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Allgemeine Hinweise

Ihre Mitwirkungspflicht

Sie sollten regelmäßig über PULS die Korrektheit Ihrer erbrachten Leistungen und ggf. des Themas und der Abgabefrist der Abschlussarbeit anhand der Leistungsübersicht einsehen. Für Anfragen und ggf. mögliche oder erforderliche Änderungen steht Ihnen das Studienbüro/ Prüfungsamt während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Ordnungen und Rechtsgrundlagen

Ihre fachspezifische Studien- oder Prüfungsordnung regelt auf der Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Ordnung (BAMA-O bzw. BAMALA-O) für Ihr Studienfach den Ablauf Ihres Studiums. Informationen zu Ihrer Studien- oder Prüfungsordnung finden Sie hier.

Ihre Prüfungsversion

Als „Prüfungsversion“ wird die Fassung der Studien- und Prüfungsordnung beschrieben, nach der Sie studieren. Die Prüfungsversion Ihres Studiengangs bzw. -fachs finden Sie auf Ihrer Leistungsübersicht. Diese können Sie sich selbst über PULS ausdrucken.

Studien- und Prüfungsleistungen und Modulprüfung

Zu unterscheiden sind Prüfungsleistungen, Prüfungsnebenleistungen und sonstige Studienleistungen.

Prüfungsleistungen sind benotete (d. h. mit einer Note versehene) Leistungen innerhalb eines Moduls (Modulprüfung), die in die Gesamtnote des Studienganges eingehen. Die Benotung der Prüfungsleistung(en) bildet die Modulnote. Art und Umfang der Prüfungsleistung regelt die Modulbeschreibung der fachspezifischen Studien- oder Prüfungsordnung. Handelt es sich um eine unbenotete Prüfungsleistung, so muss diese ausdrücklich („unbenotet“) in der Modulbeschreibung der fachspezifischen Ordnung geregelt sein.

Prüfungsnebenleistungen sind besondere Studienleistungen, die immer lediglich bewertet werden (d. h. mit bestanden/nicht bestanden angegeben); sie werden nicht benotet. Sie können als Teilnahmevoraussetzung für eine Modulprüfung oder als Abschlussvoraussetzung für ein ganzes Modul ausgestaltet sein. Als Teilnahmevoraussetzung für eine Modulprüfung muss die Prüfungsnebenleistung erfolgreich vor der Anmeldung bzw. Teilnahme an der Modulprüfung erbracht worden sein. Auch für Erbringung einer Prüfungsnebenleistung wird eine Anmeldung vorausgesetzt. Diese fällt mit der Belegung der Lehrveranstaltung zusammen, da Prüfungsnebenleistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung absolviert werden. Sieht also Ihre fachspezifische Ordnung Prüfungsnebenleistungen bei Lehrveranstaltungen vor, sind diese Lehrveranstaltungen zwingend zu belegen, um die Prüfungsnebenleistung absolvieren zu können.

Eine sonstige Studienleistung ist weder eine Prüfungsleistung noch eine Prüfungsnebenleistung und wird daher weder bewertet noch benotet.

Ihre Leistungsübersicht

Wenn Sie in einem modularisierten Studiengang eingeschrieben sind, können Sie sich jederzeit über PULS Ihre Leistungsübersicht als PDF ausdrucken. Bei Sonderfällen, in denen der Studiengang nicht über PULS betreut wird, informieren Sie sich bitte im Studiengang.

Anmeldung zur Prüfung

Eine Prüfung ist immer anzumelden. Ohne Anmeldung besteht kein Teilnahmerecht. Näheres zur Anmeldung finden Sie hier.

Nähere Informationen für modularisierte Studiengänge, die über PULS laufen finden Sie unter: Prüfungsorganisation mit PULS.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Informationen zur Abschlussarbeit, Themenvergabe u.a. finden Sie unter: Abschlussarbeit.

Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

Auf Ihrer Leistungsübersicht in PULS können alle aktuellen Prüfungsergebnisse eingesehen werden.

Prüfungsanspruch

Der Prüfungsanspruch besteht nur in dem Studiengang, in dem die bzw. der Studierende immatrikuliert ist. Die Belegung von Lehrveranstaltungen ist i.d.R. auch möglich, wenn diese dem Studiengang in dem eine Immatrikulation vorliegt, nicht zugeordnet sind. Die Anmeldung zu  Prüfungsleistungen/ Prüfungsnebenleistungen beschränkt sich dagegen auf die Module, die dem Studiengang zugeordnet sind, in dem eine Immatrikulation vorliegt. Das heißt sämtliche Lehrveranstaltungen können belegt werden, es findet jedoch keine Leistungserfassung statt, wenn keine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegt, dem die Veranstaltung zugeordnet ist.

Einreichung von Formularen und Dokumenten

Die Einreichung von Formularen und Dokumenten an das Studienbüro/ Prüfungsamt erfolgt über Ihren PULS-Account (Anträge stellen / Dokumentenupload). Sollten Sie keinen Zugriff auf das Campusmanagementsystem PULS haben, senden Sie Ihre Dokumente bitte per E-Mail an das Studienbüro/ Prüfungsamt.

Alternativ senden Sie Dokumente bitte ausschließlich an folgende Postadresse:

Universität Potsdam
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studienbüro/ Prüfungsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Im Krankheitsfall

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte binnen sieben Kalendertagen das ärztliche Attest im Original inklusive Anlage zum Attest im Studienbüro/ Prüfungsamt ein.

Die Verbuchung des Attestes durch das Studienbüro/ Prüfungsamt erkennen Sie an Ihrer Leistungsübersicht, da die Anmeldungen nicht mehr vorhanden sind.

Regelungen für auslaufende Studiengänge

Informationen über die auslaufenden Studiengänge finden Sie hier.

Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten des Studienbüros/ Prüfungsamt