Zum Hauptinhalt springen

Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management | Master (weiterbildend)

Grafik - Vernetzung
Foto: Michal Steflovic/Shutterstock.com

Der digitale Wandel in der Medienbranche eröffnet neue Geschäftsfelder, Verwertungs- und Erlösmodelle in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Um diese Möglichkeiten erfolgreich zu nutzen, braucht es Fach- und Führungskräfte, die im Aktionsraum von kreativ-künstlerischem Arbeiten, Recht und Business kompetent agieren. Der Weiterbildungsmaster „Digital Media Law and Management“ bietet praxisrelevantes Wissen zur Gestaltung und Moderation von Innovationsprozessen für ein erfolgreiches Business Development. Das Studium bietet einen anwendungsorientierten Abschluss, bei dem betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden mit den Bereichen des Medienrechts, der Vertragsgestaltung und der Kommunikations- und Verhandlungsführung vertieft und erweitert werden.

STUDIENGANG AUF EINEN BLICK
BezeichnungMedienrecht und -management – Digital Media Law and Management
AbschlussMaster of Business Administration (MBA)
Regelstudienzeit4 Semester
Leistungspunkte120
LehrspracheDeutsch & Englisch
Studienbeginn zum 1. FachsemesterWintersemester
CampusGriebnitzsee & Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Gebühren & BeiträgeSemestergebühren und -beiträge: ja
Studiengebühren: ja

Bewerbung zum Studium

Sie haben sich entschieden, den weiterbildenden Masterstudiengang "Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management" zu studieren? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt auf den Bewerbungsseiten über das aktuelle Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren informieren.

Diese Beschreibung basiert z.T. auf Angaben der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für die gemeinsamen Masterstudiengänge "Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management (LLM)" und "Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management (MBA)" an der Universität Potsdam und an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF vom 18. Januar 2017 (AmBek 15/2017, S. 768).