"Evidenzbasierte Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei ADHS (EMNA)"
Schüler*innen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sind häufig und mehr als Gleichaltrige unaufmerksam, viele sind auch sehr aktiv und impulsiv. Daher fällt es ihnen teilweise schwer, am Unterricht teilzunehmen und ihre vielfältigen Potentiale zu entfalten. Im Sozialgesetzbuch ist für „Menschen mit Behinderungen“ ein rechtlicher Anspruch auf „Nachteilsausgleich“ vorgesehen, der auch auf Schüler*innen mit ADHS angewendet werden kann. Unter Nachteilsausgleich fallen unterschiedliche Maßnahmen, die den Zugang zu Lerngegenständen erleichtern und Prüfungssituationen den individuellen Bedürfnissen entsprechend gestalten sollen. Dabei geht es nicht darum, die Aufgaben leichter zu machen, sondern sie bei gleichbleibender Schwierigkeit so zu gestalten, dass alle eine faire Chance haben, ihre Leistung zu zeigen.
Was wem konkret hilft, ist unterschiedlich und muss individuell ausprobiert werden. Die am häufigsten umgesetzte Maßnahme des Nachteilsausgleichs ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Aufgaben und Prüfungen. Den meisten Schüler*innen mit ADHS hilft dies allerdings nicht, da sie Schwierigkeiten haben, ihren Arbeitsprozess zu strukturieren und sich selbst zu regulieren. Im Projekt EMNA wurden daher Maßnahmen des schulischen Nachteilsausgleichs bei ADHS gesammelt, die sowohl wissenschaftlich evidenzbasiert sind als auch von praxiserfahrenen Expert*innen (Lehrkräfte, Therapeut*innen, Menschen mit ADHS) als wirksam und umsetzbar eingeschätzt werden. Als Ergebnis ist ein Flyer entstanden, der hier heruntergeladen werden kann:
Unterstützt durch Exzellenzmittel des Transferfonds der Universität Hamburg.
Projektgruppe: Prof. Dr. Timo Hennig (Universität Potsdam), Rieke Köpke, Charlotte Motherby, Dr. Marie-Luise Schütt (Universität Hamburg), Illustrationen & Flyer-Design: Lena Dirscherl, www.lenadirscherl.com