Studienort- und Studiengangwechsel

Hinweis: Anträge und Unterlagen senden Sie bitte direkt an das Studienbüro der Juristischen Fakultät - bitte nicht an die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse senden.

Studienortwechsel

Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam fortsetzen möchten (Studienortwechsel), werden in das Fachsemester immatrikuliert, in das sie an ihrer bisherigen Universität immatrikuliert werden würden. Eine Einstufung in ein geringeres als das aktuelle Fachsemester (Rückstufung) erfolgt nicht. Daher müssen besondere fachliche Voraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam erfüllt sein.

 

Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung

Voraussetzungen für einen Wechsel vor dem 5. Fachsemester:

  • ausreichende Teilleistungen, aufgrund derer die Zwischenprüfung bestanden werden kann (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geprüft)

Voraussetzungen für einen Wechsel nach dem 5. Fachsemester:

  • vollständig bestandene Zwischenprüfung

Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.

Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einstufung;
  • Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen;
  • beglaubigte Kopien bisheriger Leistungsnachweise bzw. Leistungsübersicht;
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung der bisherigen Universität,
    • dass der Zwischenprüfungsanspruch noch besteht (bei Wechsel vor dem 5. Fachsemester)
    • dass ein Verfahren zur Schwerpunktbereichsprüfung nicht anhängig ist (bei Wechsel nach dem 5. Fachsemester)
  • Nachweis, in welchem Fachsemester der Studierende aktuell geführt wird (in der Regel auf der Immatrikulationsbescheinigung angegeben).


Rechtswissenschaftliche Zweitfachstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts / of Science

Da sich die Bachelorzweitfachstudiengänge der einzelnen Universitäten zum Teil sehr stark unterschieden, ist in den meisten Fällen mit dem Studienortwechsel auch ein Studiengangwechsel verbunden. Es gilt somit das oben unter "Studiengangwechsel" Geschriebene.

 

Fachintegrierter Mono-Bachelor-Studiengang mit dem Abschluss "Bachelor of Laws (LL.B.)"

Nähere Informationen zur Immatrikulation in diesen Studiengang finden Sie hier.

 

Studiengangwechsel

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist von den bisher erbrachten Leistungen abhängig. Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.

Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einstufung;
  • Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen;
  • beglaubigte Kopien bisheriger Leistungsnachweise.

    Hinweis: Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester richtet sich vor allem nach dem Umfang der anerkannten Leistungen. Daher ist nach erfolgter Einstufung die spätere Anerkennung weiterer Leistungen in der Regel ausgeschlossen!