Hinweis: Anträge und Unterlagen senden Sie bitte direkt an das Studienbüro der Juristischen Fakultät - bitte nicht an die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse senden.
Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam fortsetzen möchten (Studienortwechsel), werden in das Fachsemester immatrikuliert, in das sie an ihrer bisherigen Universität immatrikuliert werden würden. Eine Einstufung in ein geringeres als das aktuelle Fachsemester (Rückstufung) erfolgt nicht. Daher müssen besondere fachliche Voraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam erfüllt sein.
Voraussetzungen für einen Wechsel vor dem 5. Fachsemester:
Voraussetzungen für einen Wechsel nach dem 5. Fachsemester:
Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen:
Da sich die Bachelorzweitfachstudiengänge der einzelnen Universitäten zum Teil sehr stark unterschieden, ist in den meisten Fällen mit dem Studienortwechsel auch ein Studiengangwechsel verbunden. Es gilt somit das oben unter "Studiengangwechsel" Geschriebene.
Nähere Informationen zur Immatrikulation in diesen Studiengang finden Sie hier.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist von den bisher erbrachten Leistungen abhängig. Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen: