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Fachwechsel innerhalb der Universität Potsdam

"Wer die Qual hat, hat die Wahl" - Informationsveranstaltung zum Fachwechsel ab dem WiSe 2024/25

Zweifeln Sie daran, ob Sie mit Ihrem Studienfach Ihre Ziele erreichen können? Wenn Sie einen Fachwechsel innerhalb der Universität Potsdam planen, informieren wir Sie in der Veranstaltung zu den einzelnen Schritten wie: der Einstufung in ein höheres Fachsemester, der Bewerbung bzw. Immatrikulation und der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sowie über Fristen und Ansprechpartner*innen. Wir demonstrieren viele Beispiele und haben Raum für Ihre individuellen offenen Fragen.

Termin: 22.04.2024; 16:00 Uhr
Ort: Campus Am Neuen Palais, Haus 09, Raum 1.12
Beraterin in der Zentralen Studienberatung: Dr. Marlies Reschke

Fachwechsel – noch einmal anders erklärt:

Im Study Stream #4 zum Fachwechsel finden Sie weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Fachwechsel im Videoformat!

WICHTIG: Wer einen Studiengangwechsel oder einen Teilstudiengangwechsel innerhalb der Universität Potsdam anstrebt, muss wissen, ob der Wechsel auf ein Fach ohne NC oder auf ein Fach mit NC erfolgen soll. Welche Fächer in welchem Fachsemester ohne NC oder mit NC sind, entnehmen Sie bitte dem Studienangebot (Bachelorstudienangebot, Masterstudienangebot) für das Semester, zu dem der Wechsel erfolgen soll.


Bachelorstudiengänge & Rechtswissenschaft (zulassungsfrei - kein NC)

Wenn Sie bereits an der Uni Potsdam studieren und in einen unserer Bachelorstudiengänge oder in das Studium der Rechtswissenschaften wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte zu gehen:

1. Schritt:
Handelt es sich bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang im Vergleich zu Ihrem bisherigen Studiengang um einen verwandten oder gleichen Studiengang, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihres Wechsels (Sie sollten etwa 6 Wochen dafür einplanen) beim Prüfungsausschuss des angestrebten Studienganges (bei Kombinationsbachelorstudiengängen können dies auch zwei Prüfungsausschüsse sein) bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die „Einstufung in ein Fachsemester und die Anerkennung von Leistungen“ beantragen. Sie bekommen vom Prüfungsausschuss bzw. vom Studienbüro der Juristischen Fakultät den bearbeiteten Einstufungsantrag zurückgeschickt.

Denken Sie daran, die Rückmeldung für das folgende Semester im Rückmeldezeitraum vorzunehmen.

2. Schritt:
Bitte stellen Sie im folgenden Zeitraum:

  • zum Wintersemester: 16.06. - 15.09.
  • zum Sommersemester: 16.01. - 15.03.

unter Nutzung des Links "Anträge stellen" in Ihrem PULS-Account den Antrag auf Wechsel des Studiengangs und zwar für genau das Fachsemester des angestrebten Studienganges bzw. Studienfaches, in das Sie im Schritt 1 eingestuft wurden (Um den Wechsel möglichst reibungslos vollziehen zu können und korrekte Angaben auf den Studienbescheinigungen für das Folgesemester sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen den Antrag im Rückmeldezeitraum zu stellen.). Beachten Sie, dass Sie innerhalb der Antragsfrist die für den angestrebten Studiengang oder das angestrebte Studienfach bestehenden Zugangsvoraussetzungen (insbesondere ggf. nötige Eignungsprüfungen) nachweisen müssen. Zudem kann der Wechsel nur in ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem aktuellen Bachelorstudienangebot entnehmen.

3. Schritt:
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den neuen Studiengang erfüllen und die vollständigen Unterlagen im Studienbüro/ Studierendensekretariate vorliegen, wird der Wechsel vollzogen. Sie werden über den Vollzug des Wechsels durch das Studienbüro/ Studierendensekretariate informiert, und zwar durch Zusendung eines Bescheides per Post. Voraussetzung für den Vollzug des Wechsels ist des Weiteren die Erfüllung der Rückmeldevoraussetzungen. Ob Ihr Wechsel wirklich geklappt hat, können Sie ganz einfach über PULS feststellen (Studienbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung).

