Über PULS gibt es zwei Anmelde-Verfahren:
Bei Studiengängen, die nicht über PULS betreut werden, erfolgt eine schriftliche Anmeldung im Fach.
Die genaue Beschreibung kann unter Studien- und Prüfungsorganisation mit PULS und Belegen von Lehrveranstaltungen nachgelesen werden.
Sie können sich ggf. zum nächsten angebotenen Termin anmelden (§ 12 Abs. 5 BAMA-O/BAMALA-O). Eine Teilnahme an der Leistung, deren Anmeldefrist Sie versäumt haben, ist nicht möglich.
Ja, innerhalb der Belegung-, Anmelde- und Rücktrittsfristen bzw. bis acht Tage vor der nicht lehrveranstaltungsbegleitenden Modulprüfung.
Wenn Sie wirksam von einer Prüfung/Prüfungsanmeldung zurückgetreten sind, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt.
Ja, um an einer Prüfung wieder teilnehmen zu können, bedarf es einer erneuten Anmeldung. Das oben dargestellte Anmeldeverfahren ist zu durchlaufen. Die erste Anmeldung bleibt nicht bestehen.
Ein Rücktritt außerhalb der Rücktrittsfristen ist grundsätzlich nicht möglich, nur bei besonders gravierenden Gründen (z.B. Prüfungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, Krankenhausaufenthalt) kann ein Rücktritt unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Zum Rücktritt wegen Krankheit siehe unten zu „Wie muss ich vorgehen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?“.
Haben Sie bereits an einer Prüfung teilgenommen, können Sie nachträglich nicht von dieser zurücktreten. Mit der Teilnahme erklären Sie prüfungsfähig zu sein. Überlegen Sie daher genau, ob Sie bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihrer Prüfungsfähigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen oder lieber eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen.
Das ärztliche Attest ist zusammen mit der Anlage zum Attest innerhalb von 7 Kalendertagen (nach Auftreten des Krankheitsfalles/ Feststellungsdatum) über PULS (Dokumentenupload) dem Studienbüro/ Prüfungsamt zu übermitteln. Sollten Sie keinen Zugriff auf das Campusmanagementsystem PULS haben, senden Sie die Dokumente bitte per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.
Alternativ senden Sie Dokumente bitte ausschließlich an folgende Postadresse:
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/ Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Sie werden von der Leistungserfassung abgemeldet. Nach Verbuchung des ärztlichen Attestes ist die Anmeldung auf der Leistungsübersicht nicht mehr ersichtlich.
Für die Erbringung der Leistung bedarf es einer erneuten Anmeldung. Das oben dargestellte Anmeldeverfahren ist zu durchlaufen.
Da die Fragen zu nicht bestandenen Leistungen vielfältig sein können, haben wir die Informationen zum Thema separat zusammengestellt.