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Modulklausuren (Grund- und Hauptstudium)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Allgemeine Regelungen

Modulklausuren im Grundstudium (Zwischenprüfung)

Modulklausuren im Hauptstudium (Basis- und Aufbaustudium)

Klausurtermine

Hier finden Sie bald die Termine für die Modulklausuren des Hauptstudiums.

Anmeldung zu den Modulklausuren (Hauptstudium)


Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt ausschließlich über den Moodle-Kurs zum Hauptstudium. Eine An- und Abmeldung ist bis 8 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Abmeldungen sind innerhalb dieser Frist persönlich oder per Mail bei Frau Dörwaldt vorzunehmen. Eine Abmeldung über Moodle ist leider nicht möglich.
Wichtig: Fragen zur Anmeldung können nur persönlich im Studienbüro bei Frau Dörwaldt geklärt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mail-Anfragen hierzu nicht beantwortet werden – insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Teilnehmenden.

Prüfungsbewertung & Rechtsbehelf (Staatsexamen und LL.B.)

Es besteht als einziger zulässiger Rechtsbehelf die Möglichkeit, bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen eine Zweitbewertung nach § 11 Abs. 8 BAMA-O zu beantragen. Eine sogenannte Remonstration ist nicht vorgesehen. Der Antrag auf Zweitbewertung muss innerhalb einer Frist von einer Woche gestellt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei das jeweils späteste Ereignis:

  • entweder die Rückgabe der Klausur, die Einsichtnahme oder  die Besprechung.

Form & Inhalt:
Der Antrag muss substantiiert sein – das heißt:

  • Konkrete und nachvollziehbare Hinweise auf Bewertungsmängel,
  • keine pauschale Kritik,
  • Begründung idealerweise mit Quellen aus Literatur und Rechtsprechung,
  • keine Notenvorschläge einreichen oder
  • auf Grundlage von anderen Arbeiten argumentieren.

Abgabe:
Der Antrag ist innerhalb der Wochenfrist persönlich im Studienbüro der Juristischen Fakultät zu den üblichen Geschäftszeiten oder per Mail an: elisa.doerwaldtuni-potsdamde einzureichen. Bei Postversand gilt das Datum des Posteingangs

Hinweis:  Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.