Allgemeine Informationen
Zur Erlangung der Ersten Juristischen Prüfung ist neben der staatlichen Pflichtfachprüfung auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abzuschließen. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren Studierende das Schwerpunktbereichsstudium.
Für die Teilnahme am Schwerpunktbereichsstudium ist keine formale Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt über Frau Dörwaldt im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Verlauf des Prüfungsverfahrens
Antrag und Zulassung
- Der Antrag auf Zulassung zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist innerhalb der Meldefrist auszufüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen im "Studienbüro" einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen dazu finden Sie im Terminkalender.
- Die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus:
- die abgeschlossene Zwischenprüfung,
- den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz
- eines Leistungsnachweises im Schwerpunktbereich (Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB)
Zulassung unter Vorbehalt
Wenn der Leistungsnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsgesuches noch nicht vorliegt, wird abweichend von § 5 Abs. 1 S. 1 SBPO die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung unter Vorbehalt erteilt.
Der Vorbehalt entfällt, wenn der Leistungsnachweis (oder die Originale der Schwerpunktbereichsübungsklausuren bzw. der Seminararbeit mit Noten) dem "Studienbüro" von dem Studierenden vorgelegt wird. Bleibt der Vorbehalt bestehen, gilt die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung als hinfällig. Der Anspruch auf den ersten Prüfungsversuch bleibt erhalten.
Rücknahme
Eine Rücknahme des Zulassungsgesuches ist gemäß § 6 Abs. 5 SBPO auch bei einer Zulassung unter Vorbehalt nur bis zum Ablauf des 21. Tages nach dem Ende der Meldefrist möglich
Einen allgemeinen organisatorischen Überblick erhalten Sie durch folgendes Video:
Dieses Video vom April 2021 bietet alle wichtigen Informationen rund um die Themen Schwerpunktbereichsprüfung und Schwerpunktbereichsstudium an der Juristischen Fakultät. Achten Sie bitte darauf, dass die im Video erwähnten Schwerpunktbereiche der Studienordnung entstammen, die nur bis Oktober 2023 gültig ist.
Verhalten im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall während des Prüfungsverfahrens ist das Studienbüro (Frau Dörwaldt) unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eintritt der Erkrankung, zu informieren.
Bitte beachten Sie:
Ein herkömmlicher ärztlicher Nachweis (gelber Schein) ist im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung nicht ausreichend. Für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ist das dafür vorgesehene Attestformular zu verwenden, welches im Studienbüro erhältlich ist. In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31. Mai 2017 gilt:
Dauert die Erkrankung während des Bearbeitungszeitraums der Hausarbeit länger als 14 Tage an, gilt der Prüfungsversuch als abgebrochen. Der Anspruch auf den Versuch bleibt bestehen; die Wiederholung erfolgt in der unmittelbar folgenden Prüfungskampagne.