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Gasthörer*innen & Nebenhörer*innen

Gasthörer*innenschaft

Wer an keiner Hochschule immatrikuliert ist, keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch Lehrveranstaltungen besuchen möchte (maximal 8 SWS pro Semester), kann sich als Gasthörer*in an der Universität Potsdam registrieren lassen. Die Gasthörerschaft kann

  • bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
  • bis zum 30.04. (für das Sommersemester)

im Studienbüro/ Studierendensekretariate beantragt werden.

Gasthörer*innen benötigen die Zustimmung des Lehrenden, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und zahlen eine Gebühr für die Gasthörerschaft. Während einer Gasthörer*innenschaft können  keine Leistungen erworben werden. Folglich ist eine Gasthörer*innenschaft nicht auf ein Studium anrechenbar.

Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.

Nebenhörer*innenschaft

Wenn Sie ergänzende Lehrveranstaltungen an der Universität Potsdam in dem von Ihnen studierten Studienfach belegen möchten, da diese an Ihrer Hochschule zum Beispiel nicht angeboten werden, kann eine Nebenhörer*innenschaft beantragt werden.

Einzuplanen ist, dass nicht in jedem Studiengang eine Nebenhörer*innenschaft garantiert werden kann. Dies trifft insbesondere auf stark nachgefragte Studiengänge zu, um die Studierenden der Universität Potsdam bei der Inanspruchnahme des Lehrveranstaltungsangebots nicht zu behindern.

Für eine Nebenhörer*innenschaft ist die nach der Studienordnung erforderliche Qualifikation für die Belegung der Veranstaltungen nachzuweisen. Im Rahmen der Nebenhörer*innenschaft können Sie Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen erwerben und Prüfungen ablegen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.

Die Nebenhörer*innenschaft ist in jedem Semester erneut

  • bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
  • bis zum 30.04. (für das Sommersemester)

im Studienbüro/ Studierendensekretariate zu beantragen.

Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.