Basisstudium (2. Studienjahr)
Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.
Semester | Studieninhalte | Modul | Form | LP |
---|---|---|---|---|
3. FS | Bürgerliches Recht III: Schuldrecht Besonderer Teil | JUR_BA_003 | PM | 9 LP |
Öffentliches Recht III: Allgemeines Verwaltungsrecht | JUR_BA_012 | PM | 9 LP | |
Strafrecht III: Strafrecht Besonderer Teil II | JUR_BA_102 | PM | 6 LP | |
Schlüsselqualifikation | JUR_BA_400 | PM | 6 LP | |
4. FS | Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht | JUR_BA_004 | PM | 6 LP |
Öffentliches Recht IV: Staatsrecht III und Europarecht | JUR_BA_013 | PM | 6 LP | |
Strafrecht IV: Strafrecht Besonderer Teil III und Strafprozessrecht | JUR_BA_103 | PM | 6 LP | |
Praxismodul | JUR_BA_300 | PM | 12 LP |
Anmeldung, Einschreibung und Belegung
- Vorlesungen: Keine Anmeldung erforderlich.
- Arbeitsgemeinschaften: Einschreibung in der ersten Vorlesungswoche erforderlich.
- Modulklausuren: Anmeldung bis acht Tage vor dem Klausurtermin erforderlich.
Arbeitsgemeinschaften
- Zur praktischen Einübung des Vorlesungsstoffes und zur Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethode werden zu den grundständigen Vorlesungen (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) Arbeitsgemeinschaften angeboten. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen in kleineren Lerngruppen, die von den akademischen Mitarbeitenden der Fakultät angeboten werden.
- Die regemäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist zwar nicht verbindlich vorgeschrieben, wird zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung aber unbedingt empfohlen.
- Für die Organisation der Arbeitsgemeinschaften und die Einschreibung ist das Team Studieneingangsphase zuständig.
Modulklausuren
- Die Modulklausuren werden zum Ende des Vorlesungszeitraums der jeweiligen Modulvorlesung angeboten. Ein Wiederholungstermin zur Mitte des folgenden Vorlesungszeitraums ist anders als im Grundstudium nicht vorgesehen.