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Gasthörer & Nebenhörer

Gasthörerschaft

Wer an keiner Hochschule immatrikuliert ist, keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch Lehrveranstaltungen besuchen möchte (maximal 8 SWS pro Semester), kann sich als Gasthörer/in an der Universität Potsdam registrieren lassen. Die Gasthörerschaft kann

  • bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
  • bis zum 30.04. (für das Sommersemester)

im Studienbüro/ Studierendensekretariate beantragt werden.

Gasthörer/innen benötigen die Zustimmung des Lehrenden, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und zahlen eine Gebühr für die Gasthörerschaft. Während einer Gasthörerschaft können  keine Leistungen erworben werden. Folglich ist eine Gasthörerschaft nicht auf ein Studium anrechenbar.

Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.

Nebenhörerschaft

Wenn Sie ergänzende Lehrveranstaltungen an der Universität Potsdam in dem von Ihnen studierten Studienfach belegen möchten, da diese an Ihrer Hochschule zum Beispiel nicht angeboten werden, kann eine Nebenhörerschaft beantragt werden.

Einzuplanen ist, dass nicht in jedem Studiengang eine Nebenhörerschaft garantiert werden kann. Dies trifft insbesondere auf stark nachgefragte Studiengänge zu, um die Studierenden der Universität Potsdam bei der Inanspruchnahme des Lehrveranstaltungsangebots nicht zu behindern.

Für eine Nebenhörerschaft ist die nach der Studienordnung erforderliche Qualifikation für die Belegung der Veranstaltungen nachzuweisen. Im Rahmen der Nebenhörerschaft können Sie Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen erwerben und Prüfungen ablegen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.

Die Nebenhörerschaft ist in jedem Semester erneut

  • bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
  • bis zum 30.04. (für das Sommersemester)

im Studienbüro/ Studierendensekretariate zu beantragen.

Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.