Fort- & Weiterbildungen mit Erasmus+

Lehrende sitzen gemeinsam an einem Tisch mit EU Flagge
Foto: Oliver Reetz/DAAD

Erasmus+ STT-Mobilitäten

Die Universität Potsdam entsendet jährlich etwa 350 Studierende und Lehrende im Rahmen von Erasmus+ an europäische Partneruniversitäten. Bei den Dozierendenmobilitäten belegt die Universität Potsdam derzeit sogar Platz 2. Doch Erasmus+ bietet mehr!

Auch das Personal aus Technik und Verwaltung (zentral und dezentral) kann von dem Programm profitieren. Erasmus+ bietet die Möglichkeit, zum Erfahrungsaustausch zu Partnern zu reisen, Hospitationen wahrzunehmen oder sich anderweitig fortzubilden.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule
an eine aufnehmende Hochschule, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Im Rahmen des Aufenthalts werden die Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz finanziert. Die Mindestaufenthaltsdauer bei der aufnehmenden Institution soll zwei Arbeitstage nicht unterschreiten und nicht länger als 60 Tage dauern.

Die Bewilligungen werden spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist per E-Mail versendet.

Es können auch nach Ablauf der Ausschreibungsfrist Anträge gestellt werden, die je nach Verfügbarkeit der Mittel berücksichtigt werden.

Hinweise zu STT-Mobilitäten

Aufnehmende Einrichtung

Aufenthaltszeitraum

Vergabekriterien

Informationen zur Förderung

Bewilligung & Förderklassen

Finanzierungsmodus

Erforderliche Unterlagen im Überblick

Logo Erasmus+ und DAAD
Foto: DAAD

Schritt für Schritt

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Bewilligung erhalten Sie per E-Mail spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist; sie enthält den Förderzeitraum und eine Vorlage für das Mobility Agreement. 

Die Bewerbungsfristen sind der 30. Juni und der 30. November. Sollten sich eine Mobilität kurzfristig ergeben haben, kontaktieren Sie uns. Auch Anfragen nach der Frist können gefördert werden, sofern noch Mittel vorhanden sind.

Vorbereitung der Mobilität

Sie schicken das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Mobility Agreement (als Scan) zur Unterschrift an die aufnehmende Einrichtung.  Im Anschluss leiten Sie die unterschriebene Version bis spätestens 8 Wochen vor der Mobilität an das International Office weiter. Mit dem Mobility Agreement vereinbaren Sie Art, Zweck und Dauer der Reise mit der aufnehmenden Einrichtung.

Im Anschluss erhalten Sie das Grant Agreement, das Sie unterschrieben vor Antritt der Mobilität im Original unterschrieben an das International Office zurücksenden. Das Grant Agreement enthält Angaben zur Förderdauer, zu Ihren Rechten und Pflichten.

Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (Finanzprüfung: Sandra Nothmann vom International Office). Einen Abschlag können Sie ggf. 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragen.

Vor der Rückreise

Lassen Sie sich die Aufenthaltsdauer inklusive der Arbeitstage mittels des Certificate of Stay bestätigen. Die Vorlage erhalten Sie zusammen mit dem Grant Agreement per E-Mail. 

Nach der Rückkehr

Sie reichen Ihre Reisekostenabrechnung mit den erforderlichen Belegen nebst  Certificate of Stay und genehmigten Dienstreiseantrag im International Office ein. Die Erstattungsbetrages erfolgt nach Prüfung durch die Reisekostenstelle im D3.

Später erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens (EU-Survey), den Sie dann online ausfüllen.

Pia Kettmann

Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 0.38
+49 331/977-4055
pia.kettmannuni-potsdamde

Sandra Nothmann

Finanzielle Abwicklung
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 1.05
+49 331/977-1536
sandra.nothmannuni-potsdamde