also VOR dem Beginn der ersten Unterrichtsstunde) schriftlich zu entschuldigen!

Anerkennung: 

Wie kann ich meine Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss Ihres Faches, der über die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden wird.

Auswahl der Kurse: 

Wie wähle ich den für mich geeigneten Kurs aus?
Wenn Sie keinerlei Kenntnisse der italienischen Sprache haben, schreiben Sie sich in einen Kurs für Anfänger/innen ein.
Sollten Sie Vorkenntnisse haben, dann nehmen Sie am obligatorischen Einstufungstest teil, der jedes Semesters vor dem Vorlesungbeginn angeboten wird.
Der Einstufungstest stellt den Stand Ihrer Kenntnisse fest und wird nur intern verwendet. 
Die aktuellen Termine erfahren Sie unter  "Einstufung, Einschreibung & Prüfung".

B

Belegung der Kurse: 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Kursbelegung habe?
In der Einschreibewoche stehen die Dozentinnen des Italienischbereichs für Beratungen zur Verfügung; Termine erfahren Sie unter "Einstufung" im linken Menü. Darüber hinaus werden semesterbegleitend Sprechzeiten angeboten (s.  "Kontakt" im linken Menü) 

Bescheinigung

Bekomme ich eine Bescheinigung für den belegten Kurs am Ende des Semesters?

Da die Leistungen in PULS erfasst bleiben, werden keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Eine Ausnahme stellen ERASMUS Studierende und solche, deren Studiengang nicht durch PULS verwaltet wird, dar. Es ist aber unabdingbar die Lehrkraft AM ANFANG DES SEMESTERS über die Notwendigkeit einer solchen Bescheinigung zu informieren. Für Programm-/Austauschstudierende (Erasmus etc.) schicken wir die "Scheine" an das International Office, wo das "Transcript of Records" ausgefüllt wird.

Büroräume: 

Wo finde ich die Büroräume der Dozentinnen? S. "Kontakt" im linken Menü.

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E

Einschreibung: 

Wie und wann schreibe ich mich in die Kurse ein?
Die Einschreibung in die Kurse des Zessko erfolgt zu Beginn der Einschreibefristen (am Anfang jedes Semesters) über PULS.

Einstufungstest (C-Test): 

Gibt es einen Einstufungstest für die Anfängerkurse?
Nein, der Einstufungstest ist nur für Studierende mit Vorkenntnissen vorgesehen.

Müssen alle Studierenden mit Vorkenntnissen einen Einstufungstest absolvieren?
Ja. Der Einstufungstest entfällt nur, wenn der vorangehende Kurs erfolgreich abgeschlossen worden ist bzw. ein UNIcert-Zertifikat vorgelegt werden kann.

Wie lange ist der Einstufungstest für Italienisch/Schlüsselkompetenz gültig?
Der Einstufungstests ist 2 Semester gültig.

Wie kann ich mich auf den Einstufungstest vorbereiten? 
Einen Trainings-C-Test finden sie hier

Ich habe den E-Test absolviert. Ab wann kann mich über PULS einschreiben?
Nachdem Sie den E-Test gemacht haben, können Sie sich in PULS einschreiben. Falls Sie sich nicht einschreiben können, könnte es u.a. daran liegen: 
a) Die Ergebnisse müssen zuerst in Puls übergetragen werden; erst dann ist es möglich, sich in PULS einzuschreiben. Sie müssen sich in der Regel 4-8 Stunden nach dem Beenden des E-Tests gedulden.
b) Wenn Sie an der Durchführung des Einstufungstest ohne Matrikelnummer teilgenommen (s. Frage 3, Rund um den Einstufungstest), müssen Sie warten bis Sie die "richtige" Matrikelnummer erhalten. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie sich bei uns melden (s. Kontakt), damit wir das Ergebnis manuell in PULS übertragen können. Erst dann können Sie sich über PULS einschreiben.

Kann der E-Test als Sprachnachweis für Bewerbungen benutzt werden?
Nein, leider nicht. Unsere Sprachtests dienen ausschließlich dazu, das Eingangsniveau unserer Studierenden festzustellen, um ihnen den entsprechenden Kurs vorschlagen zu können. Falls Sie einen Sprachnachweis brauchen, müssen Sie an einer unserer kostenpflichtigen Sprachniveaufeststellungsprüfungen teilnehmen. 

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G

Kursgebühren: 

Sind die Sprachkurse am Zessko gebührenpflichtig? 
Alle Kurse sind für Studierende gebührenfrei.  
Für die Teilnahme an der UNIcert®-Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.vgl. Gebührensatzung des Zessko. 

