Modulklausuren
Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.
Klausurtermine
Hier finden Sie bald die Termine für sämtliche Modulklausuren im Grund-, Basis- und Aufbaustudium.
Allgemeine Regelungen
Anmeldung zu den Modulklausuren
- Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt ausschließlich über einen speziellen Moodle-Kurs. Eine An- und Abmeldung ist bis acht Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
- Abmeldungen sind innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen persönlich oder per Mail bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorzunehmen. Eine Abmeldung über Moodle ist technisch nicht möglich.
- Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung erhalten Studierende gemäß § 14 Abs. 1 BAMA-O die Note 0 Punkte (Bachelornote: 5,0) mit dem Vermerk "nicht erschienen" (Ausnahme: Prüfungsunfähigkeit). Der Prüfungsversuch ist damit verbraucht.
- Wichtig: Fragen zur Anmeldung können nur persönlich im Studienbüro geklärt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mail-Anfragen hierzu nicht beantwortet werden, insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Teilnehmenden.
Prüfungsunfähigkeit und ärztliches Attest
- Können Studierende aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, eine Prüfungsleistung nicht oder nicht innerhalb der Bearbeitungszeit anfertigen, haben sie dies unverzüglich dem Aufsichtführenden bzw. den Prüfungsverantwortlichen - ggf. vertreten durch die Mitarbeitenden des Studienbüros - anzuzeigen und die Gründe nachzuweisen, im Fall einer Krankheit durch ärztliches Attest.
- Für das ärztliche Attest ist folgendes Formular zu verwenden: Ärztliches Attest.
- Die Prüfungsunfähigkeit ist sofort nach Auftreten der Erkrankung anzuzeigen. Das Attest ist innerhalb von sieben Kalendertagen einzureichen. Eine Anzeige der Prüfungsunfähigkeit und eine Einreichung des Attestes zur Einhaltung der Frist vorab per Mail an die zuständige Mitarbeiterin ist möglich. Originale sind unverzüglich nachzureichen.
Einsichtnahme in die Klausuren
- Die Klausuren werden grundsätzlich nicht an die Studierenden zurückgegeben, sondern in der jeweiligen Akte im Studienbüro aufbewahrt.
- Es besteht stattdessen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausuren. Die Termine werden vom Studienbüro festgelegt und bekanntgegeben.
- Außerhalb der festgelegten Termine ist die Einsichtnahme grundsätzlich nicht möglich.
Antrag auf Zweitbewertung
- Als einziger statthafter Rechtsbehelf besteht bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen die Möglichkeit, eine Zweitbewertung nach § 11 Abs. 8 BAMA-O zu beantragen. Eine sog. Remonstration ist in der BAMA-O nicht vorgesehen. Der Antrag auf Zweitbewertung muss innerhalb einer Frist von einer Woche gestellt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei das jeweils späteste Ereignis: entweder die Rückgabe der Klausur, die Einsichtnahme oder die Besprechung.
- Für den Antrag ist folgendes Formular zu verwenden: Antrag auf Zweitbewertung.
- Der Antrag muss substantiiert sein:
- konkrete und nachvollziehbare Hinweise auf Bewertungsmängel,
- keine pauschale Kritik,
- Begründung idealerweise mit Quellen aus Literatur und Rechtsprechung,
- keine eigenen Notenvorschläge,
- keine Argumentation auf der Grundlage der Bewertung anderer Arbeiten.
- Der Antrag ist innerhalb der Wochenfrist persönlich im Studienbüro der Juristischen Fakultät zu den üblichen Geschäftszeiten oder per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin einzureichen. Bei Postversand gilt das Datum des Posteingangs.
- Wichtig: Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Modulklausuren im Grundstudium (Zwischenprüfung)
Besondere Regelungen für die Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob die Studierenden das Ziel des Grundstudiums erreicht haben und die fachliche Eignung für das weitere Studium im Hauptstudium vorliegt. Sie wird in Form vorlesungsbegleitender Klausuren in den Pflichtfächern der ersten beiden Fachsemester sowie in einem Grundlagenfach durchgeführt (insgesamt sieben Klausuren).
- Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Wiederholung. Nicht bestandene Versuche im ersten Fachsemester gelten als nicht unternommen (§ 13 Abs. 1 BAMA-O), d. h. die entsprechende Klausur kann noch drei Mal wiederholt werden. Eine Wiederholung bestandener Klausuren zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
- Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die erforderlichen Klausuren spätestens bis zum Ende des fünften Fachsemesters erfolgreich erbracht worden sind. Andernfalls erfolgt von Amts wegen eine Exmatrikulation aus dem Bachelor- und dem Examensstudiengang. Das Studium der Rechtswissenschaften kann dann nicht fortgesetzt werden, auch nicht an einer anderen deutschen Universität.
Wiebke Ryl
E-Mail: wiebke.ryl@uni-potsdam.de
Telefon: +49 (0) 331/977-3409
Raum: 0.07, Haus 6
Sprechzeiten:
persönlich: per Telefon:
Montag, 13 - 15 Uhr; Dienstag, 10 - 11 Uhr
Donnerstag, 10 - 12 Uhr
Modulklausuren im Basis- und Aufbaustudium
Besondere Regelungen für das Bachelorstudium
- Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Wiederholung. Wird eine Klausur endgültig nicht bestanden, erfolgt von Amts wegen eine Exmatrikulation aus dem Bachelorstudiengang. Das Studium mit dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung kann fortgesetzt werden; eine Begrenzung der Prüfungsversuche besteht insofern nicht. Eine Wiederholung bestandener Klausuren zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
- Für den Bachelor müssen sämtliche Module grundsätzlich innerhalb der doppelten Regelstudienzeit bestanden werden, d. h. bis zum Abschluss des zwöften Fachsemesters. Wird das Bachelorstudium nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, erfolgt von Amts wegen eine Exmatrikulation aus dem Bachelorstudiengang. Das Studium mit dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung kann fortgesetzt werden; eine Höchststudiendauer besteht insofern nicht.
Elisa Dörwaldt
E-Mail: elisa.doerwaldt@uni-potsdam.de
Telefon: +49 (0) 331/977-3439
Raum: 0.07, Haus 6
Sprechzeiten:
persönlich: per Telefon:
Montag, 13 - 15 Uhr; Dienstag, 10 - 11 Uhr
Donnerstag, 10 - 12 Uhr