Der Antrag auf Themenvergabe ist im Internet unter - Studium konkret - Formulare & Dokumente - Prüfungsbereich - Studienabschluss Themenvergabe für die Abschlussarbeit - Bachelor & Master zu finden.
Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/den Prüfungsausschussvorsitzenden und ist dem Prüfungsamt/Studienbüro binnen Wochenfrist mitzuteilen. Anderenfalls verfällt das ausgegebene Thema.
Die Befugnis zur Abnahme von Hochschulprüfungen im Land Brandenburg ist in der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV) § 7 Abs. 3 HSPV geregelt.
Die Abschlussarbeiten und ein von der Prüfungsordnung vorgesehenes Kolloquium als mündliche Prüfung sind von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern aus dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, zu bewerten. Eine Prüferin oder ein Prüfer, in der Regel die Erstprüferin oder der Erstprüfer, muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen und in dem Fachgebiet, auf das sich die Abschlussarbeit bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an der Hochschule ausüben. Sie oder er kann auch Juniorprofessorin oder Juniorprofessor in dem Fachgebiet sein.
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt selbstständig im Prüfungsamt/Studienbüro nach Vergabe des Themas durch den Prüfungsausschuss binnen Wochenfrist.
Ja, wenn sie vor Beginn des Urlaubssemesters angemeldet wurde.
Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben und die Abschlussarbeit von Ihnen selbstständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie des Senats entnehmen. (z.B. Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.)
Die Abgabe der Abschlussarbeit kann per Post erfolgen. Das Stempeldatum gilt hierbei als Abgabedatum.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass das Datum des Poststempels zur Fristwahrung dient! Bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf!
Postadresse:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Auch ist die Abgabe der Abschlussarbeit in der Poststelle Am Neuen Palais möglich.
Haus 2
Raum 0.09-0.11
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Achtung: Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Öffnungszeiten der Poststelle oder nutzen Sie den Briefkasten vor Haus 2 für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit. Der dortige Briefschlitz hat die Maße 25 cm x 5 cm.
Alternativ kann der Hausbriefkasten (Campus I, Haus 8, Hof, Eingang zum Studierendensekretariat) des Dezernats für Studienangelegenheiten für die Abgabe der Abschlussarbeit genutzt werden.
Achtung: Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Abschlussarbeit in den Außenbriefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten, dass die Abgabe von sehr umfangreichen Arbeiten günstigenfalls in drei separaten Umschlägen erfolgen sollte, damit die Exemplare durch den Briefschlitz passen.
Bitte sehen Sie an Wochenend- und Feiertagen von einem Einwurf der Abschlussarbeit in den Briefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten möglichst ab, da die Kapazitäten an diesen Tagen schnell erschöpft sein können. Bitte nutzen Sie vorrangig den Postweg.
Bei Abschlussarbeiten, die bis einschließlich 31. März 2022 (Poststempel) eingereicht werden, können Sie anstatt der drei gebundenen Exemplare die Abschlussarbeit als PDF-Datei per E-Mail an pruefungsamtuuni-potsdampde verschicken. Alternativ können Sie dem Prüfungsamt die Datei auch per Box.UP zur Verfügung stellen. Die Weiterleitung der PDF-Datei an die Gutachter*innen erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt. Sollte die E-Mail nicht versendbar sein, prüfen Sie bitte die Dateigröße der PDF-Datei und versuchen Sie diese ggf. zu reduzieren. Der Eingang der E-Mail wird Ihnen mit einer automatischen Rückantwort aus dem Ticketsystem mit Ticketnummer bestätigt. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, senden Sie die Arbeit bitte erneut oder wenden sich mit dieser Problemmeldung (ohne die Datei anzuhängen) unmittelbar an die Sachbearbeitung des Prüfungsamtes unter pruefungsamtuuni-potsdampde.
Sobald es möglich ist, reichen Sie bitte zur Gewährleistung der fünfjährigen Aufbewahrungspflicht ein gedrucktes Exemplar nach. Sollten Sie das nicht selbstständig realisieren, werden Sie nach der Normalisierung der Situation vom Prüfungsamt zur Einreichung aufgefordert. Bitte übersenden Sie mit Ihrer Arbeit auch die erforderliche Selbstständigkeitserklärung in digitaler Form. Bei der elektronischen Versendung kann von der handschriftlichen Unterzeichnung zunächst abgesehen werden. Diese ist jedoch unter Bezug auf das Datum der elektronischen Übersendung mit der Einreichung des ausgedruckten Exemplars, welches dem elektronischen Exemplar entspricht, nachzuholen.
Bei Abschlussarbeiten die ab dem 01. April 2022 (Poststempel) eingereicht werden, gelten wieder die Regelungen der BAMA-O/BAMALA-O. Es sind folglich 3 gedruckte/gebundene Exemplare einzureichen.
Die Abschlussarbeit ist nicht am Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter zu übergeben.
Die Abgabe der Abschlussarbeit kann per Post erfolgen. Das Stempeldatum gilt hierbei als Abgabedatum.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass das Datum des Poststempels zur Fristwahrung dient! Bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf!
Postadresse:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Auch ist die Abgabe der Abschlussarbeit in der Poststelle Am Neuen Palais möglich.
Haus 2
Raum 0.09-0.11
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Achtung: Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Öffnungszeiten der Poststelle oder nutzen Sie den Briefkasten vor Haus 2 für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit. Der dortige Briefschlitz hat die Maße 25 cm x 5 cm.
Alternativ kann der Hausbriefkasten (Campus I, Haus 8, Hof, Eingang zum Studierendensekretariat) des Dezernats für Studienangelegenheiten für die Abgabe der Abschlussarbeit genutzt werden.
Achtung: Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Abschlussarbeit in den Außenbriefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten, dass die Abgabe von sehr umfangreichen Arbeiten günstigenfalls in drei separaten Umschlägen erfolgen sollte, damit die Exemplare durch den Briefschlitz passen.
Bitte sehen Sie an Wochenend- und Feiertagen von einem Einwurf der Abschlussarbeit in den Briefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten möglichst ab, da die Kapazitäten an diesen Tagen schnell erschöpft sein können. Bitte nutzen Sie vorrangig den Postweg.
Die Abschlussarbeit ist nicht am Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter zu übergeben.
Die Abgabe der gebundenen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit am darauffolgenden Werktag gilt dann als fristgerecht.
Bei dieser Frage gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten, die Sie im Bereich Formalia finden.
Sobald die Noten der Gutachten eingetragen wurden, sind diese auf Ihrer Leistungsübersicht (pdf) in PULS sichtbar. Wenn die Sie Gutachten einsehen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail an das Prüfungsamt.
Herausragende Abschlussarbeiten können auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Universitätsbibliothek.
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14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065
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