GeR (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen): 

Was versteht man unter Sprachstufen des GeR? 
Die Übersicht über die Sprachstufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier

GeR Sprachniveaus: 

Wie erfahre ich, über welches Sprachniveau nach GeR ich verfüge?
Diese Übersicht ermöglicht Ihnen eine Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse.

Gültigkeit des Einstufungstests:

siehe unter "E > Einstufungstest"

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K

Krankheitsfall: 

Was mache ich, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Benachrichtigen Sie bitte Ihre/n Dozent/in und schicken Sie ihm/ihr innerhalb der nächsten 3 Tage eine Kopie des Krankenscheins oder scannen Sie ihn ein und schicken ihn per E-Mail.  Sie können dann die Prüfung am Semesterende schreiben, i.d.R. Ende März bzw. Ende September.  Dafür müssen Sie den Krankenschein dem Prüfungsamt schicken und sich für die Wiederholungsprüfung über PULS anmelden. Die genauen Termine finden Sie unter "Prüfungen".

 

Kurs wiederholen:

Darf ich einen Kurs wiederholen?
Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze im Kurs besteht grundsätzlich nur der Anspruch, den jeweiligen Kurs einmal zu besuchen. Falls Sie dennoch einen Kurs zum wiederholten Male belegen möchten, halten Sie bitte Rücksprache mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter. Sofern noch Plätze im Kurs frei sind, können Sie ggf. zugelassen werden. Eine eventuell schon bestandene Kursabschlussprüfung dürfen Sie nicht wiederholen. 

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M

Moodle: 

Was ist „Moodle”?
„Moodle” (Modular Object-Oriented Dynamic Learning Environment) ist eine Lernplattform, die den Präsenzunterricht der verschiedenen Kurse unterstützt. Da es von vielen Dozentinnen und Dozenten am Zessko genutzt wird, wird empfohlen, sich bei „Moodle” anzumelden (https://moodle2.uni-potsdam.de ).

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N

Nachteilausgleich

Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung sowie einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung. Alle relevanten Informationen finden Sie hier

Antrag auf Modifikation einer Prüfungsleistung (Zessko)

 

Nachschreibeprüfungen:

Nachschreibeprüfungen sind nur in folgenden Fällen vorgesehen:
- bei Krankheit (die Krankschreibung muss dem Prüfungsamt geschickt  und die Lehrkraft informiert werden); 
- bei Nichtbestehen der Kursabschlussprüfung;
- bei studienrelevanten Verpflichtungen.
Bitte beachten Sie, dass es pro Semester zwei Prüfungstermine gibt: den Termin für die reguläre Abschlussprüfung und den Termin für die Nachschreibeprüfung.
Die Termine für die Nachschreibeprüfung der jeweiligen Semester entnehmen Sie bitte hier.

Nebenhörerschaft 

s. Studierende anderer Hochschuleinrichtungen 

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P

Vor- und Nachphase: 

Was bedeutet die im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnete „Vor-„ bzw. „Nachphase“?
Die Kurse, die eine "Nachphase" haben, enden NICHT am Ende der Vorlesungszeit: Es wird in der Regel noch 1 Woche Unterricht in der vorlesungsfreien Zeit erteilt. Die Kurse mit „Vorphase“ beginnen in der Regel 1 Woche vor der Vorlesungszeit. Diese Intensivphasen sind Bestandteile der Kurse und somit Pflicht. Um die Termine der Vor- bzw. Nachphasen zu erfahren siehe die Kursbeschreibung auf unserer Homepage (Kurse & Lernangebote) oder im PULS.

Prüfung: 

Wird am Ende des Kurses eine Klausur / Prüfung geschrieben?
Ja, am Ende des Semesters (oder am Ende der Nachphase) wird eine Kursabschlussprüfung geschrieben.

Prüfung wiederholen: 

Kann ich eine Prüfung wiederholen?
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungen oder aus Krankheitsgründen nicht geschriebene Prüfungen können wiederholt werden (Nachschreibeprüfungen). Sie finden i.d.R. am Semesterende (Ende März bzw. Ende September) statt. Die genauen Termine finden Sie unter "Prüfungen".

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S

Schein: 

Wo bekomme ich meinen Schein bzw. Zertifikat am Ende des Semesters?
Da die Leistungen in PULS erfasst werden, werden keine Scheine mehr ausgestellt. Die Zertifikate können im Sekretariat am Griebnitzsee (H. 6, R. 1.18a, Tel. 0331 977 3845) abgeholt werden.

