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Mitgliedschaft im ZeLB

Eine gute Lehrerbildung kann nur durch eine Vernetzung der beteiligten Akteure gelingen. Hierfür möchte das ZeLB eine Plattform bieten, um sich über aktuelle Fragen der Lehrerbildung, die Entwicklung von gemeinsamen Projekten sowie die Förderung von Initiativen und Maßnahmen auszutauschen.

Mitglieder des ZeLB kraft Satzung (§ 3 Abs. 1 ZeLB-Satzung) sind u. a. die Direktorin oder der Direktor und das hauptberuflich am ZeLB tätige Personal sowie die knapp 40 (demnächst knapp 60) Inhaber:innen lehramtsrelevanter Stellen für Hochschullehrer:innen (insbes. aus den Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und der Inklusionspädagogik) und deren akademische Mitarbeiter:innen. Den weitaus größten Anteil der Mitglieder machen die rund 4.200 Studierenden aus, die in einem lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind (ausgenommen Neben- und Gasthörer).

Zudem kann das ZeLB durch Beschluss der Versammlung weitere Mitglieder der Universität Potsdam auf Antrag als Mitglied des ZeLB aufnehmen. Das entsprechende Formular finden Sie oben auf dieser Seite.

Unmittelbare Rechtsfolge der Mitgliedschaft ist (nur) die Wählbarkeit in die Versammlung, d. h. das passive Wahlrecht. Die sich aus einer Fakultätsmitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten bleiben durch die Mitgliedschaft im ZeLB unberührt.


Lehramtsrelevante Professuren (ZeLB-Mitglieder i. S. d. § 3 I c) ZeLB-Satzung gemäß Struktur- und Entwicklungsplan)

Philosophische Fakultät

Humanwissenschaftliche Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät