Zum Hauptinhalt springen

Übergang vom Bachelor in den Master

1. Sie sind bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert und setzen Ihr Studium in einem nichtlehramtsbezogenen Masterstudiengang fort

Unabhängig von Ihrer Bewerbung zum Masterstudium ist

  • vom 15.01. bis 15.04. (für das Sommersemester)
  • vom 15.06. bis 15.10. (für das Wintersemester)

der Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang über Ihren PULS-Account (Anträge stellen) zu stellen.

Ferner ist im Rückmeldezeitraum der Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu überweisen, damit Sie vorerst im Bachelor zurückgemeldet werden können.

Mit dem Antrag oder spätestens bis zum 20. April (für das Sommersemester) bzw. 20. Oktober (für das Wintersemester) sind dann folgende Unterlagen über Ihren PULS-Account (Dokumentenupload) hochzuladen, damit eine Umschreibung in den Masterstudiengang erfolgen kann:

  • eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie die Bestätigung der fristgerechten Annahme der Zulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
  • Nachweis über den Bachelorabschluss
    • für eine endgültige Immatrikulation
      -  Kopie des Zeugnisses über den Bachelorabschluss oder
      -  ggf. der "Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium" (erhältlich im Studienbüro/ Prüfungsamt)
    • für eine vorläufige Immatrikulation
      - Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen vor Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang - inkl. Leistungsübersicht

Beachten Sie dabei, dass lediglich das Nachreichen der Unterlagen möglich ist. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Bedingungen für eine Immatrikulation (Abschluss, Voraussetzungen für vorläufige Immatrikulation oder Zulassung) spätestens bei Antragsende (15. April bzw. 15. Oktober) erfüllt waren. Ein Nachreichen kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Ausstellung von Bescheinigungen länger andauert.

2. Sie sind bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert und setzen Ihr Studium in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang fort

Für den Übergang vom lehramtsbezogenen Bachelor in den lehramtsbezogenen Master ist

  • vom 15.01. bis 15.04. (für das Sommersemester)
  • vom 15.06. bis 15.10. (für das Wintersemester)

der Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang über Ihren PULS-Account(Anträge stellen) zu stellen.

Ferner ist im Rückmeldezeitraum der Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu überweisen, damit Sie vorerst im Bachelor zurückgemeldet werden können.

Mit dem Antrag oder spätestens bis zum 20. April (für das Sommersemester) bzw. 20. Oktober (für das Wintersemester) sind dann folgende Unterlagen über Ihren PULS-Account (Dokumentenupload) hochzuladen, damit eine Umschreibung in den Masterstudiengang erfolgen kann:

  • phoniatrisches Gutachten
  • Nachweis über den Bachelorabschluss
    • für eine endgültige Immatrikulation
      - Kopie des Zeugnisses über den Bachelorabschluss oder
      - ggf. der „Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium“ (erhältlich im Studienbüro/ Prüfungsamt)
    • für eine vorläufige Immatrikulation
      - Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen vor Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang - inkl. Leistungsübersicht

Beachten Sie dabei, dass lediglich das Nachreichen der Unterlagen möglich ist. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Bedingungen für eine Immatrikulation (Abschluss, Voraussetzungen für vorläufige Immatrikulation oder phoniatrischen Gutachten) spätestens bei Antragsende (15. April bzw. 15. Oktober) erfüllt waren. Ein Nachreichen kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Ausstellung von Bescheinigungen länger andauert.

Informationen zur vorläufigen Immatrikulation

(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)

Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 01.07.2015 kann ab dem Wintersemester 2015/2016 eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum 15. April (für das Sommersemester) bzw. 15. Oktober (für das Wintersemester) das abgeschlossene Bachelorstudium nachzuweisen. Hierzu genügt die "Erklärung über Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen" inkl. Leistungsübersicht für die vorläufige Immatrikulation (siehe dazu: Anlage zum "Antrag auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang"). Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn bis zum Ende des Antragszeitraums (15. April oder 15. Oktober) alle Leistungen des Studiums ordnungsgemäß angemeldet, erbracht und abgegeben wurden und nur die Bewertung bzw. Benotung von Leistungen aussteht. Zum Nachweis dienende Unterlagen über das Vorliegen dieser Bedingungen bis zum Ende des Antragszeitraums können bis zum 20. April bzw. 20. Oktober nachgereicht werden. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31. März bzw. 30. September) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/ Prüfungsamt die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.