Rechtswissenschaft
Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.
Ein Studium, zwei Abschlüsse
Ab dem Wintersemester 2025/2026 gelten an der Juristischen Fakultät neue Studienordnungen im Studiengang "Rechtswissenschaft" mit den beiden integrierten Abschlüssen "Bachelor of Laws (LL.B.)" und "Erste Juristische Prüfung".
- Studien- und Prüfungsordnung für den integrierten Bachelorstudiengang im Fach Rechtswissenschaft vom 29.01.2025 (LLBO)
- Studienordung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29.01.2025 (StO RW)
- Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29.01.2025 (ZwPO)
- Satzung für den Modulkatalog der Juristischen Fakultät vom 29.01.2025 (MK JF)
Die neuen Studienordnungen gelten für alle neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 sowie für sog. Studiengangswechsler.
Aufbau des Studiums
Das klassische Studium der Rechtswissenschaften gliedert sich in vier Abschnitte: Grundstudium, Hauptstudium, Schwerpunktbereichsstudium und Examensvorbereitung. Das Bachelorstudium, welches bereits nach dem Hauptstudium endet, ist dabei vollständig in das klassische Examensstudium integriert. Das hat einen großen Vorteil: ein Studium, zwei Abschlüsse.
- Das Grundstudium dauert zwei Semester und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen (1. und 2. Fachsemester). Es dient zur ernsthaften Orientierung, ob Sie mit den Rechtswissenschaften ein für Sie passendes Studienfach gewählt haben.
- Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Unterabschnitte, die der Einfachheit halber als Basisstudium und Aufbaustudium bezeichnet werden:
- Die ersten beiden Semester des Hauptstudiums sind für alle Studierenden gleich (3. und 4. Fachsemester). Dort geht es wie im Grundstudium um die Festigung und den Ausbau grundlegender Rechtskenntnisse. Weil die ersten vier Semester für alle Studierenden gleich sind, wird dieser Abschnitt auch Basisstudium genannt.
- Im zweiten Teil des Hauptstudiums (5. und 6. Fachsemester) beginnt das Aufbaustudium und Sie müssen sich entscheiden: Streben Sie die Erste juristische Prüfung an, so müssen Sie das Ergänzungsfach „Rechtswissenschaft Vertiefung“ wählen. Damit ist sichergestellt, dass Sie später die Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung erfüllen. Entscheiden Sie sich gegen diesen klassischen Weg, können Sie aus den Ergänzungsfächern „Philosophie“, „Germanistik“ und „Geschichte“ wählen und besuchen dann Vorlesungen an den jeweiligen Fakultäten. Am Ende des Aufbaustudiums schreiben Sie die Bachelorarbeit (6. Fachsemester).
- Mit dem Abschluss des Hauptstudiums/Aufbaustudiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor auf Laws“ (LL.B.). Bei Abschluss des Ergänzungsfachs „Rechtswissenschaften Vertiefung“ haben Sie die Möglichkeit, die klassische juristische Ausbildung an der Fakultät mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung fortzusetzen.
- Im Schwerpunktbereichsstudium geht es um die wissenschaftliche Spezialisierung (5. bis 7. Fachsemester). Sie können aus einer Vielzahl von interessanten und praktisch relevanten Schwerpunktbereichen auswählen. Das Aufbau- und das Schwerpunktbereichsstudium überschneiden sich etwas. Hintergrund ist, dass die im Schwerpunktbereichsstudium zu fertigende wissenschaftliche Seminararbeit zugleich als Bachelorarbeit anerkannt wird. Das Schwerpunktbereichsstudium endet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, deren Note zu 30% in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung eingeht.
- Die Examensvorbereitung (8. und 9. Fachsemester) dient der konzentrierten Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung, die 70% der Gesamtnote in der Ersten juristischen Prüfung ausmacht. Angeboten wird u.a. ein einjähriger Hauptkurs, ein Examensklausurenkurs sowie in jedem Semester ein Probe-Examen. Mit der staatlichen Pflichtfachprüfung (10. Fachsemester) endet das Studium.