Informationen zur Promotion
An der Juristischen Fakultät können Sie den akademischen Grad »Doktor der Rechte« oder »Doktor beider Rechte« erwerben. Voraussetzung ist die Abfassung einer schriftlichen Dissertation, die im Rahmen der Disputation mündlich verteidigt wird.
Information in English can be found here:
Wenn Sie an unserer Fakultät promovieren möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Suche einer Betreuerin/eines Betreuers
Die Annahme als Promovend/in setzt die Begründung eines wissenschaftlichen Betreuungsverhältnisses zu einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam voraus. Diese/r zeigt beim Dekan die Übernahme der Betreuung durch Mitteilung des Namens der Promovendin/des Promovenden und des voraussichtlichen Themas der Dissertation an. Der Abschluss einer gesonderten Betreuungsvereinbarung ist in § 3 der Promotionsordnung nicht vorgeschrieben.
Zur Anmeldung des Promotionsvorhabens im Dekanat der Juristischen Fakultät benutzen Sie bitte das offizielle Anmelderformular der Fakultät (sog. Formular 1).
2. Registrierung als Promovend/in der Juristischen Fakultät
Nachdem Sie eine Betreuerin/einen Betreuer für Ihr Promotionsvorhanden gefunden haben, registrieren Sie sich bitte in der Promotionsdatenbank der Universität Potsdam (PromoDB) als Promovierende/r der Juristischen Fakultät. Nach der Registrierung können Sie das Formular zur "Anzeige der Promotionsabsicht" (sog. Formular 2) ausdrucken, welches Sie ausschließlich für eine Immatrikulation benötigen. Auf diesem Formular müssen die Betreuerin/der Betreuer nicht noch einmal unterschreiben. Stattdessen muss der zur Promotion berechtigende Abschluss im Dekanat bestätigt werden. Hierfür ist im Dekanat das Abschlusszeugnis im Original oder als beglaubige Kopie vorzulegen.
3. Promotionsstudium
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät schreibt eine Immatrikulation ins Promotionsstudium der Rechtswissenschaften nicht in jedem Falle vor. Erforderlich ist nach § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung nur, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Semester Studierender der Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Assistentin oder wissenschaftlicher Assistent, wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam gewesen sein muss. Wenn Sie in einem der genannten wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse standen bzw. stehen oder bereits ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam absolviert haben, so müssen Sie sich danach nicht zwingend ins Promotionsstudum immatrikulieren. Allerdings kann eine solche Immatrikulation für Sie u.U. viele andere Vorteile haben (z.B. Zugriff auf die juristischen Datenbanken der UB), die im Einzelfall für eine fakultative Immatrikulation sprechen könnten. Wenn Sie nicht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam studieren haben und auch nicht in einem wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist die Immatrikulation für Sie obligatorisch; nach zwei Semestern können Sie die Exmatrikulation beantragen.
Bitte reichen Sie für die Immatrikulation bzw. für die Umschreibung in das Promotionsstudium die folgenden Unterlagen im Dekanat der Juristischen Fakultät ein:
Für Promovierende, die nicht an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:
Für Promovierende, die bereits an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:
4. Prüfung Ihrer Unterlagen/Immatrikulation
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das Dekanat der Juristischen Fakultät Ihren Antrag. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen anschließend an das Studierendensekretariat übergeben, wo die Immatrikulation vorgenommen wird.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen erhalten Sie die Information zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Antrag auf Einschreibung angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind die PUCK, der E-Mail-Account und verschiedene Informationsmaterialien enthalten. In einem zweiten Umschlag wird Ihnen die TAN-Liste (PULS) zugesandt. Über dieses Portal können Sie u. a. Studienbescheinigungen ausdrucken und Lehrveranstaltungen belegen.
5. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion nach den §§ 4-7 der Promotionsordnung erfüllen. Diese sind spätestens mit Einreichung der Dissertation nachzuweisen.
Weitere Informationen
Ansprechpartner für Promotionsangelegenheiten:

Fakultätsgeschäftsführer
Dr. Lars Rühlicke
Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 2.08
Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten:
Die Juristische Fakultät hat Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten benannt. Sie stehen sowohl Promovierenden als auch Promotionsbetreuerinnen und -betreuern der Juristischen Fakultät bei Konflikten im Betreuungsverhältnis als neutrale und vertrauliche Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Die Ombudspersonen werden in beratender und vermittelnder Funktion tätig und können Empfehlungen zur Konfliktlösung aussprechen.

Ombudsfrau
Prof. Dr. Anna H. Albrecht
Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 3.27
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam

Ombudsmann
Univ.-Prof. Dr. Alexander Windoffer
Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 3.18
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam