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Bachelor of Laws (LL.B.)

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Umrechnung von Notenpunkten in Bachelornoten

Während des Studiums der Rechtswissenschaften erhalten Sie für sämtliche Prüfungsleistungen in den juristischen Modulen die klassischen Notenpunkte von 0 Punkten ("ungenügend") bis 18 Punkte ("sehr gut") (vgl. § 1 JurPrNotSkV). 

Für den integrierten Bachelorstudiengang werden diese Notenpunkte automatisch in Modulnoten von 1,0 („sehr gut“) bis 5,0 („nicht ausreichend“) umgerechnet. Einschließlich der Zwischennoten gilt dabei die folgende Notenskala (vgl. § 11 Abs. 2, Abs. 3 BAMA-O):

  • 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0

Die Umrechnung der Notenpunkte in Bachelornoten richtet sich nach der folgenden Tabelle:

Notenpunkte RechtswissenschaftenBachelornoteNotenbereich
14 - 181,0
"sehr gut"
12 - 131,3
111,7

 

"gut"

102,0
92,3
82,7

 

"befriedigend"

73,0
63,3
53,7
"ausreichend"
44,0
0 - 35,0"nicht ausreichend"

Weitere Informationen folgen.