Aufbaustudium (3. Studienjahr)
Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.
Ergänzungsfächer
Für den Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung sind die Module aus dem Ergänzungsfach "Rechtswissenschaft Vertiefung" verpflichtend. Streben Sie also die Erste Juristische Prüfung an, so müssen Sie die Module des Ergänzungsfachs „Rechtswissenschaft Vertiefung“ belegen. Damit ist sichergestellt, dass Sie später die Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung) der Ersten Juristischen Prüfung erfüllen.
Entscheiden Sie sich gegen diesen klassischen Weg der juristischen Ausbildung, können Sie aus den Ergänzungsfächern „Philosophie“, „Germanistik“ und „Geschichte“ wählen und besuchen dann Vorlesungen an den jeweiligen Fakultäten. Auf diese Weise erhalten Sie ebenfalls den Abschluss "Bachelor of Laws" (LL.B.)", müssen aber nicht mehr an den fortgeschrittenen Modulen des dritten Jahres in der Rechtswissenschaft teilnehmen.
Am Ende des Aufbaustudiums schreiben Sie die Bachelorarbeit (6. Fachsemester).
WICHTIG: Sie haben die Wahl zwischen den verschiedenen Ergänzungsfächern, müssen aber die Ausübung Ihres Wahlrechts nicht eigens erklären. Vielmehr genügt es, wenn Sie an den entsprechenden Modulen des Ergänzungsfachs teilnehmen und das Ergänzungsfach erfolgreich abschließen.
Es ist auch möglich, die Module verschiedener Ergänzungsfächer abzuschließen. Entscheidend für den Bachelorabschluss ist dann dasjenige Ergänzungsfach, welches Sie zuerst vollständig abgeschlossen haben.
Wenn Sie z.B. “Philosophie” und “Rechtswissenschaft Vertiefung” parallel studieren, dann sind die Noten des Ergänzungsfachs “Philosophie” für die Bachelornote maßgeblich, wenn Sie dieses Ergänzungsfach vor “Rechtswissenschaften Vertiefung” vollständig abschließen. Maßgeblich ist die Erbringung der letzten erforderlichen Modulleistung (nicht die Bewertung oder Ergebnismitteilung).
Haben Sie den Bachelor mit dem Ergänzungsfach “Philosophie” abgeschlossen, können Sie trotzdem noch an den Modulen für das Ergänzungsfach "Rechtswissenschaften Vertiefung" teilnehmen, insbesondere wenn Sie die Erste Juristische Prüfung anstreben. Nur sind die Noten aus dem später abgeschlossenen Ergänzungsfach "Rechtswissenschaften Vertiefung" dann eben nicht für das Bachelorzeugnis maßgeblich.
WICHTIG: Für das Ergänzungsfach “Rechtswissenschaft Vertiefung” müssen Sie sich nicht zu den Vorlesungen anmelden, sondern erst zu den Modulklausuren. In den Ergänzungsfächern “Germanistik”, “Geschichte” und “Philosophie” ist das anders: Hier ist eine Modulbelegung über PULS innerhalb der üblichen Belegungszeiträume zu Beginn des Semesters (nicht zu Beginn der Vorlesungszeit!) erforderlich.
Bachelorarbeit
Im 6. Fachsemester ist die Bachelorarbeit anzufertigen. Die im Schwerpunktbereichsstudium zu fertigende Seminararbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden.