Zum Hauptinhalt springen

Abschlussarbeit

Allgemeine Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie in der BAMA-O bzw. BAMALA-O in § 26 (Bachelorarbeit) und § 30 (Masterarbeit).

Themenvergabe im Fachbereich

Bei der Themenvergabe für Ihre Abschlussarbeit müssen folgende Schritte beachtet werden:

  1. Sie wählen Ihr Thema und suchen sich eine/n fachliche/n Betreuer*in..
  2. Sie besprechen das Thema und konkretisieren den Titel der Abschlussarbeit.
  3. Sie finden in Absprache mit der betreuenden Person eine/n Zweitgutachter*in.
  4. Antrag auf Themenvergabe für die Abschlussarbeit in PULS („Anträge stellen“) ausfüllen und herunterladen.
  5. Unterzeichnen Sie das heruntergeladene Formular. Mit Ihrer eigenen Unterschrift bekunden Sie Ihren Willen zur Anmeldung der Abschlussarbeit.
  6. Der Themenvergabebogen ist dann von den Gutachter*innen zu unterzeichnen.
  7. Ihr Prüfungsausschuss unterzeichnet schlussendlich zur Bestätigung der Vergabe und datiert die Themenvergabe.

Hinweise:

Kommt für Sie die Bearbeitung im Block (BAMA-O § 26 (5) bzw. §30 (5) / BAMALA-O § 26 (5) bzw. § 30 (7) in Frage, ist dies von Ihrem Prüfungsausschuss auf dem Themenvergabebogen zu bestätigen.

Sofern die Fachprüfungsordnung dies vorsieht, kann die Arbeit auch in einer Fremdsprache verfasst werden. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache Bestandteil der Abschlussarbeit.

Studieren Sie einen Zwei-Fach-Bachelorstudiengang und wollen Ihre Abschlussarbeit im Zweitfach schreiben, beachten Sie bitte BAMA-O § 26 (1).

Für eine „Abschlussarbeit im Ausland“ ist es erforderlich, dass mindestens ein Drittel der vorgegebenen Bearbeitungszeit physisch im Ausland absolviert wird. Mit der Abgabe der Abschlussarbeit ist das Formular zur Erfassung des Auslandsaufenthaltes an das Studienbüro/ Prüfungsamt zu übermitteln.

Anmeldung der Abschlussarbeit im Studienbüro/ Prüfungsamt

Mit der Bestätigung des Themas durch den Prüfungsausschuss können Sie die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit vornehmen. Dazu sollten Sie folgendes wissen:

  • Innerhalb einer Woche nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss ist die Abschlussarbeit im Studienbüro/ Prüfungsamt anzumelden. Hierzu laden Sie den Scan des Themenvergabebogens in PULS hoch (Dokumentenupload).
  • Eine verspätete Übermittlung des Themenvergabebogens an das Studienbüro/ Prüfungsamt hat zur Folge, dass die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit abgelehnt wird und ein neues Thema vergeben werden muss!
  • Der Abgabetermin wird festgelegt und Ihnen per E-Mail bzw. per Post mitgeteilt. Zudem sehen Sie den spätesten Abgabetermin auf Ihrer Leistungsübersicht, die Sie sich über PULS generieren können.

Hinweise:

Gemäß Immatrikulationsordnung ist die Anmeldung der Abschlussarbeit im Urlaubssemester nicht möglich!

Die Rückgabe des Themas ist nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit möglich (vgl. § 26 (10) / § 30 (10) BAMA-O bzw. § 26 (10) / § 30 (12) BAMALA-O).

