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Basisstudium (2. Studienjahr)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Module

Semester

Studieninhalte

Modul

Form

LP

3. FSBürgerliches Recht III: Schuldrecht Besonderer TeilJUR_BA_003PM9 LP
Öffentliches Recht III: Allgemeines VerwaltungsrechtJUR_BA_012PM9 LP
Strafrecht III: Strafrecht Besonderer Teil IIJUR_BA_102PM6 LP
SchlüsselqualifikationJUR_BA_400PM6 LP
4. FSBürgerliches Recht IV: SachenrechtJUR_BA_004PM6 LP
Öffentliches Recht IV: Staatsrecht III und EuroparechtJUR_BA_013PM6 LP
Strafrecht IV: Strafrecht Besonderer Teil III und StrafprozessrechtJUR_BA_103PM6 LP
PraxismodulJUR_BA_300PM12 LP

Anmeldung, Einschreibung und Belegung

  • Vorlesungen: Keine Anmeldung erforderlich.
  • Arbeitsgemeinschaften: Einschreibung in der ersten Vorlesungswoche erforderlich.
  • Modulklausuren: Anmeldung bis acht Tage vor dem Klausurtermin erforderlich.
  • Schlüsselqualifikation: Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ab dem 01.10. bis einschließlich 08.10.2025 online über PULS. Die Zulassung der Schlüsselqualifkationen erfolgt am 09.10.2025. Sofern Sie zugelassen worden sind, bekommen Sie auf Ihre Universitäts Email eine separate Nachricht.

Arbeitsgemeinschaften

  • Zur praktischen Einübung des Vorlesungsstoffes und zur Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethode werden zu den grundständigen Vorlesungen (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) Arbeitsgemeinschaften angeboten. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen in kleineren Lerngruppen, die von den akademischen Mitarbeitenden der Fakultät angeboten werden. 
  • Die regemäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist zwar nicht verbindlich vorgeschrieben, wird zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung aber unbedingt empfohlen. 
  • Für die Organisation der Arbeitsgemeinschaften und die Einschreibung ist das Team Studieneingangsphase zuständig. 

Modulklausuren

  • Die Modulklausuren werden zum Ende des Vorlesungszeitraums der jeweiligen Modulvorlesung angeboten. Ein Wiederholungstermin zur Mitte des folgenden Vorlesungszeitraums ist anders als im Grundstudium nicht vorgesehen.
  • Modulklausuren aus dem 3. FS können danach im Prüfungszeitraum des 5. FS und des 7. FS wiederholt werden.
  • Modulklausuren aus dem 4. FS können im Prüfungszeitraum des 6. FS und des 8. FS wiederholt werden.

Schreiben der Studiendekanin zu den Wiederholungsklausuren

Sehr geehrte Studierende,

mit der Einführung der neuen Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem integrierten Bachelorstudiengang LL.B. ist die Situation entstanden, dass nicht bestandene Modulabschlussklausuren aus dem Hauptstudium erst im darauffolgenden Jahr wiederholt werden können. Die Fakultät erarbeitet derzeit verschiedene Lösungsansätze, damit Ihnen frühere Wiederholungstermine angeboten werden können. Diese Ansätze werden im nächsten Professorium und Fakultätsrat im April 2026 diskutiert und wir teilen Ihnen im Anschluss die Ergebnisse der Beratungen mit. Wir verstehen Ihre Bedenken und sind zuversichtlich, Ihnen zu Beginn des SoSe 2026 verschiedene zeitnahe Wiederholungsoptionen anbieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Studiendekanin)