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Anträge und Formulare

Hinweis: Diese Informationen gelten für Studierende in den alten Studienordnungen.

Hinweis: Studierende, die in die neue Studienordnung gewechselt sind und ihr LL.B.-Zeugnis beantragen möchten, informieren sich bitte hier.

Studienabschluss / Erhalt des Bachelorzeugnisses

Das Bachelorzeugnis sowie die zugehörigen Abschlussdokumente werden auf Antrag ausgestellt. Die Bearbeitung des Antrags im Studienbüro dauert höchstens eine Woche. Danach erhalten Sie auf Wunsch eine vorläufige Bestätigung über den Abschluss. Im Anschluss an die Bearbeitung im Studienbüro ist die Mitzeichnung durch den Dekan und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich. Insgesamt sind ab Antragstellung ca. vier Wochen einzuplanen!

Die Zusendung des LL.B.-Zeugnisses erfolgt per Einschreiben mit Rückschein an die im Antrag angegebene Adresse! Eine persönliche Abholung ist möglich, dazu vermerken Sie bitte "persönliche Abholung" auf dem Antrag. Sie werden informiert, sobald das Zeugnis fertig ist.

Die Beantragung eines Bachelorzeugnisses erfolgt persönlich während der Sprechzeiten der zuständigen Sachbearbeitung. Es müssen folgende Unterlagen eingereicht bzw. vorgelegt werden:

  • Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses
  • Aktuelle Leistungsübersicht des Studienbüros (Unterschrift und Stempel sind nicht erforderlich; anzufordern über jura-pruefungen(at)uni-potsdam.de)
  • PULS-Ausdruck zum Nachweis der außerjuristischen Profilfächer (Modul PF: 18 LP) 
  • Nachweise über juristische Praktika über sechs Wochen im Original (Modul PM: 6 LP)
  • bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 2022/2023: Nachweis über die Bachelorklausur im Rahmen einer Übung im Schwerpunktbereich (Modul SP: 12 LP) im Original 

Beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite des Antragsformulars. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Die Originalunterlagen erhalten Sie unmittelbar nach der Vorlage im Studienbüro zurück.

Im Studienbüro werden die Prüfungsakten bis 18 Monate nach Exmatrikulation aufbewahrt. Wer nach dieser Frist ein Zeugnis ausgestellt haben möchte, hat für das Vorliegen der entsprechenden Leistungen die Darlegungs- und Beweislast.

Praktikum

  • Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums ist , dass die Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennenlernen und nach Maßgabe ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten (6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit und angeleitet durch einen Volljuristen).
  • Im Umfang von bis zu 6 LP können Leistungen der außerjuristischen Profilfachgruppe auch im Rahmen praktischer Studienzeiten als unbenotete Leistung erworben werden (1 Woche ≙ 1 LP). Das Aufgabenniveau muss mindestens dem Bachelor entsprechen und thematisch zur gewählten Profilfachgruppe passen. Berufsausbildungniveau reicht nicht aus. Praktikumsbericht:
  • Nutzen Sie diesen Link, um einen Praktikumsbericht zu erstellen. Wenn Sie den Praktikumsbericht online vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie einen Link per E-Mail mit dem Link zur Anlage zum Praktikumsbericht. Diese Anlage legen Sie der Koordinationsstelle des Bachelor of Laws (Haus 6, Zimmer 0.07) bitte ausgedruckt vor oder senden das PDF-Dokument per E-Mail an maria.rathnow@uni-potsdam.de zu. Loggen Sie sich bitte mit Ihren normalen Uniaccountdaten ein (wie bei Mail-UP). Jeweils ein Praktikumsbericht ist für das juristische Praktikum und für das außerjuristische Praktikum notwendig.

 Anerkennung von Leistungen

LL.B. Deutsch-Französische Studien

Hinweis: 
Für Studierende, die keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Abschriften vorlegen können, werden nur Zeugnisse ausgestellt, wenn die Abschlüsse durch die Université Paris Nanterre bestätigt werden können.

Der Prozess kann durch die Vorlage der Originale bei Frau Rathnow beschleunigt werden. Diese werden mit den Zeugnissen an die Studierenden zurückgegeben.