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Ergänzungsfach "Rechtswissenschaft Vertiefung"

Hinweis: Diese Informationen gelten für neue Studierende ab dem Wintersemester 2025/2026 und für Studiengangswechsler/innen.

Module
Semester Studieninhalte Modul Form LP
5. FS Bürgerliches Recht V: Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht JUR_BA_005 PM 10 LP
Bürgerliches Recht VI: Kreditsicherheiten (Klausur erst 6. FS) JUR_BA_006 PM 4 LP
Öffentliches Recht V: Kommunalrecht, Baurecht JUR_BA_014 PM 10 LP
6. FS Bürgerliches Recht VI: Zivilprozessrecht JUR_BA_006 PM 6 LP
Bürgerliches Recht VII: Familien- und Erbrecht JUR_BA_007 PM 8 LP
Öffentliches Recht VI: Polizei- und Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht und Recht der öffentlichen Sachen JUR_BA_015 PM 10 LP

Anmeldung, Einschreibung und Belegung

  • Vorlesungen: Keine Anmeldung erforderlich.
  • Modulklausuren: Anmeldung bis acht Tage vor dem Klausurtermin erforderlich.

Modulklausuren

  • Die Dauer der Modulklausuren beträgt 180 Minuten (BR V und BR VII) bzw. 240 Minuten (BR VI, ÖR V, ÖR VI).
  • Die Modulklausuren werden zum Ende des Vorlesungszeitraums der jeweiligen Modulvorlesung angeboten. Ein Wiederholungstermin zur Mitte des folgenden Vorlesungszeitraums ist anders als im Grundstudium nicht vorgesehen.
  • Modulklausuren aus dem 5. FS können danach im Prüfungszeitraum des 7. FS und des 9. FS wiederholt werden.
  • Modulklausuren aus dem 6. FS können im Prüfungszeitraum des 8. FS und des 10. FS wiederholt werden. 

Schreiben der Studiendekanin zu den Wiederholungsklausuren

Sehr geehrte Studierende,

mit der Einführung der neuen Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem integrierten Bachelorstudiengang LL.B. ist die Situation entstanden, dass nicht bestandene Modulabschlussklausuren aus dem Hauptstudium erst im darauffolgenden Jahr wiederholt werden können. Die Fakultät erarbeitet derzeit verschiedene Lösungsansätze, damit Ihnen frühere Wiederholungstermine angeboten werden können. Diese Ansätze werden im nächsten Professorium und Fakultätsrat im April  2026 diskutiert und wir teilen Ihnen im Anschluss die Ergebnisse der Beratungen mit. Wir verstehen Ihre Bedenken und sind zuversichtlich, Ihnen zu Beginn des SoSe 2026 verschiedene zeitnahe Wiederholungsoptionen anbieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Studiendekanin)

Master of Laws „Deutsch-Französischer Masterstudiengang“ (LL.M.)

Studierenden, die einen Bachelorabschluss in Rechtswissenschaft erworben haben, steht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam in Kooperation mit der Universität Paris Nanterre die Möglichkeit offen, einen deutsch-französisch ausgerichteten Masterabschluss (LL.M.) zu erwerben. Das erste Studienjahr findet an der Universität Paris Nanterre statt, das zweite in Potsdam.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme zum Deutsch-Französischen Masterstudiengang Rechtswissenschaften ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss in Rechtswissenschaft (z. B. Bachelor of Laws oder Licence en Droit). Der Bachelorabschluss muss nicht im Rahmen des Deutsch-Französischen Studiengangs erworben worden sein.
  • Darüber hinaus sind Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Deutsch-Französischen Masterstudiengang finden Sie unter: Deutsch-Französischer Masterstudiengang Rechtswissenschaften​​​​​​​

Master of Laws „Unternehmens- und Steuerrecht“ (LL.M.)

Studierende, die einen Abschluss in Rechtswissenschaft erworben haben und eine Karriere in wirtschafts- und steuerrechtlichen Berufsfeldern anstreben, steht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam die Möglichkeit offen, einen Masterabschluss im Fach Unternehmens- und Steuerrecht zu erwerben.

  • Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist ein abgeschlossenes juristisches Studium (Erste Juristische Prüfung, Erstes/Zweites Juristisches Staatsexamen oder LL.B.), ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Unternehmens- und Steuerrecht“ ist der Nachweis über eine einjährige Berufserfahrung (keine Pflichtpraktika).
  • Darüber hinaus ist der Nachweis von juristischem Vorwissen aus dem Erststudium im Umfang von 30 LP für Bewerber, die kein juristisches Staatsexamen absolviert haben, nachzuweisen.
  • Studiengebühren: 6.000 € (unabhängig von der Studiendauer).

Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie unter Unternehmens- und Steuerrecht | Master - Das Masterstudium an der Universität Potsdam - Studienangebot - Studium - Universität Potsdam