Abgabe der Abschlussarbeit

Ab dem 1. November 2023 gilt Folgendes:

  • Bitte laden Sie ihre Abschlussarbeit über den Dokumententupload in PULS hoch. Ein gedrucktes und gebundenes Exemplar benötigen wir nicht mehr von Ihnen. Sie brauchen außerdem keinen elektronischen Datenträger mehr einreichen. Sofern Sie bereits exmatrikuliert sind, nutzen Sie bitte für den Upload der Abschlussarbeit folgenden Link: Upload Abschlussarbeit
  • Bitte prüfen Sie Ihre Abschlussarbeit vor dem PULS-Upload sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Version hochladen. Das Prüfungsamt kann nur die Version Ihrer Abschlussarbeit berücksichtigen und an Ihre Gutachter*innen weiterleiten, die zuerst hochgeladen wurde. Aktualisierte Versionen Ihrer Abschlussarbeit, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt in PULS hochladen, werden nicht an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet.
  • In Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie eine Selbständigkeitserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben, die Abschlussarbeit von Ihnen selbstständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie des Senats entnehmen. (z.B. „Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.“) Beim PULS-Upload Ihrer Abschlussarbeit ist eine Unterschrift unter der Selbstständigkeitserklärung nicht zwingend erforderlich.

Hinweise:

Die BAMA-O/BAMALA-O regelt eine Mindestbearbeitungszeit für die Anfertigung der Abschlussarbeit. Die Mindestbearbeitungszeit beträgt ein Drittel der Gesamtbearbeitungszeit. Die Abschlussarbeit darf frühestens nach Ablauf dieser Zeit eingereicht werden.

Der mit der erfolgten Anmeldung mitgeteilte Abgabetermin gilt nur, wenn er noch in Ihrer Prüfungsfrist nach § 7a BAMA-O/ BAMALA-O liegt. Endet Ihre Prüfungsfrist (§7a BAMA-O/ BAMALA-O) am 31.03./ 30.09., gilt dieses Datum als letztmöglicher Abgabetermin. Erhalten Sie eine Verlängerung Ihrer Prüfungsfrist, wird der Abgabetermin entsprechend der Bearbeitungszeit angepasst.

Fällt die Abgabefrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag (Land Brandenburg), kann die Arbeit am nächstfolgenden Werktag fristgerecht eingereicht werden.

Benennung abschlussnotenrelevanter Wahlpflichtmodule

Wenn laut Ihrer Leistungsübersicht in PULS in einem Wahlpflichtbereich mehr Module erfolgreich abgeschlossen wurden, als in Ihrer fachspezifischen Ordnung zum Abschluss des Studiums vorgesehen sind, kann eine Benennung der Module, die in die Berechnung der Abschlussnote eingehen sollen, erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule, das Sie anschließend über den Dokumentenupload in PULS an das Studienbüro/ Prüfungsamt übermitteln. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf das Campusmanagementsystem haben, senden Sie das Formular bitte per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie, dass die Benennung der abschlussnotenrelevanten Wahlpflichtmodule nur einmalig und bis spätestens zur Abgabe der Abschlussarbeit vorgenommen werden kann (BAMA-O § 27 (4) bzw. § 31 (2) / BAMALA-O § 27 (5) bzw. § 31 (5)). Ist bei Abgabe der Abschlussarbeit die Benennung nicht erfolgt, zählen die Wahlpflichtmodule in der Reihenfolge ihres Abschlusses, bis die notwendige Anzahl an Wahlpflicht-Leistungspunkten erreicht ist.

Begutachtung der Abschlussarbeit und Disputation

Das Studienbüro/ Prüfungsamt übermittelt Ihre Abschlussarbeit zur Bewertung an Ihre Gutachter*innen. Die Abschlussarbeit wird von beiden Gutachter*innen geprüft. Die Gutachter*innen begutachten die Arbeit und begründen ihre Benotungen. Wenn sich im Zweitgutachten der Begründung des Erstgutachtens angeschlossen wird, ist diese Zustimmung unter Nennung der Note in einem eigenständigem Zweitgutachten kenntlich zu machen.

Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder ist eine der Noten schlechter als "ausreichend" (4,0), so wird vom Prüfungsausschuss eine Drittbegutachtung bestimmt.

Sofern Ihre Prüfungsordnung eine Verteidigung der Abschlussarbeit (Disputation oder Kolloquium) vorsieht, wenden Sie sich zur Terminansetzung bitte rechtzeitig an Ihre Gutachter*innen. Die Disputation findet nur statt, wenn die Arbeit mit der Endnote „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet worden ist.