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Das ZeLB

Struktur | Aufgaben

Struktur | Aufgaben

Das am 10. Dezember 2014 neu gegründete Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) ist eine gemeinsame dezentrale Organisationseinheit der lehrerbildenden Fakultäten mit Entscheidungs-, Steuerungs- und Ressourcenkompetenz und trägt gemeinsam mit den an der Lehrerbildung beteiligten Fakultäten die Gesamtverantwortung für die Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam.

Direktorium

Direktorium

Direktor: Prof. Dr. Andreas Borowski
Stellv. Direktorin: Prof. Dr. Antje Ehlert

Kooperationspartner

Kooperationspartner

Übersicht der Kooperationspartner des ZeLB und der ZeLB-Geschäftsstelle.

Mitgliedschaft im ZeLB

Mitgliedschaft ZeLB

Eine gute Lehrerbildung kann nur durch eine Vernetzung der beteiligten Akteure gelingen. Hierfür möchte das ZeLB eine Plattform bieten, um sich über aktuelle Fragen der Lehrerbildung, die Entwicklung von gemeinsamen Projekten sowie die Förderung von Initiativen und Maßnahmen auszutauschen.

ZeLB-Versammlung

ZeLB-Versammlung

Die Versammlung gehört zu den satzungsmäßigen Organen des ZeLB und ist das zentrale Forum für die Kommunikation, Diskussion und bestimmte rechtsverbindliche Entscheidungen.

Arbeitsgruppen der ZeLB-Versammlung

Arbeitsgruppen der ZeLB-Versammlung

Die inhaltliche und konzeptionelle Arbeit des ZeLB zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Lehrerbildung an der Universität Potsdam wird durch Arbeitsgruppen unterstützt. Dort können und sollen alle Akteur*innen der Lehrerbildung der Universität Potsdam mitarbeiten. Ihnen gehören i.d.R. Vertreter*innen aller Statusgruppen an.

Kooperationsrat

Kooperationsrat

Der Kooperationsrat ist neben der Versammlung das zweite Kollektivorgan des ZeLB.
Er fördert gemäß § 10 der ZeLB-Satzung die Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und den im Land Brandenburg für die Lehrerbildung zuständigen Behörden durch eine regelmäßige Abstimmung.

Studienkommissionen

Studienkommissionen

Zur Vorbereitung neuer und zur Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung vorhandener Studienprogramme für das lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudium sowie für Zertifikatsstudien im Sinne der Befähigungserwerbsverordnung (BEV) richtet die Versammlung Studienkommissionen ein (§ 9 ZeLB-Satzung).