4. Schritt:
Wer im 1. Schritt in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde, verfügt offensichtlich über Studien-und Prüfungsleistungen, die für das angestrebte Studium anerkannt werden können. Solche Anerkennung von Leistungen ist jedoch auch denkbar, wenn in Schritt 1 die Einstufung (lediglich) in ein 1. Fachsemester möglich war, aber der Umfang der anzuerkennenden Leistungen nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgereicht hat. Außerdem ist es denkbar, dass in einem Zwei-Fach-Bachelor im Bereich der Schlüsselkompetenzen oder auch beim Lehramtsstudium im Bereich der Bildungswissenschaften anzuerkennende Leistungen vorliegen.

Um ggf. bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang anerkannt zu bekommen, stellen Sie im 4. Schritt nun bitte beim Prüfungsausschuss Ihres angestrebten Studiums bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät (bzw. dem Prüfungsausschuss der Teilbereiche, in denen Sie anzuerkennende Leistungen vermuten: im Lehramt bspw. auch im Bereich der Bildungswissenschaften, im Zwei-Fach-Bachelor bspw. auch im Bereich der Schlüsselkompetenzen) jeweils den Antrag auf Anerkennung. Sie bekommen den bearbeiteten Anerkennungsantrag zurückgeschickt. Den vom Fach bearbeiteten Anerkennungsantrag reichen Sie bitte umgehend an das Studienbüro/ Prüfungsamt weiter (Bitte nutzen Sie hierzu den Link "Dokumentenupload" in Ihrem PULS-Account.). Dort werden die im Anerkennungsantrag vermerkten Kurse in Ihrer PULS-LP-Übersicht verbucht. Darauf aufbauend können Sie nun im neuen Studiengang weiterstudieren.

Bitte beachten Sie die etwas andere Vorgehensweise in der Juristischen und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, siehe hier .


Bachelorstudiengänge & Rechtswissenschaft (zulassungsbeschränkt - NC UP)

Wenn Sie bereits an der Uni Potsdam studieren und in einen unserer Bachelorstudiengänge oder in das Studium der Rechtswissenschaften wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte zu gehen:

1. Schritt:
Handelt es sich bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang im Vergleich zu Ihrem bisherigen Studiengang um einen verwandten oder gleichen Studiengang, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihres Wechsels (Sie sollten etwa 6 Wochen dafür einplanen) beim Prüfungsausschuss des angestrebten Studienganges (bei Kombinationsbachelorstudiengängen können dies auch zwei Prüfungsausschüsse sein) bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die „Einstufung in ein Fachsemester und die Anerkennung von Leistungen“ beantragen. Sie bekommen vom Prüfungsausschuss bzw. vom Studienbüro der Juristischen Fakultät den bearbeiteten Einstufungsantrag zurückgeschickt.

Denken Sie daran, die Rückmeldung für das folgende Semester im Rückmeldezeitraum vorzunehmen.

2. Schritt:
Bitte bewerben Sie sich im folgenden Zeitraum:

  • zum Wintersemester: Anfang Juni bis 15.07.
  • zum Sommersemester: Anfang Dezember bis 15.01.

online, und zwar für genau das Fachsemester, in das Sie im 1. Schritt eingestuft wurden (Achtung, derzeit hat im höheren Fachsemester nur der Bachelor Psychologie einen NC!). Beachten Sie außerdem, dass Sie die für den angestrebten Studiengang oder das angestrebte Studienfach bestehenden Zugangsvoraussetzungen (insbesondere ggf. nötige Eignungsprüfungen) erfüllen müssen. Zudem kann die Bewerbung nur für ein Fachsemester erfolgen, für welches ein Lehrangebot existiert. Diese Information können Sie dem aktuellen Bachelorstudienangebot entnehmen. 

3. Schritt:
Nach einer Zulassung zum neuen Studium (der Zulassungsbescheid wird Ihnen online bereitgestellt) können Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist den Wechsel des Studienganges über die Antragsfunktion bei PULS beantragen. Sie werden über den Vollzug des Wechsels durch das Studienbüro/ Studierendensekretariate informiert, und zwar durch Zusendung eines Bescheides per Post.
Voraussetzung für den Vollzug des Wechsels ist des Weiteren die Erfüllung der Rückmeldevoraussetzungen. Ob Ihr Wechsel wirklich geklappt hat, können Sie ganz einfach über PULS feststellen (Studienbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung).

4.Schritt:
Wer im 1. Schritt in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde, verfügt offensichtlich über Studien-und Prüfungsleistungen, die für das angestrebte Studium anerkannt werden können. Solche Anerkennung von Leistungen ist jedoch auch denkbar, wenn in Schritt 1 die Einstufung (lediglich) in ein 1. Fachsemester möglich war, aber der Umfang der anzuerkennenden Leistungen nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgereicht hat. Außerdem ist es denkbar, dass in einem Zwei-Fach-Bachelor im Bereich der Schlüsselkompetenzen oder auch beim Lehramtsstudium im Bereich der Bildungswissenschaften anzuerkennende Leistungen vorliegen.

Um ggf. bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang anerkannt zu bekommen, stellen Sie im 4. Schritt nun bitte beim Prüfungsausschuss Ihres angestrebten Studiums bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät (bzw. dem Prüfungsausschuss der Teilbereiche, in denen Sie anzuerkennende Leistungen vermuten: im Lehramt bspw. auch im Bereich der Bildungswissenschaften, im Zwei-Fach-Bachelor bspw. auch im Bereich der Schlüsselkompetenzen) den Antrag auf Anerkennung. Sie bekommen den bearbeiteten Anerkennungsantrag zurückgeschickt. Den vom Fach bearbeiteten Anerkennungsantrag reichen Sie bitte umgehend an das Studienbüro/ Prüfungsamt weiter (Bitte nutzen Sie hierzu den Link "Dokumentenupload" in Ihrem PULS-Account.). Dort werden die im Anerkennungsantrag vermerkten Kurse in Ihrer PULS-LP-Übersicht verbucht. Darauf aufbauend können Sie nun im neuen Studiengang weiterstudieren.

Bitte beachten Sie die etwas andere Vorgehensweise in der Juristischen und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, siehe hier.


Masterstudiengänge (außerhalb des Lehramtes)

Wenn Sie bereits in einem Masterstudiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert sind und nun in einen unserer nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte zu gehen:

1. Schritt:
Handelt es sich bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang im Vergleich zu Ihrem bisherigen Studiengang um einen verwandten oder gleichen Studiengang, müssen Sie rechtzeitig vor der Bewerbung beim Prüfungsausschuss des angestrebten Studienganges bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die „Einstufung in ein Fachsemester und die Anerkennung von Leistungen“ beantragen. Sie bekommen vom Prüfungsausschuss bzw. vom Studienbüro der Juristischen Fakultät den bearbeiteten Einstufungsantrag zurückgeschickt.

Denken Sie daran, die Rückmeldung für das folgende Semester im Rückmeldezeitraum vorzunehmen.

2. Schritt:
Nun können Sie sich im Bewerbungszeitraum für genau das Fachsemester Ihres angestrebten Masterstudienganges bewerben, in das Sie im 1. Schritt eingestuft wurden. Achtung, hierfür gibt es derzeit unterschiedliche Bewerbungsplattformen! Über welche Bewerbungsplattform Sie sich exakt für Ihren speziellen Masterstudiengang und Ihr (Einstufungs-) Fachsemester bewerben müssen, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Masterstudienangebot. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Bewerbung für das 1. Fachsemester für manche Masterstudiengänge nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester möglich ist. Von der zuständigen Stelle in Ihrem Masterstudiengang erhalten Sie letztendlich einen Zulassungsbescheid oder eine Ablehnung zugeschickt.

3. Schritt:
Bitte stellen Sie im folgenden Zeitraum:

  • zum Wintersemester: 16.06. - 15.10.
  • zum Sommersemester: 16.01. - 15.04

unter Nutzung des Links "Anträge stellen" in Ihrem PULS-Account den Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang (Fußnoten auf dem Antrag beachten! Um den Wechsel möglichst reibungslos vollziehen zu können und korrekte Angaben auf den Studienbescheinigungen für das Folgesemester sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen den Antrag im Rückmeldezeitraum zu stellen.). Wenn Ihnen bei der Antragsstellung bereits der Zulassungsbescheid, ggf. der Einstufungsbescheid sowie ggf. die Bestätigung der Annahme des Studienplatzes vorliegen, reichen Sie diese bitte mit ein. Der Wechsel kann dann sofort vollzogen werden. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Rückmeldevoraussetzungen.
Wenn die Unterlagen zum Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang nicht vollständig eingereicht wurden, ist eine Vervollständigung der Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheid, ggf. Bestätigung der Annahme des Studienplatzes) für das Wintersemester bis zum 20.10. und für das Sommersemester bis zum 20.04. möglich. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Erfüllung der Rückmeldevoraussetzungen.
Ob Ihr Wechsel wirklich geklappt hat, können Sie ganz einfach über PULS feststellen (Studienbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung).

4. Schritt:
Wer im 1. Schritt in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde, verfügt offensichtlich über Studien-und Prüfungsleistungen, die für das angestrebte Studium anerkannt werden können. Solche Anerkennung von Leistungen ist jedoch auch denkbar, wenn in Schritt 1 die Einstufung (lediglich) in ein 1. Fachsemester möglich war, aber der Umfang der anzuerkennenden Leistungen nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgereicht hat.
Um ggf. bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang anerkannt zu bekommen, stellen Sie im 4. Schritt nun bitte beim Prüfungsausschuss Ihres angestrebten Studiums bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät den Antrag auf Anerkennung. Sie bekommen den bearbeiteten Anerkennungsantrag zurückgeschickt. Den vom Fach bearbeiteten Anerkennungsantrag reichen Sie bitte umgehend an das Studienbüro/ Prüfungsamt weiter (Bitte nutzen Sie hierzu den Link "Dokumentenupload" in Ihrem PULS-Account.). Dort werden die im Anerkennungsantrag vermerkten Kurse in Ihrer PULS-LP-Übersicht verbucht. Darauf aufbauend können Sie nun im neuen Studiengang weiterstudieren.

Bitte beachten Sie die etwas andere Vorgehensweise in der Juristischen und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, siehe hier.

Wichtige Hinweise

Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss einplanen!
Für die Beantragung der Einstufung in ein Fachsemester sollten mindestens 6 Wochen eingeplant werden. Eine vorherige Konsultation bei der Studienfachberatung wird empfohlen, um u. a. sicher zu stellen, dass durch den Fachwechsel keine erheblichen Nachteile (z. B. Studienzeitverlängerung) entstehen.

Achtung für BAföG-Empfänger*innen!
Der Wechsel muss dem BAföG-Amt mitgeteilt und ggf. schriftlich begründet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der Fachwechsel auf die Förderung nach BAföG nachteilig auswirken. Entsprechende Erkundigungen sollten vorher eingeholt werden!

Internationale Studierende (außerhalb der EU) melden sich bitte persönlich beim International Office, um zu klären, ob ein Wechsel ausländerrechtlich zulässig ist.

Übrigens: Im lehramtsbezogenen Masterstudiengang ist ein Wechsel der Unterrichtsfächer prinzipiell NICHT möglich, weil im Master die Fächer des Bachelorstudiums fortgesetzt werden müssen. Wer also im Verlauf des Lehramtsstudiums einen Wechsel eines oder beider Unterrichtsfächer plant, muss den Wechsel unbedingt bereits im Bachelorstudium vollziehen!