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Immatrikulation Master

Hinweis: Vom 30.03.2026 bis voraussichtlich 12.04.2026 können aufgrund von technischen Anpassungen am Buchführungssystem des Landes Brandenburg keine für die Immatrikulation notwendigen Zahlungen verarbeitet werden. Die Verarbeitung von in diesem Zeitraum geleisteten Zahlungen kann erst anschließend erfolgen. Wir empfehlen daher, die Immatrikulation mit den vollständigen Unterlagen bis zum 19.03.2026 zu beantragen. 

Die Vorgehensweise für die Immatrikulation in das Masterstudium an der Universität Potsdam ist für Gruppen von Masterstudiengängen unterschiedlich geregelt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Information für die Immatrikulation aller Masterstudiengänge außerhalb des Lehramtes sowie für das lehramtsbezogene Masterstudium an der Universität Potsdam.

Masterstudiengänge (außer lehramtsbezogen)

Masterstudiengänge (außer lehramtsbezogen)

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zur Immatrikulation in nichtlehramtsbezogene Masterstudiengänge. Wichtige Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Zulassungsbescheid.

Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zur Immatrikulation in das lehramtsbezogene Masterstudium.