Teilzeitstudium
Die Universität Potsdam ist sich der herausfordernden Komplexität der Lebensumstände von Studierenden bewusst und möchte beispielsweise Studierenden mit Familien- und Pflegeaufgaben, Behinderung und/oder chronischer Erkrankung oder mit beruflichen Verpflichtungen im Sinne der Chancengleichheit die erfolgreiche Teilhabe am Studium ermöglichen. Eine Möglichkeit dazu stellt das Teilzeitstudium dar.
Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des Studienverlaufs in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar. Dabei nehmen die Studierenden am regulären Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil, betreiben jedoch maximal die Hälfte der für das jeweilige Semester im Vollzeitstudium vorgesehenen Anwendungen. Ein spezielles Teilzeitcurriculum sowie eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltung gibt es nicht. Ein Teilzeitstudium ist nur in den Studiengängen möglich, in denen festgelegt wurde, dass die Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind. Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinationsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium nur dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde.
Liste der für ein Teilzeitstudium geeigneten Fächer
- Liste Bachelor & Master (inkl. Lehramt) (PDF, 146 KB)
Teilzeitstudium - Besonderheiten konkret
Teilzeitstudiensemester werden als halbe Fachsemester und als volle Hochschulsemester gezählt. Fristen zur Erbringung einer Prüfungsleistung werden durch das Teilzeitstudium nicht berührt. Konkrete Prüfungsverhältnisse, die durch Belegung oder Anmeldung vor dem Teilzeitstudium durch Belegung oder Anmeldung begründet wurden, bestehen während des Teilzeitstudiums fort und finden keine Anrechnung auf die erwerbbaren Leistungspunkte.
Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Ordnungen für das Studium gelten daher auch für Teilzeitstudierende. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren wird durch ein Teilzeitstudium nicht tangiert. Im Falle eines Doppelstudiums ist ein Teilzeitstudium nur für beide Studiengänge möglich.
Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium müssen vor einem Wechsel des Aufenthaltszwecks zum Teilzeitstudium eine Abstimmung mit dem zuständigen Einwanderungsamt vornehmen. Das Einwanderungsamt genehmigt ein Teilzeitstudium nur in Ausnahmefällen, wenn besondere Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Krankheit oder die Pflege von Angehörigen.
Auswirkungen eines Teilzeitstudiums
Der Status als Teilzeitstudierende*r hat gegebenenfalls Auswirkungen auf unterschiedliche Sozialleistungen. Eine Entscheidung für ein Teilzeitstudium sollte daher gut überlegt und mit der jeweils zuständigen Stelle individuell vor der Antragsstellung geprüft werden. Die Zentrale Studienberatung berät in diesem Zusammenhang vorrangig zu den grundsätzlichen Auswirkungen des Teilzeitstudiums und im Besonderen, wenn es um den Wunsch geht, das Teilzeitstudium zum Jobben zu nutzen oder aber bei Fragen zur Kombinierbarkeit des Teilzeitstudium mit einem Nachteilsausgleich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass an dieser Stelle nur die wichtigsten Aspekte kurz dargestellt werden können. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Kein BAföG für Teilzeitstudierende
Kindergeld trotz Teilzeitstudium?
Krankenversicherung trotz Teilzeitstudium
Auswirkungen in besonderen Fällen
Antragstellung - Schritte ins Teilzeitstudium
Wenn für den entsprechenden Studiengang oder die entsprechenden Teilstudiengänge die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde, können Studierende das Teilzeitstudium innerhalb folgender Fristen über ihren PULS-Account (Anträge an das Studienbüro/ Studierendensekretariate) beantragen:
Studierende im grundständigen Studium (Bachelor und Erste juristische Prüfung)
- zum Wintersemester: 15.06. - 15.09.
- zum Sommersemester: 15.01. - 15.03.
Studierende im Masterstudium
- zum Wintersemester: 15.06. - 15.10.
- zum Sommersemester: 15.01. - 15.04.
Studienanfänger*inen, die ein Teilzeitstudium für das erste Fachsemester beabsichtigen, stellen den Antrag hiervon abweichend zusammen mit der Beantragung der Immatrikulation innerhalb der Immatrikulationsfristen (online über PULS).
Ein Teilzeitstudium kann für einen Zeitraum von jeweils einem Semester oder maximal für zwei aufeinanderfolgende Semester beantragt werden. Wurde ein Antrag für zwei aufeinanderfolgende Semester gestellt, kann dieser für das zweite Semester innerhalb der oben genannten Antragsfristen zum zweiten Semester zurückgenommen werden.
Gut beraten zur Entscheidung
Wenn Sie Fragen rund ums Teilzeitstudium haben, kann eine Studienfachberatung eine gute Option sei, unter Berücksichtigung der eigenen Vorstellungen, das Studium im Rahmen des Teilzeitstudiums individuell zu planen. Die Zentrale Studienberatung berät Sie darüber hinaus gern zu den grundsätzlichen Überlegungen ein Teilzeitstudium aufzunehmen.