Studienbeginn ab dem Wintersemester 2022/23
Sollten Sie Ihr Studium ab dem 1. Oktober 2022 oder später an der Universität Potsdam begonnen haben, müssen die nachfolgenden Module vorliegen. (Dies betrifft auch Hochschulwechsler!)
Studiengang Rechtswissenschaften | Integrierter Studiengang LL.B. | Leistungspunkte |
Schwerpunkt | Modul SP - Schwerpunktbereich | 12 LP |
Bemerkungen:
Sie müssen eine dreistündige Klausur (Übungsklausur im SPB) im Rahmen einer Lehrveranstaltung zum gewählten Schwerpunktbereich schreiben. Je Klausur stehen drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Eine nichtbestandene Klausur kann daher zweimal wiederholt werden.
Hinweis:
Es handelt sich nicht um die Schwerpunktbereichsklausur, sondern um die Übungsklausur. Mit der Wahl des Schwerpunktbereiches, wird gleichzeitig das außerjuristische Profilfach für das Modul PF festgelegt. Jedem Schwerpunktbereich ist ein Profilfach zugeordnet.
Klausurtermine für das Sommersemester 2024 finden Sie hier.
Studiengang Rechtswissenschaften | Integrierter Studiengang LL.B. | Leistungspunkte |
Modul PF Profilfachgruppe (außerjuristisch) | 18 LP |
Bemerkungen:
Es müssen insgesamt 18 LP im Rahmen der außerjuristischen Profilfachgruppe als benotete Leistungen eingebracht werden. Die Wahl des Profilfachs und die damit zu belegenden außerjuristischen Fächer richten sich nach dem Schwerpunktbereich, in dem die Schwerpunktsbereichsklausur oder die Übungsklausur (Modul SP) geschrieben wurde bzw. geschrieben werden soll.
Jedem Schwerpunktbereich ist ein Profilfach zugeordnet und diesem wiederum jeweils eine außerjuristische Profilfachgruppe mit verschiedenen Fächern (Elementen). Für den Schwerpunktbereich 1 (Litigation) wären dies etwa Mediation, Psychologie, Politik und Kulturwissenschaften.
Einen Überblick über die Schwerpunktbereiche und die zugehörigen Profilfachgruppen finden Sie in der aktuellen Studienordnung für den LL.B.-Studiengang sowie hier. Unter letztgenanntem Link können Sie sich auch einen Überblick über die aktuellen, zum jeweiligen außerjuristischen Profilfach angebotenen Veranstaltungen der Universität verschaffen.
Hinweis:
Bis maximal 6 LP können (unbenotet) durch ein außerjuristisches Praktikum (eine Woche Praktikum = 1 LP) nachgewiesen werden. Dieses ist freiwillig und muss thematisch zur jeweiligen außerjuristischen Profilfachgruppe passen, kann im Gegensatz zum juristischen Pflichtpraktikum jedoch auch innerhalb der Vorlesungszeit absolviert werden. Das Aufgabenniveau muss mindestens dem Bachelor entsprechen. Gemäß § 4 Abs. 4 d BAMA-O "dienen Praktika der Vertiefung des Fachwissens durch Aneignung und Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden ... und führen die Studierenden an die Probleme und Aufgabenbereiche ihres späteren Berufsfeldes heran." Berufsausbildungsniveau reicht nicht aus. Eine Vorlage für eine vom Praktikumsgeber auszustellende Praktikumsbescheinigung findet sich hier.
Für das außerjuristische Praktikum ist ein Praktikumsbericht notwendig. Der Praktikumsbericht ist ein elektronischer Fragebogen und wird online ausgefüllt. Wenn Sie den Praktikumsbericht online vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie einen Link per E-Mail mit dem Link zur Anlage zum Praktikumsbericht. Diese Anlage legen Sie der Koordinationsstelle des Bachelor of Laws (Haus 6, Zimmer 0.04) bitte ausgedruckt vor oder senden das PDF-Dokument per E-Mail an ines.padelt@uni-potsdam.de zu. Loggen Sie sich bitte mit Ihren normalen Uniaccountdaten ein (wie bei Mail-UP).
Studiengang Rechtswissenschaften | Integrierter Studiengang LL.B. | Leistungspunkte |
"Probeseminararbeit" | Bachelorarbeit | 6 LP |
insgesamt: 180 LP |
Bemerkungen:
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Zum einen kann eine Bachelorarbeit in einem der angebotenen Schwerpunkte geschrieben werden. Dazu muss der Studierende vorher mindestens 132 LP erworben haben, sich selbstständig einen Betreuer suchen und die Bachelorarbeit formal anmelden. Nähere Informationen zu den Fristen und Formalien einer Bachelorarbeit finden Sie hier.
Zum anderen kann stattdessen als Bachelorarbeit die im Rahmen eines sog. „Probeseminars“ in einem der Schwerpunktbereiche angefertigte Seminararbeit angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung eines Seminarscheins, aus dem insbesondere das Thema der Seminararbeit nebst erreichter Note hervorgeht. Dieser Seminarschein kann zugleich als Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften genutzt werden. Für das Schreiben einer Seminararbeit müssen keine 132 LP vorliegen und die Seminararbeit muss nicht formal angemeldet werden. Für die Anerkennung wird der Seminarschein mit der Beantragung des Abschlusszeugnisses im Studienbüro eingereicht. Aktuelle Seminarangebote finden Sie hier.
Hinweis:
Die Bachelorarbeit entstammt einem juristischen Schwerpunktbereich und kann Bezüge zur außerjuristischen Profilfachgruppe aufweisen. In besonders begründeten Fällen kann die Bachelorarbeit auch im Rahmen der studierten Profilfachgruppe angefertigt werden. Dies bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Eine eventuelle Beantragung findet über Frau Padelt statt. Die Bachelorarbeit geht mit 6 LP benotet in die Abschlussnote ein.