Schlüsselqualifikationen

Mehr Infos über die Schlüsselqualifikation finden Sie hier

Sprachnachweis: 

Wie viele Semester muss ich Italienisch belegen, um den Sprachnachweis für mein Studium zu erhalten?
Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse werden von den verschiedenen Instituten bzw. Fachbereichen gestellt und nicht vom Zessko. Bitte dazu die jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsordnungen nachschlagen.

Sprachniveau nach GeR: 

Wie erfahre ich, über welches Sprachniveau nach GeR ich verfüge?
Diese Übersicht ermöglicht Ihnen eine Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. 

Sprachstufen nach GeR:

Was versteht man unter Sprachstufen des GeR? 
Die Übersicht über die Sprachstufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier.

Studierende anderer Hochschuleinrichtungen  (Nebenhörer*innen)

Können Studierende anderer Hochschuleinrichtungen als NEBENHÖRER an den Sprachkursen des Zessko teilnehmen?
Im Prinzip ja. Informieren Sie sich aber bitte zuvor in der Immatrikulationsordnung (§ 16) über die Voraussetzungen, da eine Teilnahme auch abgelehnt werden kann. Mit an anderen Hochschuleinrichtungen erworben UNIcert-Zertifikaten (UNIcert I oder II, die nicht älter als 2 Jahre sind) können Sie sich, ohne einen aktuellen Einstufungstest absolvieren zu müssen, um einen Platz in einem Sprachkurs bewerben. Da Sie keine Matrikelnummer der Universität Potsdam haben, kontaktieren Sie bitte per Mail die jeweilige Lehrkraft.

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T

Teilnahmeschein:

Wie kann ich einen Teilnahmeschein bekommen? 
Da die Leistungen im PULS erfasst werden, werden keine Scheine (auch keine Teilnahmescheine) mehr ausgestellt. Nur nach erbrachtem Leistungsnachweis (z.B. bestandener Kursabschlussprüfung) kann eine Leistung in PULS verbucht werden.

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U

UNIcert: 

Was ist ein UNIcert?
Das UNIcert ist ein einheitliches Zertifikat im universitären Bereich, das Sprachkenntnisse nachweist. Es soll die Gleichwertigkeit der Sprachausbildung befördern sowie die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen vereinheitlichen. Es wird von der AKS (Arbeitskreis der Sprachenzentren, Sprachlehrinstitute und Fremdspracheninstitute) getragen. 
Für mehr Infos klicken Sie auf http://www.aks-sprachen.de/

Für die Teilnahme an der UNIcert-Prüfung wird, laut Gebührensatzung des Zessko, eine Gebühr von 20 EUR erhoben. 

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W

Wiederholungsprüfungen

Wiederholungsprüfungen sind nur in folgenden Fällen vorgesehen:
- bei Krankheit (die Krankschreibung muss dem Prüfungsamt geschickt  und die Lehrkraft informiert werden); 
- bei Nichtbestehen der Kursabschlussprüfung;
- bei studienrelevanten Verpflichtungen.
Bitte beachten Sie, dass es pro Semester zwei Prüfungstermine gibt: den Termin für die reguläre Abschlussprüfung und den Termin für die Wiederholungsprüfung.
Die Termine für die Wiederholungsprüfungen der jeweiligen Semester entnehmen Sie bitte hier.

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Z

Zeitaufwand: 

Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand für einen UNIcert- Kurs?
Es wird empfohlen, zu den angegebenen SWS, z.B. 6 SWS für die Anfängerkurse, zusätzlich 3 bis 4 Stunden wöchentlich für die Hausaufgaben einzuplanen.

Zertifikat: 

Wo bekomme ich mein Zertifikat am Ende des Semesters?
Die Zertifikate können bei Frau Rauch, Sekretariat am Griebnitzsee (H. 6, R. 1.18a, Tel. 0331 977 3845) abgeholt werden.

Zulassung: 

Wann werde ich informiert, ob ich einen Platz in einem Kurs erhalten habe?
Sie erhalten zunächst eine Anmeldebestätigung, die noch keine Zulassung für den von Ihnen gewählten Kurs ist. Zu Beginn der Zulassungsfrist erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung, ob Sie zugelassen wurden. Anderweitige Zusagen sind gegenstandslos. Bitte überweisen Sie erst auf diese E-Mail hin die Kursgebühr! Eine Rückerstattung versehentlich überwiesener Kursgebühren ist nicht möglich.

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