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Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen

Papier mit einem schwarzen Stift und Kästchen zum Ankreuzen
Foto: AdobeStock/boyhey

Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen in Brandenburg

Im Regelfall müssen wissenschaftliche Untersuchungen an Brandenburger Schulen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragt werden und dürfen ohne eine solche Genehmigung nicht durchgeführt werden.

Diese Genehmigungspflicht bezieht sich auf Studien, die an Schulen in öffentlicher Trägerschaft durchgeführt werden. Die Genehmigungspflicht erstreckt sich generell auf Forschungsvorhaben, auch wenn diese im Rahmen von studentischen Abschlussarbeiten (zumeist Master) sowie Seminararbeiten (bspw. in Forschungsseminaren) erfolgen.

Über Ausnahmefälle (bspw.  können Sie sich auf der Website des MBJS informieren.

Fristgerechte Beantragung und einzureichende Dokumente

Spezialfall wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen von studentischen Arbeiten

Antragsverfahren in Berlin sowie in anderen Bundesländern

Auch für Berliner Schulen müssen wissenschaftliche Untersuchungsvorhaben beantragt werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren in Berlin sowie die benötigten Antragsformulare finden sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Für wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen anderer Bundesländer bietet das Team vom Verbund Forschungsdaten Bildung eine aktuelle und informative, länderspezifische Übersicht an.