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Studienordnungswechsel

Hinweis: Diese Informationen gelten für Studierende in den alten Studienordnungen.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Was ändert sich im Bachelorstudium?

  • Wegfall des außerjuristischen Profilfachs
  • Wegfall der SPB-Übungsklausur
  • dreimonatiges Praktikum (wie vom GJPA gefordert)

Sie haben die Wahl zwischen vier Ergänzungsfächern:

  • Juristische Vertiefung (= Module BR V-VII, Module ÖR V+VI)
  • Philosophie
  • Germanistik
  • Geschichte

Bei der Wahl eines der Ergänzungsfächer Philosophie, Germanistik oder Geschichte ist ein anschließendes Masterstudium in dem gewählten Fach an der Universität Potsdam möglich. 

Was ändert sich im Examensstudium?

  • Verkürzung der Zwischenprüfung von drei auf zwei Semester
  • Abschaffung der Übungen für Fortgeschrittene
  • Einführung von Modulabschlussklausuren zur besseren Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung ("Staatsexamen")
  • Einführung eines einjährigen Hauptkurses zur Examensvorbereitung

Gibt es eine Informationsveranstaltung?

Am 16.07.2025 fand eine Info-Veranstaltung des Studienbüros zur Neufassung der Studienordnung statt (Folien). 

Wie funktioniert der Wechsel in die neuen Studienordnungen?

Die neuen Ordnungen sind am 01.10.2025 in Kraft getreten. Sie gelten grundsätzlich für alle, die ab dem Wintersemester 2025/2026 mit dem Jurastudium an Universität Potsdam beginnen (Erstsemester, Hochschulwechsler).

Was gilt, wenn ich das Studium an der Fakultät vor dem Wintersemester 2025/2026 aufgenommen habe?

Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/2026 mit dem Jurastudium an der Universität Potsdam begonnen haben und

  • die Zwischenprüfung bei Inkrafttreten bereits bestanden hatten, haben ein Wahlrecht: Sie können ihr Studium nach den bisherigen Studienordnungen bis einschließlich Sommersemester 2027 beenden oder das Studium nach den neuen Studienordnungen fortsetzen.
  • die Zwischenprüfung bei Inkrafttreten noch nicht bestanden hatten, haben kein Wahlrecht: Sie beenden die Zwischenprüfung in den noch offenen Fächern nach der alten Zwischenprüfungsordnung; das Hauptstudium wird im Anschluss automatisch nach den neuen Ordnungen fortgeführt.

Was gilt, wenn die Zwischenprüfung erst mit den Nachschreibeklausuren im November 2025 bestanden wurde?

Da die Zwischenprüfung noch nicht bei Inkrafttreten der neuen Ordnungen bestanden war, besteht in diesem Fall kein Wahlrecht. Maßgeblich für die zeitliche Zuordnung einer Prüfung ist der Zeitpunkt der Prüfungsleistung. Die Wiederholungsklausur aus dem November 2025 gehört somit zum Wintersemester 2025/2026, auch wenn die Vorlesung bereits im Sommersemester 2025 angeboten wurde. 

Was gilt, wenn ich ein Wahlrecht habe?

In welchen Fällen habe ich ein Wahlrecht?

Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/2026 mit dem Jurastudium an der Universität Potsdam begonnen haben und die Zwischenprüfung bei Inkrafttreten bereits bestanden hatten, haben ein Wahlrecht: Sie können ihr Studium nach den bisherigen Studienordnungen bis einschließlich Sommersemester 2027 beenden oder das Studium nach den neuen Studienordnungen fortsetzen.

Wann konnte man das Wahlrecht erstmals ausüben?

Im Herbst 2025 konnten sich diese Studierenden entscheiden, ob sie ihr Studium nach den alten Studienordnungen fortführen wollten. In diesem Falle gelten die alten Studienordnungen zunächst fort.

Kann ich auch später noch in die neuen Studienordnungen wechseln?

