FAQ
Anmeldung zur SPB-Prüfung
Wann kann ich mich zur Prüfung anmelden?
- Anmeldefristen sind meist Mitte Juni und November
Welche Voraussetzungen muss ich für Anmeldung erfüllen?
- bestandene Zwischenprüfung
- (Probe-)Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB
- rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz
Wo erhalte ich die erforderlichen Nachweise?
- Zwischenprüfung: Frau Ryl
- Seminar-/Übungsschein: Frau Dörwaldt oder Lehrstuhl
- Fremdsprachennachweis: Zessko
Was passiert wenn ich z.B. den Seminar-/ Übungsschein noch nicht zur Anmeldefrist bestanden habe?
- dieser kann bis zum 1. Prüfungsteil nachgereicht werden und man wird trotzdem unter Vorbehalt zugelassen
(falls dieser nicht nachgereicht wird, ist die Zulassung nicht mehr gültig und Versuch bleibt erhalten)
Häufige Fragen zum Anmeldebogen:
Welche Varianten zur Ablegung der Prüfung kann ich machen?
- Variante (klassisch): Hausarbeit + Vortrag und Klausur innerhalb der Kampagne (z.B. Hausarbeit April 2024 und Klausur Juli 2024)
- Variante (geteilt [kurz]): Klausur in der aktuellen Kampagne und Hausarbeit in der darauffolgenden (z.B. Klausur Juli 2024 und Hausarbeit Oktober 2024)
- Variante (geteilt [lang]): Hausarbeit in der aktuellen Kampagne und Klausur in der darauffolgenden (z.B. Hausarbeit Oktober 2024 und Klausur Juli 2025)
Wie und Wo kann ich den Anmeldebogen abgeben?
- Abgabe der Anmeldung ist nur während der persönlichen Sprechzeit oder per Einschreiben möglich
- Fragen zum Eingang der Anmeldung werden vom Studienbüro nicht beantwortet!
- Posteingangstempel der Deutschen Post oder ähnlich wird als "Poststempel" gezählt
Prüfung (Hausarbeit & Klausur)
Was muss ich tun, wenn ich während meines Schwerpunktbereichsprüfungsverfahrens – bei der HA-Bearbeitung und/oder zum Klausur-Termin – krank werde?
- unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Ausbruch der Krankheit) per Mail bei Frau Dörwaldt melden
- “normale gelbe Krankenschein“ reicht im Zusammenhang mit der Schwerpunktbereichsprüfung NICHT, dafür muss das ärztliches Attest vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden
- in Ausnahmefällen kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden
Wichtig! Gemäß dem Beschluss des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses vom 31. Mai 2017 gilt:
Dauert eine Erkrankung während des Bearbeitungszeitraumes für die SBP-Hausarbeit länger als 14 Tage an, so wird der Prüfungsversuch aus Krankheitsgründen abgebrochen.
Der Anspruch auf den Versuch bleibt erhalten; die Wiederholung des Prüfungsversuches findet in der unmittelbar darauffolgenden SBP-Kampagne statt.
Welche Formalien muss ich für die Hausarbeit einhalten?
- jeder Schwerpunktbereich bzw. Aufgabensteller kann für die Hausarbeit eigene Formalien verlangen, wenn Sie von dem Aufgabensteller Hinweise zu den Formalien erhalten, sollten Sie ausschließlich diesen folgen.
- für den Fall, dass Ihr Prüfer keine eigenen Formalien vorgibt, finden Sie unter "Formulare und Dokumente" allgemeine "Richtlinien zur Anfertigung von Seminararbeiten".
- Vorgaben vom Studienbüro: Deck- und Themenblatt dürfen nicht verändert oder neu erstellt werden
Wann und wie erhalte ich die Ladung?
- Hausarbeitsvortrag:
➔ Die Ladung erfolgt etwa zwei Wochen vor dem Termin – per Mail und Post. - Klausur:
➔ Die Ladung wird etwa vier Wochen vor dem Termin per Post verschickt.
Erste juristische Prüfung
Freiversuch
In welchem zeitlichen Verhältnis stehen Schwerpunktbereichsprüfung und Freiversuch zueinander?
Melden Sie sich bis zum Ende des 8. Fachsemesters zur nächsten Kampagne (im 9. Fachsemester) für die Staatliche Pflichtfachprüfung an, handelt es sich um einen Freiversuch (§ 13 Abs. 1 BbgJAO).
Wenn Sie die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung vollständig abgeschlossen haben, verlängert sich die Frist für den Freiversuch um ein Fachsemester (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 BbgJAO). In diesem Fall erfolgt die Anmeldung erst am Ende des 9.Fachsemesters für die Kampagne im 10. Fachsemester.
Werden Corona-Semester beim Freiversuch berücksichtigt?
Diese Frage kann nur das Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) verbindlich beantworten.
Das Studien- und Prüfungsbüro der Universität darf hierzu keine Auskunft erteilen.
Kann man die Staatliche Pflichtfachprüfung auch VOR der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren?
Ja, man kann, allerdings ist diese Reihenfolge in der Regel mit einer gewissen "Koordinierungs- und Zeitnot" verbunden und wird – solange der Freiversuch im Rahmen des Möglichen ist – aus folgendem Grund nicht empfohlen: Der Freiversuch ist nicht nur ein zusätzlicher – dritter – Versuch, sondern er birgt auch eine "Verbesserungsmöglichkeit" in sich; dieser Verbesserungsversuch muss spätestens in einem Jahr nach dem Freiversuch unternommen werden, sonst verfällt er. Um für die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuchs geladen zu werden, benötigt man den Nachweis über die bestandene Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (§ 14 Abs. 1 S. 3 BbgJAO)! Dies ist ein Hauptgrund, weshalb die überwiegende Mehrheit unserer Studierenden die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung VOR der Staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert. Wenn der Freiversuch allerdings außer Reichweite gelangt ist, ist die Reihenfolge unerheblich.
Was kann ich tun, wenn sich der Termin meiner mündlichen Pflichtfachprüfung mit dem Bearbeitungszeitraum für die Schwerpunktbereichsprüfungs-Hausarbeit überschneidet?
In diesem Falle kann man von einer Ausnahme-Regelung des SPB-Prüfungsausschusses profitieren, nach der die terminliche Überschneidung individuell koordiniert wird – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man – nach vorangegangenem Beratungsgespräch im “Studienbüro“ (bei Frau Dörwaldt) – rechtzeitig beim GJPA einen ANTRAG AUF FRÜHE MÜNDLICHE PRÜFUNG gestellt hat.
Wie setzt sich die Erste Juristische Prüfung zusammen?
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30 % | Staatliche Pflichtfachprüfung 70 % | |
|---|---|---|
| Bestandteile | Hausarbeit in Form eines wissenschaftlichen Aufsatzes | |
| Vortrag mit Diskussion | mündliche Prüfung | |
| Klausur | ||
| Gegenstand | gewählter Schwerpunktbereich | Pflichtfächer |
| Zuständigkeit | Universität / Fakultät | Gemeinsames Justizprüfungamt der Länder Berlin und Brandenburg |
Muss ich während des Absolvierens der Staatlichen Pflichtfachprüfung immatrikuliert bleiben?
Man muss nicht, man kann aber. Insbesondere wenn nach bestandenem Freiversuch der Verbesserungsversuch angestrebt wird, wird dringend empfohlen, immatrikuliert zu bleiben, wenn man in Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch an examensvorbereitenden Maßnahmen der Fakultät (Repetitorien, Examensklausurenkurse etc.) teilnehmen möchte.




