Im Rahmen einer Individual- bzw. Einzelpromotion promovieren Sie individuell an einer Fakultät und werden von einem*r Professor*in wissenschaftlich betreut. Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus der Doktorarbeit (Dissertation), ihrer Veröffentlichung und einer mündlichen Prüfung.
Die Zulassung als Doktorand*in setzt voraus, dass Sie aus eigener Initiative ein*e Professor*in für die Betreuung Ihrer Dissertation gewonnen bzw. sich erfolgreich um ein zu vergebendes Promotionsthema beworben haben. Die Ansprechpartner*innen in den Dekanaten der Fakultäten unterstützen Sie gerne dabei.
Die Wahl der wissenschaftlichen Betreuung hängt vor allem von Ihrem Promotionsthema ab. Im Idealfall sollte die Doktormutter oder der Doktorvater wissenschaftlich, aber auch auf menschlicher Ebene zu Ihnen passen, um so eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit entwickeln zu können.
Haben Sie bereits erste konkrete Ideen zum Themenfeld Ihres Promotionsprojekts und sich auch schon Gedanken zur Methodik gemacht, können Sie sich auf die Suche nach einer passenden Betreuungsperson machen. Dies können Professor*innen sein, in manchen Fällen auch Juniorprofessor*innen oder Privatdozent*innen. Die Details finden Sie in der Promotionsordnung der für Sie zuständigen Fakultät.
Eine weitere Möglichkeit sind Onlinesuchmaschinen, von denen Sie hier eine Auswahl finden:
Wenn Sie eine potenzielle Betreuungsperson gefunden haben, senden Sie ihr eine klar formulierte und informative E-Mail.
Die Lehrstühle erhalten viele Betreuungsanfragen. Betrachten Sie Ihre E-Mail daher wie ein Bewerbungsschreiben, mit dem Sie aus der Vielzahl der Anfragen herausstechen möchten.
Ihre E-Mail sollte daher folgende Informationen beinhalten:
Zu Beginn der Promotionsphase müssen Sie zudem in einigen Fakultäten eine*n Zweitbetreuer*in vorschlagen. Ihr*e Erstbetreuer*in kann Ihnen bei der Auswahl helfen. Meist können auch Mitglieder anderer in- und ausländischer Universitäten und von außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Zweitbetreuer*innen oder als Mentor*innen gewählt werden.
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen und welche Leistungen Sie im Rahmen der Promotion erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der gültigen Promotionsordnung der Fakultät, die für Ihr Promotionsvorhaben verantwortlich ist. In der Regel besteht die Promotionsleistung aus einer Doktorarbeit (Dissertation), einer mündlichen Prüfung und der Veröffentlichung der Dissertation. Sie führt bei erfolgreichem Abschluss zur Erlangung des Doktortitels. Die von der Potsdam Graduate School entwickelten Qualitätskriterien gelten als einzuhaltende Mindeststandards für Promotionsvorhaben.
Für die fachliche Beratung und Durchführung von Promotionsverfahren sind die sieben Fakultäten der Universität Potsdam verantwortlich. Bei entsprechenden Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner*innen in den Dekanaten der Fakultäten.
Internationale Promotionsinteressierte und Promovierende erhalten zudem Unterstützung durch das Welcome Center Potsdam.
Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen bereits für die Zulassung bei Ihrer Fakultät eingereicht haben, werden diese nach der bestätigten Zulassung intern an das Studierendensekretariat der Universität Potsdam weitergeleitet. Ausnahmen: Promotionsstudierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Digital Engineering Faculty reichen Ihre Immatrikulationsunterlagen zusammen mit der Zulassungsbestätigung der Fakultät direkt beim Studierendensekretariat ein.
Vom Studierendensekretariat erhalten Sie dann eine Nachricht mit der Bitte um Überweisung des Semesterbeitrags. Nach Erhalt des Betrags wird Ihre PUCK erstellt und Ihnen mit weiteren Informationen per Post zugesandt.
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065