Anträge und Formulare
Studienabschluss / Erhalt des Bachelorzeugnisses
Das Bachelorzeugnis sowie die zugehörigen Abschlussdokumente werden auf Antrag des Studierenden ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 bis 10 Wochen!
Die Zusendung des LL.B.-Zeugnisses erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse!
Für die Beantragung eines Bachelorzeugnisses müssen folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Abschriften* eingereicht werden:
- Nachweis der Fremdsprache (Fremdsprachenschein)
- Nachweis der Schlüsselqualifikation
- Bescheinigung für das Juristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
- Leistungsnachweise im außerjuristischen Profilfach über 18 LP (PULS-Ausdruck) / evtl. Bescheinigung für das außerjuristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
- Bachelorarbeit / Seminarschein
- für den Fall der Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden: Anerkennungsbescheid
Die übrigen Leistungsnachweise liegen dem Studienbüro regelmäßig vor.
Bitte beachten Sie, dass mit Ausnahme der Praktika und der Schlüsselqualifikation grundsätzlich nur benotete Scheine anerkannt werden können.
Datum des Abschlusses:
Das Datum des Bachelor-Abschlusses entspricht regelmäßig dem Datum des Zugangs des letzten notwendigen Leistungsnachweises.
Achtung: Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine Einreichung der Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift nur per Post oder über unseren Hausbriefkasten (ohne persönlichen Kontakt) möglich! Für den Notfall, bitte ich Sie vorab für Ihre Unterlagen Kopien anzufertigen.
Originale oder beglaubigte Abschriften werden zusammen mit dem LL.B.-Zeugnis zurückgegeben.
Praktikum
- Praktikumsbescheinigung zum Modul PM des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft: (PDF 98KB)
Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist , dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten (6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit und angeleitet durch einen Volljuristen).
- Praktikumsbescheinigung zum Modul PF des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft: (PDF 46KB)
Im Umfang von bis zu 6 LP können Leistungen der außerjuristischen Profilfachgruppe auch im Rahmen praktischer Studienzeiten als unbenotete Leistung erworben werden (1 Woche ≙ 1 LP). Das Aufgabenniveau muss mindestens dem Bachelor entsprechen und thematisch zur gewählten Profilfachgruppe passen. Berufsausbildungniveau reicht nicht aus. Praktikumsbericht:
- https://eva-careerservice.uni-potsdam.de/survey-password/5632138e/de.html
Wenn Sie den Praktikumsbericht online vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie einen Link per E-Mail mit dem Link zur Anlage zum Praktikumsbericht. Diese Anlage legen Sie der Koordinationsstelle des Bachelor of Laws (Haus 6, Zimmer 0.06) bitte ausgedruckt vor oder senden das PDF-Dokument per E-Mail an ines.padelt@uni-potsdam.de zu. Loggen Sie sich bitte mit Ihren normalen Uniaccountdaten ein (wie bei Mail-UP). Jeweils ein Praktikumsbericht ist für das juristische Praktikum und für das außerjuristische Praktikum notwendig.
Anerkennung von Leistungen
- Verfahrensablauf (interne "Wechsler")
- Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für den LL.B.-Studiengang
Zusätzlich sind einzureichen: Beglaubigte Nachweise oder Originale und Kopien über die anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen.
LL.B. Deutsch-Französische Studien
- Antrag Verleihung des Grades "Bachelor of Laws - Deutsch-Französische Studien"
Zusätzlich einzureichen: Beachten Sie bitte unten folgendes PDF-Dokument (Informationen zu den Voraussetzungen zur Erlangung des LL.B. und einzureichende Unterlagen, 2 Seiten)! - Informationen zu den Voraussetzungen zur Erlangung des LL.B. und einzureichende Unterlagen
(2 Seiten!) Wer kann unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Unterlagen den LL.B. Deutsch-französische Studien erlangen?
Hinweis:
Die Ausstellung der Zeugnisse für den Bachelor of Laws Deutsch-Französische Studien (LL.B.) verzögert sich derzeit. Für Studierende, die keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Abschriften vorlegen können, werden nur Zeugnisse ausgestellt, wenn die Abschlüsse durch die Université Paris Nanterre bestätigt werden können. In den meißten Fällen erfolgt diese Bestätigung problemlos, es kann aber hin und wieder zu Verzögerungen kommen. Das hängt vom Einzelfall ab.
Der Prozess kann durch die Vorlage der Originale bei Frau Padelt beschleunigt werden. Diese werden mit den Zeugnissen an die Studierenden zurückgegeben.
- Flyer "Erste juristische Prüfung und Bachelor of Laws - Rechtswissenschaft" (PDF 177KB)
Häufig gestellte Fragen zum integrierten Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft