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Eignungsprüfung Polnisch


Für das Studium in Studiengängen Bachelor Lehramt Polnisch und Bachelor Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) am Institut für Slavistik müssen Bewerberinnen und Bewerber mit Polnisch-Vorkenntnissen eine sprachliche Eignungsprüfung ablegen. Diese wird vom Sprachbereich Slawische Sprachen am Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Slavistik der Universität Potsdam durchgeführt.

Die Durchführung der Prüfung ist in der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für Bachelorstudiengänge Polonistik und Polnisch Lehramt an der Universität Potsdam geregelt.


Äquivalente Sprachnachweise

Die sprachliche Eignungsprüfung stellt einen der möglichen Wege in Ihr Studium im Wunschstudiengang dar. Wenn Sie über Polnisch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 nach GeR verfügen und dies anhnand geeigneter Nachweise belegen können, können Sie einen Antrag auf Äquivalenzbescheinigung stellen, die im Rahmen des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens eingereicht werden kann.

Nähere Informationen zur Beantragung einer Äquivalenzbescheinigung sowie eine Liste der anerkennungsfähigen Nachweise und Zertifikate finden Sie auf den Seiten des Instituts für Slavistik. Bevor Sie sich für einen Termin zur sprachlichen Eignungsprüfung anmelden, überprüfen Sie bitte, ob Sie einen der äquivalenten Sprachnachweise vorlegen können. Weitere Fragen zu Äquivalenzbescheinigungen sowie formlose Anträge auf Ausstellung dieser können Sie an Frau Dr. Birgit Krehl (Institut für Slavistik) richten.


Termine

Die Eignungsprüfungen Polnisch sind für das Jahr 2026 bereits abgeschlossen.

Die Termine für die Eignungsprüfung im Jahr 2027 werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zur Eignungsprüfung haben, wenden Sie sich an:

Karolina Tic