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Anträge und Formulare

Studienabschluss / Erhalt des Bachelorzeugnisses

Das Bachelorzeugnis sowie die zugehörigen Abschlussdokumente werden auf Antrag des Studierenden ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 bis 10 Wochen!

Die Zusendung des LL.B.-Zeugnisses erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse!

Für die Beantragung eines Bachelorzeugnisses müssen folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Abschriften* eingereicht werden:

  • Nachweis der Fremdsprache (Fremdsprachenschein)
  • Nachweis der Schlüsselqualifikation
  • Bescheinigung für das Juristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
  • Leistungsnachweise im außerjuristischen Profilfach über 18 LP (PULS-Ausdruck) / evtl. Bescheinigung für das außerjuristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
  • Bachelorarbeit / Seminarschein
  • für den Fall der Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden: Anerkennungsbescheid

Die übrigen Leistungsnachweise liegen dem Studienbüro regelmäßig vor.

Bitte beachten Sie, dass mit Ausnahme der Praktika und der Schlüsselqualifikation grundsätzlich nur benotete Scheine anerkannt werden können.

Datum des Abschlusses:
Das Datum des Bachelor-Abschlusses entspricht regelmäßig dem Datum des Zugangs des letzten notwendigen Leistungsnachweises.

Achtung: Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine Einreichung der Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift nur per Post oder über unseren Hausbriefkasten (ohne persönlichen Kontakt) möglich! Für den Notfall, bitte ich Sie vorab für Ihre Unterlagen Kopien anzufertigen.

Originale oder beglaubigte Abschriften werden zusammen mit dem LL.B.-Zeugnis zurückgegeben.

 Anerkennung von Leistungen

LL.B. Deutsch-Französische Studien

Hinweis:
Die Ausstellung der Zeugnisse für den Bachelor of Laws Deutsch-Französische Studien (LL.B.) verzögert sich derzeit. Für Studierende, die keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Abschriften vorlegen können, werden nur Zeugnisse ausgestellt, wenn die Abschlüsse durch die Université Paris Nanterre bestätigt werden können. In den meißten Fällen erfolgt diese Bestätigung problemlos, es kann aber hin und wieder zu Verzögerungen kommen. Das hängt vom Einzelfall ab.

Der Prozess kann durch die Vorlage der Originale bei Frau Padelt beschleunigt werden. Diese werden mit den Zeugnissen an die Studierenden zurückgegeben.