Den Hinweis hierzu finden Sie auf Ihrer Leistungsübersicht im Tabellenkopf.
Nein. Sie können nur in eine aktuellere/neue Prüfungsversion wechseln.
Ja, solange die Frist zum Wechsel noch nicht abgelaufen ist (je nach Studien- und Prüfungsordnung ein Jahr nach In-Kraft-Treten). Den Wechsel in eine neue Prüfungsversion beantragen Sie über PULS (Anträge stellen). Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen muss vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches vorgenommen werden.
Zur Anerkennung nutzen Sie bitte die Anerkennungsformulare.
Einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen Sie ausschließlich im Studienbüro/ Studierendensekretariate (Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs).