Zum 1. August 2006 wurde der Gründungszuschuss (damals § 57 SGB III) in Deutschland eingeführt, der die bis dahin bestehenden Instrumente der Existenzgründungsförderung für Arbeitslose (Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss) in der aktiven Arbeitsmarktpolitik ersetzte. Zum 28. Dezember 2011 wurde der Gründungszuschuss in wesentlichen Punkten reformiert (§§ 93, 94 SGB III), insbesondere handelt es sich nun vollständig um eine Ermessensleistung. Ziel des vorliegenden Projekts ist eine Analyse und ein umfassender Vergleich des Gründungszuschusses in der „alten“ und der reformierten, „neuen“ Version bezüglich seiner Wirkungen in mehreren Dimensionen, u.a. Teilnehmer/innenstruktur, Netto-Effekten der Förderung, Unternehmensdynamiken und Innovationen.