Die Ordnungen auf dieser Seite liegen zum Teil in ihren Lesefassungen vor, d.h. Änderungen an den Ursprungsordnungen sind nach ihrer Genehmigung eingearbeitet. Rechtsverbindlich ist nur der in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichte Text, d.h. bei geänderten Ordnungen der Text der amtlich bekannt gemachten Änderungsordnung.
(Verfahrensänderungen)
Studierende, die ihr Studium vor dem 29. Mai 2014 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 22. Januar 2014 oder der Fassung vom 17. Oktober 2012 ablegen.
Studierende, die ihr Studium vor dem 29. März 2013 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 17. Oktober 2012 oder der Fassung vom 02. Februar 2011 ablegen.
(Studienabschluss ab 01.01.2012)
(Studienbeginn vor dem Wintersemester 2022/23)
Studienbeginn ab WS 2014/2015 - Fach Öffentliches Recht
Studienbeginn ab WS 2014/2015 - Fach Recht der Wirtschaft
Studienbeginn bis zum WS 2006/2007