Den Hinweis hierzu finden Sie auf Ihrer Leistungsübersicht im Tabellenkopf.
Nein. Sie können nur in eine aktuellere/neue Prüfungsversion wechseln.
Ja, solange die Frist zum Wechsel noch nicht abgelaufen ist (je nach Studien- und Prüfungsordnung ein Jahr nach In-Kraft-Treten). Den Wechsel in eine neue Prüfungsversion müssen Sie beim Prüfungsamt/Studienbüro beantragen. Die Anerkennung bereits vorhandener Leistungen muss vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches vorgenommen werden.
Zur Anerkennung nutzen Sie bitte die Anerkennungsformulare.
Einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen Sie ausschließlich im Studierendensekretariat (Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs).
Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: +49 331 977-1065