Es ist zu jedem Semester möglich, in die neuen Studienordnungen zu wechseln. Die Entscheidung können Sie  aber ausschließlich im Rückmeldezeitraum zum jeweils kommenden Semester treffen. Ein gleichzeitiges Verbleiben in den alten und neuen Studienordnungen ist nicht möglich. Der Wechsel ist verbindlich, d.h. nach erfolgtem Wechsel in die neuen Studienordnungen ist eine Rückkehr in die alten Studienordnungen ausgeschlossen.

  • Rückmeldezeitraum vom 15.01.2026 bis 15.02.2026: Wechsel zum Sommersemester 2026
  • Rückmeldezeitraum vom 15.06.2026 bis 15.07.2026: Wechsel zum Wintersemester 2026/2027
  • Rückmeldezeitraum vom 15.01.2027 bis 15.02.2027: Wechsel zum Sommersemester 2027

Ab dem 1. Oktober 2027 gelten für alle Studierenden ausschließlich die neuen Studienordnungen.

Wie funktioniert ein späterer Wechsel?

Den Wechsel müssen Sie über PULS beantragen. Dazu loggen Sie sich bei PULS ein, wählen im Menü "Anträge und Uploads" und dort "Anträge an das Studienbüro/Prüfungsamt". Für den Antrag sind keine gesonderten Unterlagen erforderlich. Anderweitige Mitteilungen, z.B. gegenüber dem Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät, sind nicht wirksam.

Der Wechsel zum Wintersemester 2027/2028 erfolgt automatisch.

Ist ein Wechsel auch dann noch möglich, wenn ich bereits alle Leistungen für den Bachelorstudiengang nach alter Studienordnung erbracht habe?

Grundsätzlich ist ein Wechsel auch dann noch möglich, allerdings würde er sich ausschließlich auf den Examensstudiengang beziehen. Das dürfte in den meisten Fällen keine Vorteile mehr bringen. Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang nach der neuen Studienordnung ist dagegen nicht mehr möglich, wenn Bachelorstudiengang nach alter Studienordnung bereits abgeschlossen ist. Maßgeblich für das Bestehen des Studiengangs ist das Datum der letzten noch fehlenden Leistung. Das ist in der Regel der Seminarvortrag für die Probe-Seminararbeit, wenn diese als Bachelorarbeit anerkannt werden soll. WICHTIG: Auf den Zeitpunkt der Zeugniserstellung kommt es nicht an!

Kann ich für den Bachelor- und den Examensstudiengang getrennt wechseln?

Ein Wechsel ist immer nur einheitlich für beide Studiengänge möglich, da der Bachelorstudiengang in den Examensstudiengang integriert ist. 

Wie werden meine erbrachten Leistungen überführt?

Für die Überführung der erbrachten Leistungen gilt der Beschluss des Prüfungsausschusses für die Zwischenprüfung und das Bachelorstudium vom 11.12.2025.

Kann ich nach dem Wechsel trotzdem noch die alten Zwischenprüfungsklausuren zur Verbesserung der Bachelornote mitschreiben?

Wenn Sie in die neuen Ordnungen gewechselt sind, dann entfällt die Möglichkeit zur Verbesserung der Zwischenprüfungsnoten. Die BAMA-O lässt eine solche Verbesserungsmöglichkeit nicht mehr zu. Auch eine Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist (außer zur Übung) nicht mehr möglich, da die alten Übungen nicht zum neuen Curriculum gehören.

Wie bekomme ich mein Bachelorzeugnis?

Das Bachelorzeugnis wird wie gehabt auf Antrag erteilt, nachdem Sie sämtliche Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen haben. 

Wie melde ich mich zur staatlichen Pflichtfachprüfung ("Staatsexamen") an?

Wenn Sie vor dem Wechsel bereits alle großen Scheine hatten, reichen Sie diese ganz normal beim GJPA ein. Wenn Ihnen dagegen noch einzelne große Scheine fehlten, Sie aber die entsprechenden neuen Module bestanden haben, dann erhalten Sie von Studienbüro eine besondere Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungskontrollen des Hauptstudiums in dem jeweiligen Fach.

Was gilt, wenn ich kein Wahlrecht habe?

In welchen Fällen habe ich kein Wahlrecht?

Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/2026 mit dem Jurastudium an der Universität Potsdam begonnen haben und die Zwischenprüfung bei Inkrafttreten noch nicht bestanden hatten, haben kein Wahlrecht: Sie beenden die Zwischenprüfung in den noch offenen Fächern nach der alten Zwischenprüfungsordnung; das Hauptstudium wird im Anschluss automatisch nach den neuen Ordnungen fortgeführt.

Wie beende ich die Zwischenprüfung?

Studierende, die noch Zwischenprüfungsklausuren ablegen müssen, schreiben diese nach alter Ordnung: Von den drei Klausuren pro Rechtsgebiet müssen zwei bestanden sein.

Kann ich vor Abschluss der Zwischenprüfung bereits an den Modulklausuren des Hauptstudiums teilnehmen?

Sowohl die alten als auch die neuen Studienordnungen schreiben eine rechtsgebietsbezogene Sichtweise vor: Sobald Sie die Zwischenprüfung in einem Fach bestanden haben, können Sie in diesem Fach das Hauptstudium aufnehmen. Maßgeblich ist insoweit das Hauptstudium nach den neuen Studienordnungen. Haben Sie also die Zwischenprüfung im Strafrecht bestanden, so können Sie ab dem Folgesemester an den Modulklausuren im Strafrecht III und Strafrecht IV teilnehmen. Haben Sie im Strafrecht bislang nur eine Zwischenprüfungsklausur bestanden, dann können Sie nur an den beiden anderen strafrechtlichen Zwischenprüfungsklausuren nach altem Recht teilnehmen (weitere Erläuterungen).

Für die Zwischenprüfungsklausuren aus dem 3. Fachsemester gelten im Falle des Bestehens der Zwischenprüfung bei der anschließenden Notenüberführung in die neuen Studienordnungen einige Besonderheiten (siehe: "Wie werden meine erbrachten Leistungen aus der Zwischenprüfung überführt?").  

Wann werde ich in die neuen Studienordnungen überführt?

Die förmliche Überführung in die neuen Studienordnungen geschieht automatisch nach dem vollständigen Bestehen der Zwischenprüfung. Da die Überführung buchungstechnisch nur im Rückmeldezeitraum für das darauf folgende Semester vorgenommen werden kann, können sich gewisse Verzögerungen ergeben. Daraus entstehen Ihnen aber keine Nachteile: zuvor erbrachte Leistungen des Hauptstudiums nach den neuen Studienordnungen bleiben natürlich erhalten. Sie müssen auch keinen Antrag über PULS stellen.

Wie werden meine erbrachten Leistungen aus der Zwischenprüfung überführt?

Für die Überführung der erbrachten Leistungen aus der Zwischenprüfung gilt Ziffer 2 des Beschlusses des Prüfungsausschusses für die Zwischenprüfung und das Bachelorstudium vom 11.12.2025.

Was passiert, wenn ich am 01.10.2027 die Zwischenprüfung noch immer nicht bestanden habe?

Ab dem 01.10.2027 gelten ausschließlich die neuen Studienordnungen, also auch die neue Zwischenprüfungsordnung. Es müssen dann in jedem Rechtsgebiet die beiden Module des Grundstudiums bestanden werden. Zuvor erbrachte Leistungen und noch offene Versuche in diesen Fächern bleiben erhalten. Über Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss.

Wird es im Hauptstudium zeitnahe Nachschreibetermine geben, auch im Hinblick auf das BAföG?

Das steht noch nicht endgültig fest. Solange beide Studienordnungen parallel laufen, wird das voraussichtlich nur in Ausnahmefällen möglich sein, da sowohl die zeitliche Planung der Studierenden als auch die Raum- und Korrekturplanung davon betroffen sind. Sobald erste Klausurergebnisse vorliegen, werden die bisherigen Festlegungen evaluiert. Die Fakultät ist bemüht, untragbare Verzögerungen des Studiums zu vermeiden. Nach der bisherigen Konzeption werden im Bachelorstudium innerhalb der Höchststudiendauer von zwölf Semestern sämtliche Klausuren mindestens dreimal angeboten.