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Grundstudium (1. Studienjahr)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Module

Semester

Studieninhalte

Modul

Form

LP

1. FS

Bürgerliches Recht I: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I

JUR_BA_001 PM 9 LP
Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht JUR_BA_010 PM 9 LP
Strafrecht I: Strafrecht Allgemeiner Teil I JUR_BA_100 PM 9 LP
Grundlagen des Rechts JUR_BA_111 PM 6 LP
2. FS Bürgerliches Recht II: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II JUR_BA_002 PM 9 LP
Öffentliches Recht II: Grundrechte JUR_BA_011 PM 9 LP
Strafrecht II: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Besonderer Teil I JUR_BA_101 PM 9 LP

Anmeldung, Einschreibung und Belegung

  • Vorlesungen: Keine Anmeldung erforderlich.
  • Arbeitsgemeinschaften: Einschreibung in der ersten Vorlesungswoche erforderlich.
  • Integrierter Übungsklausurenkurs: Keine Anmeldung erforderlich.
  • Modulklausuren: Anmeldung bis acht Tage vor dem Klausurtermin erforderlich.

Arbeitsgemeinschaften

  • Zur praktischen Einübung des Vorlesungsstoffes und zur Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethode werden zu den grundständigen Vorlesungen (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) Arbeitsgemeinschaften angeboten. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen in kleineren Lerngruppen, die von den akademischen Mitarbeitenden der Fakultät angeboten werden. 
  • Die regemäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist zwar nicht verbindlich vorgeschrieben, wird zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung aber unbedingt empfohlen. 
  • Für die Organisation der Arbeitsgemeinschaften und die Einschreibung ist das Team Studieneingangsphase zuständig. 

Integrierter Übungsklausurenkurs

  • Zu den grundständigen Vorlesungen wird jeweils ein integrierter Übungsklausurenkurs angeboten. Die Übungsklausuren dienen zur Vorbereitung auf die Modulklausuren in der Zwischenprüfung.
  • In jedem Semester werden pro Fach mehrere Übungsklausuren angeboten. Die Klausuren werden mit den Studierenden besprochen. Die Studierenden erhalten eine schriftliche Korrektur. 
  • Für die Organisation des Übungsklausurenkurses ist das Team Studieneingangsphase zuständig.

Modulklausuren und Zwischenprüfung

  • Die Dauer der Modulklausuren im Grundstudium beträgt in allen Modulen 120 Minuten.
  • Die Modulklausuren in den grundständigen Fächern werden jeweils zum Ende des Vorlesungszeitraums und Wiederholungsklausuren in der Mitte des folgenden Vorlesungszeitraums angeboten. 
  • Die Modulklausur für das Grundlagenfach wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten und zwar für die jeweilige Veranstaltung. Für das Modul genügt es, eine der beiden Klausur zu bestehen. Wiederholungsklausuren zur Mitte des folgenden Vorlesungszeitraums gibt es nicht.
  • Für die Zwischenprüfung müssen sämtliche Modulklausuren des Grundstudiums bis zum Ende des fünften Fachsemesters bestanden werden.